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   VGH Hessen, 27.10.2020 - 8 B 2597/20   

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https://dejure.org/2020,32452
VGH Hessen, 27.10.2020 - 8 B 2597/20 (https://dejure.org/2020,32452)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.10.2020 - 8 B 2597/20 (https://dejure.org/2020,32452)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Oktober 2020 - 8 B 2597/20 (https://dejure.org/2020,32452)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Präsenzunterricht mit Maske

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Wiesbaden, 22.10.2020 - 7 L 1167/20

    Mund-Nasen-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe in

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2020 - 8 B 2597/20
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 22. Oktober 2020 - 7 L 1167/20.WI - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 22. Oktober 2020 - 7 L 1167/20.WI - ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO statthaft und auch im Übrigen zulässig, soweit sie sich gegen die Allgemeinverfügung des Magistrats der Antragsgegnerin richtet.

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VGH Hessen, 27.10.2020 - 8 B 2597/20
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die dem Antragsteller hier auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit jedoch nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen des Antragstellers reduziert ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 33).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2020 - 11 S 114.20

    Maskenpflicht Schule; Mund-Nasen-Bedeckung; gesundheitliche Beeinträchtigung;

    Die angegriffene Regelung ist entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch erforderlich, da es kein weniger belastendes Mittel mit gleicher Eignung gibt (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 8 B 2597/20 -, Rn. 39, juris).
  • VG Gera, 15.12.2023 - 3 K 542/21

    Corona-Krise; Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht durch

    Sie regelte mit der Maskenpflicht an Thüringer Schulen einen konkreten Einzelfall und einen begrenzten Lebenssachverhalt (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 8 B 2597/20 - juris, Rn. 33 f. m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 2 K 5102/20 - juris, Rn. 55 m.w.N. [Bedenken lediglich bei Ausgangsbeschränkungen]).
  • OVG Thüringen, 25.11.2020 - 3 EN 746/20

    Corona-Pandemie; Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen

    Dies legt weder der Vortrag der Antragsteller nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. hierzu auch: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2020 - OVG 11 S 114/20 - juris Rn. 55; Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 8 B 2597/20 - juris Rn. 44 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 22. Oktober 2020 - 1 S 3201/20 -, juris Rn. 74 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 20 NE 20.1999 - juris Rn. 47 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 27. August 2020 - 13 B 1220/20.NE - juris Rn. 58 und vom 20. August 2020 - 13 B 1197/20.NE - juris Rn. 116).
  • VG Neustadt, 05.11.2020 - 5 L 958/20

    Allgemeinverfügung der Stadt Ludwigshafen: Maskenpflicht in Fußgängerzone nicht

    Anders als im Fall der Rechtsverordnungen der Exekutive, für die die Frage aufgeworfen ist, ob sie im Infektionsschutzgesetz (noch) eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Grundlage finden (vgl. zuletzt VG Mainz, Beschluss vom 1. November 2020 - 1 L 843/20.MZ - unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 29. Oktober 2020 - 20 NE 20.2360 m. w. N.) stellt die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG eine ausreichende Ermächtigung zum Erlass von Einzelmaßnahmen - hier das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in ganz bestimmten Straßenzügen der Stadt - dar (s. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 8 B 2597/20 -, Rn. 23, juris).
  • VG Gera, 10.06.2021 - 3 K 1012/20

    Schließung von Fitnessstudios in Thüringen mittels Allgemeinverfügung im März

    ist das Ergebnis einer typisierten Betrachtung der mit dem Betrieb verbundenen Risiken in dieser Situation der Ausbreitung des damals weitgehend unerforschten Corona-Virus SARS-CoV-2 (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 16. April 2020 - 3 E 545/20 - juris Rn. 34; VG Düsseldorf, Beschluss vom 25. August 2020 - 7 L 1564/20 - juris Rn. 13; VG Hamburg, Beschluss vom 27. März 2020 - 14 E 1428/20 - juris Rn. 52 ff; VG des Saarlandes, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 340/20 - juris, Rn. 7 ff. m.w.N.; VG Dresden, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 212/20 - beck-online Rn. 20; HessVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 8 B 2597/20 - juris Rn. 29 zur Maskenpflicht in Schulen; BayVGH, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611 - juris Rn. 7 zu Geschäftsschließungen; a. A. VG München, Beschluss vom 24. März 2020 - M 26 S 20.1255 - juris Rn. 23 im Zusammenhang mit einer landesweiten Regelung der Einhaltung eines Mindestabstandes von 1, 5 m).
  • VG Frankfurt/Main, 30.12.2020 - 5 L 3443/20

    Zum coronabedingten Verbot des Abbrennens von Feuerwerk an Silvester

    Nach diesem Regelungsgefüge fehlt den Gesundheitsämtern sowohl die Behörden- als auch die Organeigenschaft (so ausdrücklich HessVGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 8 B 2597/20 - juris, Rn. 24 und 49).
  • VG Augsburg, 12.11.2020 - Au 9 S 20.2234

    Erfolgloser Antrag gegen Distanzunterricht

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass die mit der Allgemeinverfügung getroffenen Maßnahmen ein deutlich milderes Mittel gegenüber einer ebenfalls möglichen lokalen Schulschließung darstellen (so auch HessVGH, B.v. 27.10.2020 - 8 B 2597/20 - juris Rn. 39 zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht).
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