Rechtsprechung
   BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,27183
BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99 (https://dejure.org/2000,27183)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 8 AZR 632/99 (https://dejure.org/2000,27183)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 (https://dejure.org/2000,27183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,27183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Zeitlich ist zu differenzieren zwischen dem Zeitraum bis zum Erlaß des arbeitsgerichtlichen Urteils im Kündigungsschutzprozeß und dem Zeitraum danach, weil die Beklagte et st durch das Arbeitsgericht zur Weiterbeschäftigung verurteilt wurde, vorher aber auf Grund der ausgesprochenen Kündigung nicht zur Weiterbeschäftigung verpflichtet war (BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ff.).

    Vielmehr leitet sich die Weiterbeschäftigungspflicht aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers ab (vgl. nur BAG Großer Senat 27. Februar 1985 aaO).

    Die Ansprüche entstehen auch während des Kündigungsschutzprozesses unbedingt und werden fällig, wie wenn die Dienste wirklich geleistet worden wären (vgl. nur BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156, 160; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152, 156; Großer Senat 27. Februar 1985 aaO BAGE 48, 122, 144 f., zu C II 1 b der Gründe).

  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 156/90

    Vorliegen einer unberechtigten Kündigung - Ausgleich der Differenz zwischen

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Es handelt sich um einen Erfüllungs-, nicht um einen Schadensersatzanspruch (vgl. nur BAG 23. August 1990 - 2 AZR 156/90 - DB 1991, 445, zu B I 2 c der Gründe; BGH 14. November 1966 - V IIZ R 112/64 - NJW 1967, 248, 250; Erman/Belling BGB 10. Auf!. § 615 Rn. 34: MünchKomm/Schaub BGB 3. Aufl. § 615 Rn. 45).

    Dadurch soll nur der Inhalt des Anspruchs als Erfüllungsanspruch charakterisiert werden (BAG 23. August 1990 aaO, zu B 1 2 c der Gründe).

    b) Die Annahmeverzugsvergütung unterliegt dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht wie jeder Vergütungsanspruch {vgl. nur BAG 23. August 1990 aaO; ErfK/Preis § 615 BGB Rn. 76; Erman/Belling aaO § 615 Rn. 36; MünchArbR/Boewer 2. Aufl. Band 1 § 78 Rn. 45).

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95

    Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Sofern nicht ausnahmsweise eine Nettolohnvereinbarung besteht, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber Anspruch auf die Zahlung der vereinbarten Bruttovergütung (vgl. nur BAG 22. August 1985 - 6 AZR 504/83 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 82; 17. April 1985 - 5 AZR 74/84 - BAGE 48, 229, 231 mwN; 18. Januar 2000 - 9 AZR 122/95 (B) - AP BGB § 288 Nr. 3 = EzA BGB § 288 Nr. 2, zu III 1 der Gründe).

    Die bürgerlich-rechtliche Schuld des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer erlischt (vgl. BAG 18. Januar 2000 aaOmwN).

  • Drs-Bund, 19.04.1988 - BT-Drs 11/2157
    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    aa) Die Regelung in § 3 b EStG stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, daß Arbeitseinkommen ebenso zur Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer gehört wie das Einkommen, das zB Gewerbetreibende oder Freiberufler durch Arbeit an Sonn- und Feiertagen oder durch Nachtarbeit erzielen (vgl. BT-Drucks. 11/2157, S 138).

    Die Regelung wurde aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen ein geführt (vgl. die Gesetzesbegründung zur Vorgängerregelung in § 34 a EStG, BT-Drucks. 7/419, S 16), weil an dieser Arbeit ein Allgemeininteresse besteht (vgl. BT-Drucks. 11/2157, S 138).

  • BGH, 18.12.1969 - VII ZR 121/67

    Steuerersparnis als anzurechnender Vorteil beim Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Sie sind das spiegelbildliche Gegenstück für die Anrechnung von steuerlichen Vorteilen im W ege des Vorteilsausgleichs {vgl. hierzu BGH 18. Dezember 1969 - V IIZ R 121/67 - BGHZ 53, 132, 134).
  • BAG, 03.03.1993 - 10 AZR 36/92

    Gehalt und tarifliche Sonderzahlungen für einen Lehrer im Angestelltenverhältnis

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Von diesem Ausnahmefall abgesehen kann der Arbeitnehmer nicht die Leistung offener vermögenswirksamer Leistungen an sich selbst verlangen, sondern nur auf ein auf seinen Namen laufendes Konto bei einem Dritten, bei dem die vermögenswirksame Leistung angelegt werden soll (vgl. BAG 3. März 1993 - 10 AZR 36/92 - nv., zu 14 der Gründe).
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    Die Ansprüche entstehen auch während des Kündigungsschutzprozesses unbedingt und werden fällig, wie wenn die Dienste wirklich geleistet worden wären (vgl. nur BAG 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156, 160; 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAGE 29, 152, 156; Großer Senat 27. Februar 1985 aaO BAGE 48, 122, 144 f., zu C II 1 b der Gründe).
  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 633/96

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    § 286 Abs. 1 BGB kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv.; 23. September 1999 - 8 AZR 792/98 - nv.; 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - nv.; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv.; 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/96 - nv.; 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 - NZA-RR 1999, 511; 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97- AuA 1999, 34).
  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 634/96

    Arbeitsentgelt: Verzug des Arbeitnehmers während Kündigungsschutzprozess

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    § 286 Abs. 1 BGB kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv.; 23. September 1999 - 8 AZR 792/98 - nv.; 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - nv.; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv.; 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/96 - nv.; 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 - NZA-RR 1999, 511; 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97- AuA 1999, 34).
  • BAG, 14.05.1998 - 8 AZR 158/97

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 632/99
    § 286 Abs. 1 BGB kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. Senat 23. September 1999 - 8 AZR 791/98 - nv.; 23. September 1999 - 8 AZR 792/98 - nv.; 27. Mai 1999 - 8 AZR 322/98 - nv.; 18. Februar 1999 - 8 AZR 320/97 - nv.; 14. Mai 1998 - 8 AZR 633/96 - nv.; 14. Mai 1998 - 8 AZR 634/96 - NZA-RR 1999, 511; 14. Mai 1998 - 8 AZR 158/97- AuA 1999, 34).
  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 791/98

    Schadenersatz wegen steuerlicher Nachteile aufgrund verspäteter Lohnzahlung -

  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 322/98

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung zum Ausgleich von Steuerschäden

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 792/98

    Schadensersatz wegen steuerlicher Nachteile aufgrund verspäteter Gehaltszahlung -

  • BAG, 18.02.1999 - 8 AZR 320/97
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 20/00

    Steuerschaden bei Zuschlägen für bestimmte Arbeiten

  • BGH, 14.11.1966 - VII ZR 112/64

    Handelsrecht-Kündigung d. Handelsvertretervertrages;Ausschluß d Ausgleichsanspr.

  • BAG, 22.08.1985 - 6 AZR 504/83

    Arbeitsentgelt: Kein Anspruch auf steuerfreie Lohnzuschläge nach Freistellung als

  • BAG, 25.07.1990 - 5 AZR 394/89

    Chefarzt - Änderung der Gebührenordnung

  • BFH, 26.10.1984 - VI R 199/80

    In den Mutterschutzlohn eingeflossene Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 74/84

    Anspruch auf Zahlung des Unterschiedsbetrages zwischen steuerlichem Bruttolohn

  • LAG Hamm, 27.05.1999 - 4 Sa 1658/98

    Voraussetzung für die Berufungsbegründung ist die inhaltliche Auseinandersetzung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 3 Sa 475/14

    Verzug - Entgeltzahlung - Erstattungsforderung des Jobcenters

    "Der zu ersetzende Verzugsschaden umfasst die durch die Nachzahlung entstehenden steuerlichen Nachteile (vgl. ua. BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - zu II 3 b der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - zu II 1 c der Gründe, EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11).

    Wie die Vorinstanzen unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 19. Oktober 2000 (- 8 AZR 632/99 -) richtig erkannt haben, lässt sich nicht einwenden, ein derartiger Steuerschaden könne dem versorgungspflichtigen Arbeitgeber nicht normativ zugerechnet werden.

    Bereits im Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 8 AZR 632/99 - zu II 3 b der Gründe) hat der Achte Senat darauf aufmerksam gemacht, dass die Ersatzpflicht das spiegelbildliche Gegenstück zur Ermittlung von steuerlichen Vorteilen im Wege des Vorteilsausgleichs ist (vgl. hierzu BGH 18. Dezember 1969 - VII ZR 121/67 - BGHZ 53, 132, 134).

  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 171/07

    Steuerliche Schäden durch verzögerte Anpassung

    Der zu ersetzende Verzugsschaden umfasst die durch die Nachzahlung entstehenden steuerlichen Nachteile (vgl. ua. BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - zu II 3 b der Gründe; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - zu II 1 c der Gründe, EzA BGB § 611 Arbeitgeberhaftung Nr. 11).

    Wie die Vorinstanzen unter Hinweis auf das Urteil des BAG vom 19. Oktober 2000 (- 8 AZR 632/99 -) richtig erkannt haben, lässt sich nicht einwenden, ein derartiger Steuerschaden könne dem versorgungspflichtigen Arbeitgeber nicht normativ zugerechnet werden.

    Bereits im Urteil vom 19. Oktober 2000 (- 8 AZR 632/99 - zu II 3 b der Gründe) hat der Achte Senat darauf aufmerksam gemacht, dass die Ersatzpflicht das spiegelbildliche Gegenstück zur Ermittlung von steuerlichen Vorteilen im Wege des Vorteilsausgleichs ist (vgl. hierzu BGH 18. Dezember 1969 - VII ZR 121/67 - BGHZ 53, 132, 134).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17

    Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung; Steuerprogressionsschaden

    Annahmeverzugslohnansprüche entstehen auch während des Kündigungsschutzprozesses unbedingt und werden fällig, wie wenn die Dienste wirklich geleistet worden wären, ohne dass es einer Mahnung bedarf, da die Zahlungen nach dem Kalender bestimmt sind (vgl. BAG 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - Rn. 37; 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 28, jeweils zitiert nach juris).

    Zum zu ersetzenden Verzugsschaden gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. noch zu § 286 BGB: BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 29, aaO) .

    Auch dieser steuerliche Nachteil kann als Verzugsschaden geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen für Ersatz eines Verzugsschadens gegeben sind (vgl. insgesamt BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 29, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 12.12.2006 - 6 Sa 913/06

    Schadensersatzverpflichtung des Arbeitgebers für Steuerschaden bei verspäteter

    Zu dem gemäß § 280 Abs. 2 BGB zu ersetzenden Verzugsschaden kann auch ein durch die verspätete Zahlung entstandener Steuerschaden gehören (vgl. BAG vom 19.10.2000 - 8 AZR 632/99 a. a. O.).

    In dem das Gesetz dem Arbeitgeber die Erfüllung der steuerrechtlichen Pflichten des Arbeitnehmers treuhänderisch auferlegt hat, hat es gerade auch den Schutz der steuerlichen Interessen des Arbeitnehmers bezweckt (vgl. BAG vom 19.10.2000 - 8 AZR 632/99 a. a. O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2017 - 2 Sa 5/17

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist - Wirksamkeit - Urlaubsabgeltung

    Der Arbeitnehmer hat im Regelfall gegen seinen Arbeitgeber keinen Anspruch auf die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen an sich selbst, sondern nur auf ein auf seinen Namen laufendes Konto bei einem Dritten, bei dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden sollen ( BAG 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - Rn. 34, juris ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2016 - 4 Sa 346/15

    Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage

    Die Beklagte ist verpflichtet, den dem Kläger durch die verspätete Zahlung der ungekürzten Betriebsrente entstandenen Steuerschaden als Verzugsschaden gemäß § 286 Abs. 1 BGB zu ersetzen (vgl. BAG v. 19.10.2000 - 8 AZR 632/99 - Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 523/15

    Insolvenzantrag bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten - Abrechnungsanspruch nach §

    Von diesem Ausnahmefall abgesehen kann der Arbeitnehmer nicht die Leistung offener vermögenswirksamer Leistungen an sich selbst verlangen, sondern nur auf ein auf seinen Namen laufendes Konto bei einem Dritten, bei dem die vermögenswirksame Leistung angelegt werden soll (vgl. BAG, Urteil vom 19. Oktober 2000 - 8 AZR 632/99 - juris , Rz. 34 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht