Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 29.10.2008

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   VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468, 8 B 05.1471   

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VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468, 8 B 05.1471 (https://dejure.org/2008,3838)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.10.2008 - 8 B 05.1468, 8 B 05.1471 (https://dejure.org/2008,3838)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. Oktober 2008 - 8 B 05.1468, 8 B 05.1471 (https://dejure.org/2008,3838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vertragliche Übertragung von Sondernutzungsrechten im Zusammenhang mit Werbeanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer pauschalen Übertragung von öffentlich-rechtlichen Sondernutzungsrechten für die Aufstellung von Werbeanlagen in einem Gemeindegebiet durch einen Werbenutzungsvertrag; Voraussetzungen für das Bestehen eines Sachbescheidungsinteresses für den Erlass ...

  • Judicialis

    BayStrWG Art. 18; ; BayStrWG Art. 22; ; BayStrWG Art. 22a; ; BayVwVfG Art. 54; ; BayVwVfG Art. 59 Abs. 1; ; BGB § 134; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 114

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßen- und Wegerecht: Sondernutzungserlaubnis; Ermessensentscheidung; Außenwerbung; Plakatanschlagtafeln; Werbenutzungsvertrag; nichtiger öffentlich-rechtlicher Vertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die Augsburg AG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 735
  • DÖV 2009, 594
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211

    Überprüfung des Art. 22a des Bayerischen Straßengesetzes und Wegegesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2004 (VGH n.F. 57, 27/31 ff. = BayVBl 2004, 336/337 f. = FStBay 2004, Nr. 325 S. 871 f.) Folgendes ausgeführt:.

    Im Rahmen der Ermächtigung zum Erlass von Sondernutzungssatzungen können Gemeinden und Landkreise jedoch (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337) - ohne die Schwelle zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung zu verändern - eine Bagatellschwelle definieren, unterhalb derer sie auf eine Sondernutzungserlaubnis verzichten.

    Art. 22a BayStrWG gestattet es den Gemeinden und Landkreisen nämlich nur, bürgerlich-rechtliche Sondernutzungstatbestände öffentlich-rechtlich durch Satzung zu regeln (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337).

    Die abzuwägenden Belange finden sich dabei vor allem in den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (namentlich, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten), vereinzelt aber auch in Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und - ebenso vereinzelt - auch in städtebaulichen, baupflegerischen oder denkmalschützerischen Vorschriften, soweit diese einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 FStBay 2004 Nr. 188).

    Insoweit bestimmt und begrenzt das Entscheidungsprogramm des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG auch die Ermächtigung nach Art. 22a Satz 1 BayStrWG (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/338).

    Hierbei sind die Verhältnisse am jeweiligen Standort zu würdigen und mit den verschiedenen anderen straßenrechtlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten abzuwägen, die nach den vorstehenden Ausführungen im Erlaubnisverfahren herangezogen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).

    Art. 22a BayStrWG enthält dafür nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mangels entsprechender materieller Regelungen keinen Ausnahmetatbestand (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Da die zum Erlass von Satzungen befugten Selbstverwaltungskörperschaften über eine eigene demokratische Legitimation verfügen, brauchen Satzungsermächtigungen durch den formellen Gesetzgeber anders als Verordnungsermächtigungen nicht nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 33, 125/157; VerfGH 42, 174/181).

    Unbeschadet dieser Satzungsautonomie darf sich der förmliche Gesetzgeber seiner Rechtsetzungsbefugnis jedoch nicht völlig entäußern, namentlich wenn er den Satzungsgeber zu Eingriffen in den Grundrechtsbereich ermächtigt (vgl. BVerfGE 33, 125/158).

    Welche Anforderungen im Einzelfall an solche Ermächtigungen zu stellen sind, hängt von der jeweiligen Intensität des Eingriffs ab (vgl. BVerfGE 33, 125/160).

    Aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung lässt sich jedenfalls entnehmen, dass Satzungsermächtigungen, soweit sie Eingriffsmöglichkeiten eröffnen, die etwa Auswirkungen auf den Status der Rechtsgüter von Betroffenen haben können oder den Betroffenen Pflichten auferlegen, in den Grundzügen durch den förmlichen Gesetzgeber festgelegt werden müssen, so dass sich der einzelne Betroffene prinzipiell auf sie einstellen kann (vgl. BVerfGE 33, 125/163 ff.; 49, 343/362; 73, 388/400 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1992 - 10 S 816/91

    Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    bb) Die zweite Auslegungsmöglichkeit ist, in dem "Konzessions- und Nutzungsvertrag" - auch - einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach Art. 54 ff. BayVwVfG zu erblicken, der öffentlich-rechtliche Sondernutzungstatbestände regelt (vgl. auch VGH BW vom 14.8.1992 NVwZ 1993, 903/904).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 57.92

    Sondernutzung bei Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Schließlich kann dieser Auffassung auch nicht die vom Beklagtenbevollmächtigten in der letzten mündlichen Verhandlung zum Beleg der Zulässigkeit derartiger Verträge mit Ausschließlichkeitsklausel herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 24.8.1994 NVwZ-RR 1995, 129 f.) entgegengehalten werden, die sich indes mit der Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für politische Werbung befasst.
  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung lässt sich jedenfalls entnehmen, dass Satzungsermächtigungen, soweit sie Eingriffsmöglichkeiten eröffnen, die etwa Auswirkungen auf den Status der Rechtsgüter von Betroffenen haben können oder den Betroffenen Pflichten auferlegen, in den Grundzügen durch den förmlichen Gesetzgeber festgelegt werden müssen, so dass sich der einzelne Betroffene prinzipiell auf sie einstellen kann (vgl. BVerfGE 33, 125/163 ff.; 49, 343/362; 73, 388/400 f.).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung lässt sich jedenfalls entnehmen, dass Satzungsermächtigungen, soweit sie Eingriffsmöglichkeiten eröffnen, die etwa Auswirkungen auf den Status der Rechtsgüter von Betroffenen haben können oder den Betroffenen Pflichten auferlegen, in den Grundzügen durch den förmlichen Gesetzgeber festgelegt werden müssen, so dass sich der einzelne Betroffene prinzipiell auf sie einstellen kann (vgl. BVerfGE 33, 125/163 ff.; 49, 343/362; 73, 388/400 f.).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Voraussetzung für die im Ermessen der Behörde stehende Versagung der Genehmigung (allein) aus diesem Grund wäre jedoch darüber hinaus, dass sich das Hindernis schlechthin und offenkundig nicht ausräumen oder umgehen ließe (vgl. BVerwG vom 24.10.1980 NJW 1981, 2426/2427).
  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Ebenso unzulässig ist die Einbeziehung anderer Materien in die Regelungen der Satzung, wenn diese keinen straßenrechtlichen Bezug aufweisen (wie etwa das allgemeine Immissionsschutz- oder das Gaststättenrecht; vgl. dazu auch BayVGH vom 24.11.2003 Az. 8 CS 03.2279 BA S. 4).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Dagegen spricht bereits, dass eine Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf Private (Beleihung) eine Übertragung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfordert (vgl. BVerwG vom 22.11.1994 BVerwGE 97, 117/119).
  • VerfGH Bayern, 15.12.1989 - 13-VII-85
    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468
    Da die zum Erlass von Satzungen befugten Selbstverwaltungskörperschaften über eine eigene demokratische Legitimation verfügen, brauchen Satzungsermächtigungen durch den formellen Gesetzgeber anders als Verordnungsermächtigungen nicht nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 33, 125/157; VerfGH 42, 174/181).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 11 A 1131/13

    Voraussetzungen für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die

    Die Unzulässigkeit von derartigen Werbenutzungsverträgen nehmen an: Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 8 B 05.1468, 8 B 05.1471 -, BayVBl. 2009, 661 = juris; Hess. VGH, Urteil vom 21. September 2005 - 2 UE 2140/02 -, juris, Rn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2017 - 11 A 2068/14

    Ermesen bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

    vgl. hierzu OVG NRW, Urteile vom 6. Juni 1990 - 23 A 2104/87 -, juris, - 23 A 2133/88 -, EStNW 1991, 353 f., und Beschluss vom 14. Februar 2000 - 11 A 3887/96 -, juris, Rn. 42 ff., wonach die Gemeinde das ihr durch § 18 StrWG NRW eingeräumte Ermessen bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Plakaten durch einen Werbenutzungsvertrag dahingehend binden darf, dass sie ausschließlich ihrem Vertragspartner Sondernutzungserlaubnisse für Werbemaßnahmen erteilt; die Unzulässigkeit von derartigen Werbenutzungsverträgen nehmen an: Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 8 B 05.1468, 8 B 05.1471 -, BayVBl. 2009, 661 = juris; Hess. VGH, Urteil vom 21. September 2005 - 2 UE 2140/02 -, juris, Rn. 22.
  • VG Aachen, 21.06.2021 - 10 K 292/20

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Sondernutzungserlaubnis; Vertrag;

    vgl. Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 8 B 05.1468 -, juris, Rn. 56 ff.

    vgl. Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 461 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 20. Juli 2017 - 7 LB 58/16 -, juris, Rn. 42 f.; Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 8 B 05.1468 -, juris, Rn. 56 ff.; Hess. VGH, Urteil vom 21. September 2005 - 2 UE 2140/02 -, juris, Rn. 24; so nunmehr auch OVG NRW, Urteil vom 28. Mai 2021 - 11 A 390/19 - juris, Rn. 69, in Abkehr vom Beschluss vom 14. Februar 2000 - 11 A 3887/96 -, juris, Rn. 42 ff., m. w. N. und vom Urteil vom 6. Juni 1990 - 23 A 2104/87 -, unveröffentlicht.

    vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 20. November 2015 - 14 K 1438/13 -, juris, Rn. 64 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 8 B 05.1468 -, juris, Rn. 58 ff.; Sauthoff, Öffentliche Straßen, 3. Auflage 2020, Rn. 463; BVerwG, Urteil vom 24. August 1994 - 11 C 57.92 -, juris, Rn. 13.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 S 3121/08

    Außerstraßenrechtliche Kriterien bei Entscheidung über Sondernutzung

    Gegen die Annahme einer Beleihung könnte sprechen, dass nach § 3 Abs. 1 der Satzung der Beklagten über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Sondernutzungserlaubnisse unverändert "bei der Stadt" zu beantragen sind (vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 29.10.2008 - 8 B 05.1468 -, juris).
  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471

    BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die

    8 B 05.1468 8 B 05.1471.

    Die Beklagte hat selbst vorgetragen, dass diese Entscheidung einen "ganz anderen Sachverhalt" betrifft (vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 23.8.2005 im Berufungszulassungsverfahren, VGH-Akte 8 B 05.1468 Bl. 61) und damit keine Schlüsse auf die vorliegende Fallgestaltung erlaubt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 11 A 566/13

    Beantragung der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von

    vgl. hierzu: OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 1990 - 23 A 2104/87 -, EStT NW 1991, 353 f., und Beschluss vom 14. Februar 2000 - 11 A 3887/96 -, juris, wonach die Gemeinde das ihr durch § 18 StrWG NRW eingeräumte Ermessen bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Plakaten durch einen Werbenutzungsvertrag dahingehend binden darf, dass sie ausschließlich ihrem Vertragspartner Sondernutzungserlaubnisse für Werbemaßnahmen erteilt; die Unzulässigkeit von derartigen Werbenutzungsverträgen nehmen an: Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 8 B 05.1468, 8 B 05.1471 -, BayVBl. 2009, 661 = juris; Hess. VGH, Urteil vom 21. September 2005 - 2 UE 2140/02 -, juris, Rn. 22.
  • VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 10.933

    Top-Lux-Werbeanlage; Faktisches Mischgebiet; Sondernutzung des Straßenraums

    Auch wenn Plakatanschlagtafeln nur in geringfügigem Maße in den öffentlichen Straßenraum hineinragen, verengen sie die zur Aufnahme des Verkehrs bestimmte Fläche und wirken sich daher zu Lasten des Gemeingebrauchs aus (BVerwG vom 10.5.1996 a.a.O.; BayVGH vom 29.10.2008 Az.: 8 B 05.1468, 8 B 05.1471 ).

    Die abzuwägenden Belange finden sich dabei vor allem in den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (namentlich, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten), vereinzelt aber auch in Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und - ebenso vereinzelt - auch in städtebaulichen, baupflegerischen oder denkmalschützerischen Vorschriften, soweit diese einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336 ff.; vom 29.10.2008 a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 25.04.2016 - 16 K 26/16

    Versagung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung von

    Die Unzulässigkeit von derartigen Werbenutzungsverträgen nehmen an: Bay. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 8 B 05.1468, 8 B 05.1471 -, BayVBl. 2009, 661 = juris; Hess. VGH, Urteil vom 21. September 2005 - 2 UE 2140/02 -, juris, Rn. 22.
  • VG Ansbach, 29.11.2012 - AN 10 K 12.00957

    Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO; Abänderung der Fahrtstrecke; Ermessensausfall;

    Bei der Entscheidung über den Erlaubnisantrag handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. insoweit die ständige Rechtsprechung des BayVGH - beispielsweise vom 29.10.2008, 8 B 05.1468 - zu Art. 18 BayStrWG, der ähnlich gefasst ist).
  • OLG Bremen, 04.11.2014 - 2 W 53/14

    Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Gemeinde und einem Plakatierer

    Dies wäre möglicherweise anders zu beurteilen, wenn der Vertrag auch inhaltliche Bindungen der öffentlichen Hand hinsichtlich der zu erteilenden Genehmigungen enthielte, wenn etwa im Vertrag dem Erlaubnisnehmer pauschal ohne Prüfung des Einzelfalls für eine unbestimmte Anzahl von Sondernutzungstatbeständen nach öffentlichem Recht die entsprechenden Erlaubnisse gewährt würden (so der VGH München im Urteil vom 29.10.2008, Az.: 8 B 05.1468, DÖV 2009, 594, BeckRS 2009, 33077, Rn. 56 unter Verweis auf das zu beachtende Prüfungs- und Entscheidungsprogramm der Art. 18ff. BayStrWG).
  • VG Düsseldorf, 29.01.2013 - 16 K 6801/12

    Qualifizierung der Aufstellung von Altkleidercontainern als der Erlaubnis der

  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 8 CS 23.283

    Bestimmtheit einer Beseitigungsanordnung wegen unerlaubter Sondernutzung

  • VG München, 28.09.2010 - M 2 K 10.1880

    Sondernutzungserlaubnis; ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift

  • VG München, 12.10.2009 - M 8 K 08.4978

    Sportanlage; Sachbescheidungsinteresse; Überholung der Darstellung eines

  • VG München, 28.09.2009 - M 8 K 08.5297

    Werbeanlage; allgemeines Wohngebiet; Befreiung von Baulinienfestsetzung;

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  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer pauschalen Übertragung von öffentlich-rechtlichen Sondernutzungsrechten für die Aufstellung von Werbeanlagen in einem Gemeindegebiet durch einen Werbenutzungsvertrag; Voraussetzungen für das Bestehen eines Sachbescheidungsinteresses für den Erlass ...

  • Judicialis

    BayStrWG Art. 18; ; BayStrWG Art. 22; ; BayStrWG Art. 22a; ; BayVwVfG Art. 54; ; BayVwVfG Art. 59 Abs. 1; ; BGB § 134; ; VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 114

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    Straßen- und Wegerecht: Sondernutzungserlaubnis; Ermessensentscheidung; Außenwerbung; Plakatanschlagtafeln; Werbenutzungsvertrag; nichtiger öffentlich-rechtlicher Vertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211

    Überprüfung des Art. 22a des Bayerischen Straßengesetzes und Wegegesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    Der Senat hat hierzu in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2004 (VGH n.F. 57, 27/31 ff. = BayVBl 2004, 336/337 f. = FStBay 2004, Nr. 325 S. 871 f.) Folgendes ausgeführt:.

    Im Rahmen der Ermächtigung zum Erlass von Sondernutzungssatzungen können Gemeinden und Landkreise jedoch (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337) - ohne die Schwelle zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung zu verändern - eine Bagatellschwelle definieren, unterhalb derer sie auf eine Sondernutzungserlaubnis verzichten.

    Art. 22a BayStrWG gestattet es den Gemeinden und Landkreisen nämlich nur, bürgerlich-rechtliche Sondernutzungstatbestände öffentlich-rechtlich durch Satzung zu regeln (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337).

    Die abzuwägenden Belange finden sich dabei vor allem in den Vorschriften des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (namentlich, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleisten), vereinzelt aber auch in Vorschriften des Straßenverkehrsrechts und - ebenso vereinzelt - auch in städtebaulichen, baupflegerischen oder denkmalschützerischen Vorschriften, soweit diese einen eindeutigen Bezug zur Straße aufweisen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.; vom 24.11.2003 FStBay 2004 Nr. 188).

    Insoweit bestimmt und begrenzt das Entscheidungsprogramm des Art. 18 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG auch die Ermächtigung nach Art. 22a Satz 1 BayStrWG (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/338).

    Hierbei sind die Verhältnisse am jeweiligen Standort zu würdigen und mit den verschiedenen anderen straßenrechtlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten abzuwägen, die nach den vorstehenden Ausführungen im Erlaubnisverfahren herangezogen werden dürfen (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).

    Art. 22a BayStrWG enthält dafür nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs mangels entsprechender materieller Regelungen keinen Ausnahmetatbestand (vgl. BayVGH vom 20.1.2004 BayVBl 2004, 336/337 f.).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    Da die zum Erlass von Satzungen befugten Selbstverwaltungskörperschaften über eine eigene demokratische Legitimation verfügen, brauchen Satzungsermächtigungen durch den formellen Gesetzgeber anders als Verordnungsermächtigungen nicht nach Inhalt, Zweck und Ausmaß bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 33, 125/157; VerfGH 42, 174/181).

    Unbeschadet dieser Satzungsautonomie darf sich der förmliche Gesetzgeber seiner Rechtsetzungsbefugnis jedoch nicht völlig entäußern, namentlich wenn er den Satzungsgeber zu Eingriffen in den Grundrechtsbereich ermächtigt (vgl. BVerfGE 33, 125/158).

    Welche Anforderungen im Einzelfall an solche Ermächtigungen zu stellen sind, hängt von der jeweiligen Intensität des Eingriffs ab (vgl. BVerfGE 33, 125/160).

    Aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung lässt sich jedenfalls entnehmen, dass Satzungsermächtigungen, soweit sie Eingriffsmöglichkeiten eröffnen, die etwa Auswirkungen auf den Status der Rechtsgüter von Betroffenen haben können oder den Betroffenen Pflichten auferlegen, in den Grundzügen durch den förmlichen Gesetzgeber festgelegt werden müssen, so dass sich der einzelne Betroffene prinzipiell auf sie einstellen kann (vgl. BVerfGE 33, 125/163 ff.; 49, 343/362; 73, 388/400 f.).

  • VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1468

    BayVGH beanstandet die monopolartige Vergabe von Werbenutzungsverträgen durch die

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    8 B 05.1468 8 B 05.1471.

    Die Beklagte hat selbst vorgetragen, dass diese Entscheidung einen "ganz anderen Sachverhalt" betrifft (vgl. Schriftsatz der Beklagten vom 23.8.2005 im Berufungszulassungsverfahren, VGH-Akte 8 B 05.1468 Bl. 61) und damit keine Schlüsse auf die vorliegende Fallgestaltung erlaubt.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.1992 - 10 S 816/91

    Kündigung eines Außenwerbungsvertrags zur Verhinderung von Tabak- und

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    bb) Die zweite Auslegungsmöglichkeit ist, in dem "Konzessions- und Nutzungsvertrag" - auch - einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach Art. 54 ff. BayVwVfG zu erblicken, der öffentlich-rechtliche Sondernutzungstatbestände regelt (vgl. auch VGH BW vom 14.8.1992 NVwZ 1993, 903/904).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 57.92

    Sondernutzung bei Aufstellen von Plakatständern auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    Schließlich kann dieser Auffassung auch nicht die vom Beklagtenbevollmächtigten in der letzten mündlichen Verhandlung zum Beleg der Zulässigkeit derartiger Verträge mit Ausschließlichkeitsklausel herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 24.8.1994 NVwZ-RR 1995, 129 f.) entgegengehalten werden, die sich indes mit der Ablehnung einer Sondernutzungserlaubnis für politische Werbung befasst.
  • BVerfG, 23.10.1986 - 2 BvL 7/84

    Kirchgeld

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    Aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung lässt sich jedenfalls entnehmen, dass Satzungsermächtigungen, soweit sie Eingriffsmöglichkeiten eröffnen, die etwa Auswirkungen auf den Status der Rechtsgüter von Betroffenen haben können oder den Betroffenen Pflichten auferlegen, in den Grundzügen durch den förmlichen Gesetzgeber festgelegt werden müssen, so dass sich der einzelne Betroffene prinzipiell auf sie einstellen kann (vgl. BVerfGE 33, 125/163 ff.; 49, 343/362; 73, 388/400 f.).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    Aus der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung lässt sich jedenfalls entnehmen, dass Satzungsermächtigungen, soweit sie Eingriffsmöglichkeiten eröffnen, die etwa Auswirkungen auf den Status der Rechtsgüter von Betroffenen haben können oder den Betroffenen Pflichten auferlegen, in den Grundzügen durch den förmlichen Gesetzgeber festgelegt werden müssen, so dass sich der einzelne Betroffene prinzipiell auf sie einstellen kann (vgl. BVerfGE 33, 125/163 ff.; 49, 343/362; 73, 388/400 f.).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    Voraussetzung für die im Ermessen der Behörde stehende Versagung der Genehmigung (allein) aus diesem Grund wäre jedoch darüber hinaus, dass sich das Hindernis schlechthin und offenkundig nicht ausräumen oder umgehen ließe (vgl. BVerwG vom 24.10.1980 NJW 1981, 2426/2427).
  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    Ebenso unzulässig ist die Einbeziehung anderer Materien in die Regelungen der Satzung, wenn diese keinen straßenrechtlichen Bezug aufweisen (wie etwa das allgemeine Immissionsschutz- oder das Gaststättenrecht; vgl. dazu auch BayVGH vom 24.11.2003 Az. 8 CS 03.2279 BA S. 4).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 1 C 22.92

    Pensions-Sicherungs-Verein - Insolvenzsicherung - Mitteilungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 29.10.2008 - 8 B 05.1471
    Dagegen spricht bereits, dass eine Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf Private (Beleihung) eine Übertragung durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes erfordert (vgl. BVerwG vom 22.11.1994 BVerwGE 97, 117/119).
  • VerfGH Bayern, 15.12.1989 - 13-VII-85
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