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   BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10   

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BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10 (https://dejure.org/2011,10777)
BAG, Entscheidung vom 22.06.2011 - 8 AZR 204/10 (https://dejure.org/2011,10777)
BAG, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 204/10 (https://dejure.org/2011,10777)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    Vielmehr hat bei der Prüfung, ob ein Recht verwirkt ist, immer eine Gesamtbetrachtung stattzufinden, bei welcher das Zeit- und das Umstandsmoment zu berücksichtigen und in Relation zu setzen sind (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Einzelfalles zur Erfüllung des Zeitmoments ein Zeitraum von neun Monaten (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -) , von über einem Jahr (vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) oder ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren (vgl. BAG 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 -) genügen.

    Neuer und alter Arbeitgeber können sich wechselseitig auf die Kenntnis des anderen vom Arbeitnehmerverhalten berufen, eine nachgewiesene subjektive Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (st. Rspr., vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - BAGE 128, 328 = AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) .

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    b) Die widerspruchslose Weiterarbeit des Klägers bei der A gGmbH ab dem 1. Januar 2006 stellt kein Umstandsmoment dar, das zur Verwirkung des Widerspruchsrechts des nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichteten Klägers führte (vgl. BAG 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354; 24. Februar 2011 - 8 AZR 469/09 - BB 2011, 1787) .

    aa) In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass es ein Umstandsmoment darstellt, welches das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368; 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 22. April 2010 - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    Dies erfordert insbesondere auch einen Hinweis auf das Haftungssystem des § 613a Abs. 2 BGB (st. Rspr., vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) .

    Soweit im Zeitpunkt der Unterrichtung solche Angaben zum Betriebserwerber nicht gemacht werden können, weil dieser erst noch zu gründen ist, muss das bei der Unterrichtung offengelegt werden (vgl. BAG 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - BAGE 131, 258 = AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114) .

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    aa) In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass es ein Umstandsmoment darstellt, welches das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368; 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 22. April 2010 - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .
  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 469/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    b) Die widerspruchslose Weiterarbeit des Klägers bei der A gGmbH ab dem 1. Januar 2006 stellt kein Umstandsmoment dar, das zur Verwirkung des Widerspruchsrechts des nicht ordnungsgemäß nach § 613a Abs. 5 BGB unterrichteten Klägers führte (vgl. BAG 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354; 24. Februar 2011 - 8 AZR 469/09 - BB 2011, 1787) .
  • BAG, 21.01.2010 - 8 AZR 870/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    aa) In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass es ein Umstandsmoment darstellt, welches das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368; 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 22. April 2010 - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 805/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    aa) In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass es ein Umstandsmoment darstellt, welches das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368; 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 22. April 2010 - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    aa) In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass es ein Umstandsmoment darstellt, welches das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368; 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 22. April 2010 - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 982/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    aa) In ständiger Rechtsprechung hat der Senat entschieden, dass es ein Umstandsmoment darstellt, welches das Vertrauen des bisherigen Arbeitgebers in die Nichtausübung des Widerspruchsrechts nach § 613a Abs. 6 BGB rechtfertigen kann, wenn der Arbeitnehmer über die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses dadurch disponiert hat, dass er einen Aufhebungsvertrag mit dem Betriebserwerber geschlossen oder eine von diesem nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hat (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - DZWIR 2010, 368; 22. April 2010 - 8 AZR 871/07 -; 22. April 2010 - 8 AZR 982/07 -; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 -; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354 und 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -) .
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 22.06.2011 - 8 AZR 204/10
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann je nach den Umständen des Einzelfalles zur Erfüllung des Zeitmoments ein Zeitraum von neun Monaten (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 -) , von über einem Jahr (vgl. BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - aaO; 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64) oder ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren (vgl. BAG 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 -) genügen.
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08

    Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung -

  • BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 840/08

    Betriebsübergang - falsche Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 12.11.2009 - 8 AZR 751/07

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung - Schadensersatz

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 24.02.2011 - 8 AZR 699/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • BAG, 09.12.2010 - 8 AZR 614/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Hamburg, 14.01.2010 - 7 Sa 60/09

    Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16

    Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit

    c) Die Beklagte kann schließlich auch aus dem von ihr angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 2011 (- 8 AZR 204/10 -) nichts zu ihren Gunsten ableiten.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.2020 - 7 Sa 306/19

    Widerspruchsrecht gegen einen Betriebsübergang - Verwirkung - fehlende

    Nach der Rechtsprechung des 8. Senates des Bundesarbeitsgerichts kann je nach den Umständen des Einzelfalls zur Erfüllung des Zeitmoments ein Zeitraum von über sieben Monaten (vgl. BAG 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - Rn. 32), von etwa neun Monaten (vgl. BAG 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 - Rn. 29 mwN.), von 15 Monaten (BAG 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - Rn. 26), von mehr als zwei Jahren (BAG 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 - Rn. 24) oder von 34 Monaten (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 204/10 - Rn. 30) genügen.

    Der Verwirkungseinwand setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 22. Juni 2011 - 8 AZR 204/10 - Rn. 39; 8 AZR 752/09 - Rn. 39, jeweils mwN.) nicht voraus, dass der Verpflichtete eine konkret feststellbare Vermögensdisposition im Hinblick auf die Nichtinanspruchnahme getroffen haben muss.

    Einer konkret feststellbaren Vermögensdisposition des bisherigen Arbeitgebers bedarf es daher nicht (BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 204/10 - Rn. 39; 8 AZR 752/09 - Rn. 39).

    Daraus folgt, dass immer dann, wenn sich der Betriebserwerber auf Verwirkungsumstände berufen könnte, diese auch der Betriebsveräußerer für sich in Anspruch nehmen kann (st. Rspr., vgl. BAG 21. Dezember 2017 - 8 AZR 700/16 - Rn. 30; 22. Juni 2011 - 8 AZR 204/10 - Rn. 40; 8 AZR 752/09 - Rn. 40; 9. Dezember 2010 - 8 AZR 592/08 - Rn. 24; 8 AZR 614/08 - Rn. 30; 21. Januar 2010 - 8 AZR 870/07 - Rn. 37; 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - Rn. 34; jeweils mwN.).

    Der Kläger hat zwar nicht selbst über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses disponiert, indem er beispielsweise einen Aufhebungsvertrag geschlossen (vgl. hierzu BAG 9. Dezember 2010 - 8 AZR 614/08 - Rn. 28; 8 AZR 592/08 - Rn. 22, jeweils mwN.) oder eine von der Ö. gGmbH nach dem Betriebsübergang erklärte Kündigung hingenommen hätte (vgl. hierzu BAG 22. Juni 2011 - 8 AZR 204/10 - Rn. 33 f.; 24. Februar 2011 - 8 AZR 699/09 - Rn. 30; 22. April 2010 - 8 AZR 805/07 - Rn. 37, jeweils mwN.).

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16

    Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung -

    cc) Die Beklagte kann schließlich auch aus dem von ihr angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 2011 (- 8 AZR 204/10 -) nichts zu ihren Gunsten ableiten.
  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16

    Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht

    cc) Die Beklagte kann schließlich auch aus dem von ihr angezogenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Juni 2011 (- 8 AZR 204/10 -) nichts zu ihren Gunsten ableiten.
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