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   BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00   

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https://dejure.org/2001,8734
BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00 (https://dejure.org/2001,8734)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2001 - 8 B 265.00 (https://dejure.org/2001,8734)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2001 - 8 B 265.00 (https://dejure.org/2001,8734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 55 (Leitsatz)

    § 42 Abs. 2 VwGO; § 1 Abs. 2 u. 3 VermG; §§ 2112, 2113, 2139 BGB
    Vermögensrecht/Rückübertragung/Nacherbe/Klagebefugnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2417
  • NJ 2001, 386 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.10.1997 - 4 BN 20.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis des Nacherben im Normenkontrollverfahrn

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00
    (im Anschluss an Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20.97 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122).

    Dies lässt sich ohne weiteres dem Beschluss vom 27. Oktober 1997 - BVerwG 4 BN 20.97 - (Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 122 = NJW 1998, 770) entnehmen.

    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang § 2113 BGB heranzieht, ist darauf hinzuweisen, dass diese Regelung nach der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1997 (a.a.O.) ausschließlich im Verhältnis zwischen dem Vorerben und Nacherben gilt, mithin keine öffentlich-rechtliche Bedeutung im Hinblick auf das Vermögensgesetz hat.

  • BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 12.94

    Bodenreformeigentum bei LPG-Eintritt

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00
    Die als unlautere Machenschaft zu bewertende Maßnahme muss nämlich nach ständiger Rechtsprechung zielgerichtet den Verlust des zurückgeforderten Vermögenswertes bezweckt haben (vgl. hierzu Urteil vom 27. Juli 1997 - BVerwG 7 C 12.94 - BVerwGE 99, 82 ).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 25.99

    Eigentumsverzicht wegen Überschuldung des Grundstücks; nicht kostendeckende

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 265.00
    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass nach den im Tatbestand des Urteils enthaltenen Feststellungen und dem Akteninhalt nichts dafür spricht, dass eine für den Tatbestand des § 1 Abs. 2 VermG nötige Überschuldung bzw. das Bestehen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen einer Überschuldung und einer etwaigen nicht kostendeckenden Miete spricht (vgl. zu diesen Erfordernissen Senatsurteil vom 2. Februar 2000 - BVerwG 8 C 25.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 2 VermG Nr. 7).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 4 MB 2/20

    Anfechtung eines belastenden Verwaltungsakts durch einen Nacherben

    Bei dem Anwartschaftsrecht des Nacherben handelt es sich um die Aussicht auf eine Erbschaft, die schon vor dem Nacherbfall einen gegenwärtigen, rechtsgeschäftlich übertragbaren und auch vererblichen Vermögenswert in der Hand des Nacherben darstellt (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 7 und Beschl. v. 21.03.2001 - 8 B 265/00 -, NJW 2001, 2417, juris Rn. 3).

    Das Bundesverwaltungsgericht lehnt es deshalb ab, aus dessen Anwartschaft eine Klagebefugnis i.S.d. § 42 Abs. 2 VwGO abzuleiten (BVerwG, Beschl. v. 27.10.1997 - 4 BN 20/97 -, juris Rn. 6 und Beschl. v. 21.03.2001 - 8 B 265/00 -, NJW 2001, 2417, juris Rn. 3).

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