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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 8 B 11983/03.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 8 B 11983/03.OVG (https://dejure.org/2004,3611)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.01.2004 - 8 B 11983/03.OVG (https://dejure.org/2004,3611)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG (https://dejure.org/2004,3611)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung der Bordellprostitution und Wohnungsprostitution im allgemeinen Wohngebiet; Ausübung der Prostitution als "sonstiger nicht störender Gewerbebetrieb" im allgemeinen Wohngebiet

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 4 Abs. 1; ; BauNVO § 4 Abs. 3; ; BauNVO § 4 Abs. 3 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Wohngebiet; allgemeines Wohngebiet; Prostitution; Wohnungsprostitution; Bordell; Gewerbe; Gewerbebetrieb; Prostitutionsgesetz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungsprostitution in Wohngebieten unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Prostitution in Wohngebieten?

  • 123recht.net (Kurzinformation, 2.2.2004)

    Keine Prostitution im Wohngebiet // Störungen und Spannungen beeinträchtigen erheblich das Wohnumfeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 395
  • BauR 2004, 644
  • BauR 2004, 716 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin, 09.04.2003 - 2 S 5.03

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Wohngebiet; Mischgebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 8 B 11983/03
    Wie schon das Verwaltungsgericht zu Recht hervorgehoben hat, folgt dies aus der prinzipiellen Unvereinbarkeit mit den dem planungsrechtlichen Begriff des Wohnens und des Wohngebietes zugrunde liegenden städtebaulichen Ordnungszielen (s. auch OVG Berlin, Beschluss vom 9. April 2003, UPR 2003, 394 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.10.1996 - 1 L 356/95

    Wohnungsprostitution; Allgemeines Wohngebiet; Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 8 B 11983/03
    Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich nicht nur um eine gelegentliche, sondern um eine dauerhafte und regelmäßige, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit handelt (so zutreffend OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. Oktober 1996 - 1 L 356/95 - [juris]).
  • VG Trier, 15.10.2014 - 5 K 948/14

    Keine Wohnungsprostitution in Trier

    Die mit der beantragten Nutzung einhergehende Ausübung der Prostitution wird nicht von der Bandbreite des Wohnens gedeckt, sondern stellt - jedenfalls dann, wenn es sich wie hier nicht nur um eine gelegentliche, sondern um eine dauerhafte und regelmäßige, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit handelt und die Wohnung gerade auch zum Zwecke der Prostitution vermietet und angemietet werden soll - eine gewerbliche Nutzung dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137/95 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG -, juris).

    Denn bei der insoweit gebotenen, den Regelungen der Baunutzungsverordnung generell zugrunde liegenden typisierenden Betrachtungsweise (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 7. Mai 1971 - IV C 76.68 - und vom 3. Februar 1984 - 4 C 54.80 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. September 2013 - 8 B 10884/13.OVG -) gehen von der Nutzung bestimmter Räumlichkeiten zu Prostitutionszwecken Beeinträchtigungen der Wohnruhe - etwa ein verstärkter Kraftfahrzeugverkehr, daneben aber insbesondere auch sog. "milieubedingte" Störungen wie z.B. Belästigungen der Anwohner durch das Klingeln von Freiern an falschen Haus- oder Wohnungstüren, Ruhestörungen durch mehr oder weniger lautstarke Meinungsbekundungen unzufriedener und/oder alkoholisierter Freier u. ä., - aus, die sich negativ auf das Wohnumfeld auswirken und mit dem Charakter eines vorwiegend dem Wohnen dienenden Gebietes nicht vereinbar sind (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1997 - 4 B 8/97 -, juris).

    Ob und inwieweit das hier in Rede stehende Vorhaben bereits konkrete Störungen der Wohnruhe verursacht oder erwarten lässt, ist angesichts dieser "typisierenden" Betrachtung unerheblich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG -, juris).

  • VG Berlin, 05.05.2009 - 19 A 91.07

    "Salon Prestige" darf weiter betrieben werden

    35 Bei der zur planungsrechtlichen Beurteilung von prostitutiven Einrichtungen typisierenden Betrachtungsweise wird diesen regelmäßig ein Störpotenzial zugeordnet, das insbesondere in der früheren Rechtsprechung unter Hinweis auf Belästigungen der Hausbewohner, erhöhte Schutzbedürftigkeit Minderjähriger, unvermeidbare Kontakte der Hausbewohner mit Prostituierten und deren Kunden, Klingeln von Kunden an falschen Wohnungstüren, Verschmutzungen des Hausflures, unzufriedene oder alkoholisierte Kunden bis hin zu gewalttätigen Begleiterscheinungen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2005 - 10 S 3.05 -, Juris Rdn. 10; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03 -, BauR 2004, 644; VG Osnabrück, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 B 14/05 -, Juris Rdn. 15) charakterisiert wird.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2005 - 10 S 3.05

    Genehmigungsfähigkeit eines bordellartigen Betriebes; Formelle Illegalität als

    Zu den typischen Umgebungsauswirkungen eines bordellartigen Betriebs gehören vor allem der Lärm des Zu- und Abfahrtsverkehrs (BVerwG, Urteil vom 25. November 1983 - 4 C 21.83 -, BVerwGE 68, 213; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 1990 - 5 S 3103.89 -, BRS 52 Nr. 55), Belästigungen durch unzufriedene oder alkoholisierte Freier (OVG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983.03 -, BauR 2004, 644) sowie gewalttätige und "milieubedingte" Begleiterscheinungen (VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149.01-, GewArch 2003, 496; Urteil vom 13. Februar 1998 - 5 S 2570.96 -, DÖV 1998, 654, OVG Berlin, Beschlüsse vom 9. April 2003, - OVG 2 S 5.03 -, UPR 2003, 394 und OVG 2 N 5.03).

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers hat sich an der Beurteilung des Störungspotentials solcher Betriebe und ihrer generellen Gebietsunverträglichkeit im allgemeinen Wohngebiet auch durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3983) nichts geändert (OVG Berlin, Beschluss vom 9. April 2003 - OVG 2 S 5.03 -, UPR 2003, 394.; VGH Mannheim, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149.01 -, GewArch 2003, 496; OVG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983.03 - BauR 2004, 644).

  • VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 2252/13

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Untersagung der Nutzung

    Aus dem Prostitutionsgesetz kann die Klägerin unabhängig von der hier nicht streiterheblichen gaststättenrechtlichen Bewertung (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 23.03.2009 - 8 B 2/09 ) mit Blick auf das Bauplanungsrecht nichts Abweichendes ableiten (vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 28.06.2010 - 1 A 659/08, Rdnr. 7; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14.11.2005 - OVG 10 S 3.05, Rdnr. 13; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 15.01.2004 - 8 B 11983/03.OVG, Rdnr. 5; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 24.07.2002 - 5 S 149/01, Rdnr. 28 ).
  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

    Die bordellartige Nutzung der Räumlichkeiten, die zumindest als nicht unerhebliche Störpotentiale auslösende gewerbliche Nutzung anzusehen ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 29.10.1997, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 187; OVG Koblenz, Beschl. v. 15.1.2004, BauR 2004, S. 644 f.; OVG Berlin a.a.O. m.w.N.; VGH Kassel, a.a.O.), ist wegen ihres Störpotentials in einem Wohngebiet nach § 10 Abs. 4 BPVO nicht - erst recht nicht offensichtlich - zulässig.
  • VG München, 06.10.2016 - M 1 K 16.1301

    Abgewiesene Klage im Streit um Einbau eines Schaustellerzimmers (Übertragung von

    Ob und inwieweit das hier in Rede stehende Vorhaben bereits konkrete Störungen der Wohnruhe und des Wohnfriedens verursacht hat oder zukünftig erwarten lässt, ist angesichts dieser "typisierenden" Betrachtung unerheblich (vgl. z. B. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 5.1.2004 - 8 B 11983/03.OVG - juris).
  • VG Karlsruhe, 23.07.2014 - 6 K 3323/13

    Untersagung der Nutzung eines Gebäudes als bordellartiger Betrieb

    Aus dem Prostitutionsgesetz kann die Klägerin unabhängig von der hier nicht streiterheblichen gaststättenrechtlichen Bewertung (vgl. Bundesverwaltungsgericht , Beschluss vom 23.03.2009 - 8 B 2/09 ) mit Blick auf das Bauplanungsrecht nichts Abweichendes ableiten (vgl. hierzu Sächsisches Oberverwaltungsgericht , Beschluss vom 28.06.2010 - 1 A 659/08, Rdnr. 7; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg , Beschluss vom 14.11.2005 - OVG 10 S 3.05, Rdnr. 13; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz , Beschluss vom 15.01.2004 - 8 B 11983/03.OVG, Rdnr. 5; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg , Urteil vom 24.07.2002 - 5 S 149/01, Rdnr. 28 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2005 - 8 C 10053/05

    Ausschluss von Bordellen in Ludwigshafener Gewerbegebiet

    Dass diese Belange durch eine Massierung von Bordellen an der Hauptzufahrtsstraße zu Wohngebieten beeinträchtigt werden können, ist angesichts der mit dem "Rotlichtmilieu" immer noch typischerweise verbundenen Erscheinungen (Gewaltkriminalität, Drogenhandel etc.; s. dazu auch den Senatsbeschluss vom 15. Januar 2004, BauR 2004, 644) unbestreitbar.
  • VG Neustadt, 04.07.2012 - 3 L 571/12

    Kein nichtmedizinischer Massagesalon im allgemeinen Wohngebiet

    Die jedenfalls prostitutionsähnliche Nutzung der Eigentumswohnung der Antragstellerin ist als gewerbliche Tätigkeit in Wohngebieten aber weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, juris), weil sie mit Störungen einhergeht, die mit dem Charakter eines Baugebiets als allgemeines Wohngebiet nicht vereinbar sind.
  • VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08

    Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

    Dieses Gesetz verfolgt nach seinem Wortlaut, seiner Systematik, dem Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte allein bestimmte zivil-, sozialversicherungs- sowie strafrechtliche Ziele, ohne bisher bestehende gesetzgeberische Wertungen zu verändern (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG -, ESOVGRP und BauR 2004, 644; Armbrüster, Zivilrechtliche Folgen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, NJW 2002, S. 2763 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2023 - 2 L 104/21

    Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Prostitutionsstätte

  • VG Arnsberg, 18.08.2008 - 14 K 2180/07

    Wohnungsprostitution als Störfaktor

  • VG Bremen, 30.06.2010 - 1 V 410/10

    Prostitutionsausübung in Allgemeinen Wohngebieten generell unzulässig -

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 1 ZB 09.1971

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • VG Osnabrück, 07.04.2005 - 2 B 14/05

    Allgemeines Wohngebiet; Freiberufliche Tätigkeit; Milieubedingte Störung;

  • VG Schleswig, 24.09.2021 - 12 A 47/19

    Mischgebietsunverträglichkeit eines bordellartigen Betriebes

  • VG Minden, 23.10.2012 - 1 K 2109/11

    Kein Anspruch auf einen begehrten Bauvorbescheid wegen Entgegenstehen einer

  • VG Neustadt, 24.09.2019 - 5 K 576/19

    Erteilung eines Bauvorbescheids; Abgrenzung von Wohnungsprostitution und

  • VG Augsburg, 14.07.2008 - Au 5 K 07.1781

    Nutzungsuntersagung; Wohnungsprostitution in faktischen WA; Unterschriftenliste;

  • VG München, 05.03.2009 - M 1 S 09.423

    Vertragsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Mischgebiet

  • VG München, 03.03.2009 - M 1 S 09.420

    Nutzungsuntersagung; bordellartiger Betrieb; Mischgebiet

  • VG Karlsruhe, 28.07.2006 - 3 K 1185/06

    Einschreiten gegen Prostitution in Durlach Anwohner scheitern mit Eilantrag vor

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