Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 24.09.2014

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   VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11.A   

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VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11.A (https://dejure.org/2014,31554)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.09.2014 - 8 A 2434/11.A (https://dejure.org/2014,31554)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. September 2014 - 8 A 2434/11.A (https://dejure.org/2014,31554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 AsylVfG, § 4 AsylVfG, § 25 AsylVfG, § 60 AufenthG, § 86 VwGO
    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben bei einer Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger in die Provinz Herat

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AsylVfG § 4 Abs. 1 Nr. 3, AsylVfG § 4, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
    Afghanistan, Herat, Amtsermittlung, Amtsermittlungsgrundsatz, erhebliche individuelle Gefahr, Gefahr für Leib und Leben, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Attest; Flüchtling; Gefahrendichte; Herat; PTBS; schlüssig; Taliban; widersprüchlich

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
    Erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben bei einer Rückkehr afghanischer Staatsangehöriger in die Provinz Herat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (387)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Fehlen derartige individuelle gefahrerhöhende Umstände, so kann eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr ausnahmsweise auch bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 -, juris Rdnrn. 17 f. unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 17. Februar 2009 - Rs. C-465/07, Elgafaji -, juris).

    Ob die Voraussetzungen der Verfolgungsdichte erfüllt sind, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinn der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 - , juris Rdnr. 19 f).

    Diese liegt ebenfalls noch im Promillebereich und deutlich unter dem vom Bundesverwaltungsgericht als noch zu gering angesetzten Risiko von 0, 12 % (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 -, juris, Rdnr. 23).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Soweit § 60 Abs. 5 AufenthG die völkerrechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland wiederholt, bei aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Gefahr der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung zu berücksichtigen (Art. 3 EMRK), ist der sachliche Regelungsbereich weitgehend identisch mit dem unionsrechtlichen Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 AufenthG und geht über diesen, soweit Art. 3 EMRK in Rede steht, jedenfalls nicht hinaus (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - 10 C 15/12 -, Rdnrn .35 f).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 17.07

    Substanziierung des Vorbringens einer Erkrankung an posttraumatischer

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Diese Anforderungen an die Substantiierung ergeben sich ebenfalls aus der Pflicht des Beteiligten, an der Erforschung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO), die in besonderem Maße für Umstände gilt, die in die eigene Sphäre des Beteiligten fallen (BVerwG; Beschluss vom 10. September 2007 - 10 C 17/07 - juris Rdnr. 15).
  • VGH Hessen, 30.01.2014 - 8 A 119/12

    Keine Abschiebungsverbote bei alleinstehenden afghanischen Männern

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Nach Aufhebung des afghanischen Flüchtlingen in Hessen bis 2005 kollektiv durch Entscheidung der obersten Landesbehörde nach §§ 53 Abs. 6 S. 2, 54 AuslG gewährten Abschiebungsschutzes hat der erkennende Senat zuletzt entschieden (Urteil vom 30. Januar 2014 - 8 A 119/12.A -, juris), dass trotz der erbärmlichen Lebensverhältnisse in den Kabuler "Flüchtlingslagern" dort nur für einen Teil der Bewohner existenzielle Gefahren im Sinne des § 60 Abs. 7 S. 1 und 2 AufenthG bestehen, nämlich für Kinder und ältere Menschen, die den hygienischen Mängeln und Gesundheitsgefahren wenig entgegenzusetzen haben und auch der Mangelernährung weniger gewachsen sind als junge Erwachsene.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Denn in Relation zur Gesamtzahl der dort untergebrachten Menschen sind die Opferzahlen nicht so hoch, dass man annehmen könnte, dass alle Lagerbewohner "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert" werden (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2001 - 1 C 2.01 -, a.a.O.).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07

    Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis,

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Da es hier um Auswirkungen von Lebensverhältnissen geht, denen die afghanische Bevölkerung insgesamt oder doch jedenfalls aus dem Ausland dorthin zurückkehrende Flüchtlinge als Bevölkerungsgruppe allgemein ausgesetzt sind, käme die Feststellung eines derartigen Abschiebungsverbots nur in Betracht, wenn die zuständige oberste Landesbehörde die Aussetzung der Abschiebung Betroffener nicht allgemein gem. § 60a Abs. 1 S. 1 AufenthG angeordnet hat, obwohl der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2007 - 10 B 47.07 -, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 10.12.2013 - 13a ZB 13.30304

    Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; ernsthafte individuelle

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Selbst wenn man für Herat von einer Steigerung um 50% und damit von 1343 toten Zivilisten ausgeht, ergibt sich eine Gefahrendichte von 0, 07%, die immer noch deutlich unter dem vom Bundesverwaltungsgericht als zu gering angenommenen Risiko von 0, 12 % liegt (vgl. dazu auch Bay. VGH Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 13a ZB 13.30304 -, juris und Beschluss vom 23. April 2014 - 13a ZB 14.30095 -, juris).
  • VGH Bayern, 23.04.2014 - 13a ZB 14.30095

    Asylrecht Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; ernsthafte individuelle

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Selbst wenn man für Herat von einer Steigerung um 50% und damit von 1343 toten Zivilisten ausgeht, ergibt sich eine Gefahrendichte von 0, 07%, die immer noch deutlich unter dem vom Bundesverwaltungsgericht als zu gering angenommenen Risiko von 0, 12 % liegt (vgl. dazu auch Bay. VGH Beschluss vom 13. Dezember 2013 - 13a ZB 13.30304 -, juris und Beschluss vom 23. April 2014 - 13a ZB 14.30095 -, juris).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Fehlen derartige individuelle gefahrerhöhende Umstände, so kann eine Individualisierung der allgemeinen Gefahr ausnahmsweise auch bei einer außergewöhnlichen Situation eintreten, die durch einen so hohen Gefahrengrad gekennzeichnet ist, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 -, juris Rdnrn. 17 f. unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 17. Februar 2009 - Rs. C-465/07, Elgafaji -, juris).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11
    Denn dort hat er zuletzt gelebt, so dass die Annahme gerechtfertigt ist, dass er dorthin zurückkehren wird (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 -  10 C 9.08 -, juris Rdnr. 17).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2014 - 13 A 1305/13

    Formelle Urteilsprüfung wegen mangelnder Begründungstiefe

  • VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30292

    Asylrecht Afghanistan; erhebliche Gefahr für Leib oder Leben; Gefahrendichte in

  • OVG Sachsen, 03.07.2018 - 1 A 215/18

    Afghanistan; nationaler Abschiebungsschutz; Familie mit minderjährigen Kindern;

    Dies entspricht - soweit ersichtlich - der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. neben dem zitierten VGH BW insbesondere BayVGH, Beschl. v. 3. November 2017 - 13a ZB 17.31228-, juris Rn. 9; NdsOVG, Urt. v. 19. September 2016 - 9 LB 100/15 -, juris Rn. 84; OVG NRW, Urt. v. 3. März 2016 - 13 A 1828/09.A -, juris Rn. 79 ff.; HessVGH, Urt. v. 4. September 2014 - 8 A 2434/11.A -, juris Rn. 41 ff.).
  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 13a B 14.30309

    Für alleinstehende männliche arbeitsfähige afghanische Staatsangehörige ist, auch

    Im Urteil vom 4. September 2014 (8 A 2434/11.A - juris) teilt der Hessische Verwaltungsgerichtshof die vorliegende Einschätzung (ebenso OVG NW, U.v. 27.1.2015 - 13 A 1201/12.A - juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15

    Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan

    Der Senat geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte davon aus, dass für die Personengruppe der jungen, alleinstehenden und arbeitsfähigen männlichen afghanischen Staatsangehörigen bei einer Rückkehr in die Hauptstadt Kabul in aller Regel eine extreme Gefahrensituation im Sinne einer verfassungskonformen Auslegung von § 60 Abs. 7 Sätze 1 und 5 AufenthG selbst dann nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit droht, wenn der Rückkehrer beruflich nicht besonders qualifiziert ist und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, verfügt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 13.3.2013 - 9 LA 34/13 - vom 28.3.2014 - 9 LA 205/13 - vom 14.4.2015 - 9 LA 267/13 - vom 9.6.2015 - 9 LA 67/15 - vom 15.6.2015 - 9 LA 297/14 - Senatsurteil vom 20.7.2015 - 9 LB 320/14 - OVG NRW, Urteil vom 3.3.2016 - 13 A 1828/09.A - juris Rn. 79 ff.; BayVGH, Urteil vom 12.2.2015 - 13a B 14.30309 - juris Rn. 17; Beschlüsse vom 14.1.2015 - 13a ZB 14.30410 - juris Rn. 4 ff.; vom 2.2.2015 - 13a ZB 14.30466 - juris Rn. 3 ff.; vom 13.4.2015 - 13a ZB 14.30129 - juris Rn. 5 f.; vom 8.7.2015 - 13a ZB 15.30117 - juris Rn. 8 f.; vom 15.6.2016 - 13a ZB 16.30083 - juris Rn. 4; vom 27.7.2016 - 13a ZB 16.30051 - juris Rn. 4 f.; VGH BadenWürttemberg, Urteile vom 6.3.2012 - A 11 S 3177/11 - juris Rn. 37 ff.; vom 27.4.2012 - A 11 S 3079/11 - juris Rn. 40; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.3.2012 - 8 A 11050/10 - juris Rn. 43 ff.; HessVGH, Urteil vom 4.9.2014 - 8 A 2434/11.A - juris Rn. 41 ff.).
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