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   BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17   

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https://dejure.org/2017,28244
BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17 (https://dejure.org/2017,28244)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2017 - 8 B 5.17 (https://dejure.org/2017,28244)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 8 B 5.17 (https://dejure.org/2017,28244)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung der Grenzen von Beurteilungsspielräumen bei Auswahlentscheidungen; Darlegung eines Verstoßes gegen die gerichtliche Pflicht zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von Amts wegen; Verpflichtung des Gerichts zu einem Hinweis auf die eigene ...

  • rewis.io

    Auswahl zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Grenzen von Beurteilungsspielräumen bei Auswahlentscheidungen; Darlegung eines Verstoßes gegen die gerichtliche Pflicht zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von Amts wegen; Verpflichtung des Gerichts zu einem Hinweis auf die eigene ...

  • rechtsportal.de

    Überprüfung der Grenzen von Beurteilungsspielräumen bei Auswahlentscheidungen; Darlegung eines Verstoßes gegen die gerichtliche Pflicht zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts von Amts wegen; Verpflichtung des Gerichts zu einem Hinweis auf die eigene ...

  • datenbank.nwb.de

    Auswahl zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Dazu hätte der Kläger substantiiert darlegen müssen, dass er bereits im vorinstanzlichen Verfahren auf die vermisste Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat oder dass diese sich dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 4. Oktober 2002 - 1 B 224.02 - juris LS und Rn. 4).

    Die Beschwerde legt keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dar, weil sie keine bestimmte, höchstrichterlich noch ungeklärte und für die Revisionsentscheidung erhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufwirft, der eine allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 8.13

    Staatshaftungsanspruch bei Untersagung der formell illegalen Tätigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Zu einem Hinweis auf die eigene Rechtsauffassung ist das Gericht nur verpflichtet, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht damit rechnen musste, dass die im Berufungsurteil getroffene Differenzierung nach dem Erwerb einer Qualifikation mit oder ohne benotete Abschlussprüfung für die Entscheidung erheblich sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 8 C 8.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Danach erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle der gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums bei Auswahlentscheidungen unter anderem darauf, dass allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet, keine sachfremden Erwägungen angestellt und keine sachwidrigen oder willkürlichen Differenzierungen vorgenommen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 45 a.E.; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 41).
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Dies hat das Gericht aufgrund eigener Auslegung der gesetzlichen Ermächtigung unter Berücksichtigung ihres Zwecks zu bestimmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Juli 2012 - 1 BvR 2983/10 - NVwZ 2012, 1535 - juris Rn. 41 ff.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 39.07

    Konkurrentenstreitigkeit; Leistungsprinzip; Eignungs- und Leistungsvergleich,

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Danach erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle der gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums bei Auswahlentscheidungen unter anderem darauf, dass allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet, keine sachfremden Erwägungen angestellt und keine sachwidrigen oder willkürlichen Differenzierungen vorgenommen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 45 a.E.; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 41).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Danach erstreckt sich die gerichtliche Kontrolle der gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums bei Auswahlentscheidungen unter anderem darauf, dass allgemeingültige Wertmaßstäbe beachtet, keine sachfremden Erwägungen angestellt und keine sachwidrigen oder willkürlichen Differenzierungen vorgenommen wurden (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juli 1985 - 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 und vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 45 a.E.; Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39.07 - BVerwGE 133, 1 Rn. 41).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Zu einem Hinweis auf die eigene Rechtsauffassung ist das Gericht nur verpflichtet, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht damit rechnen musste, dass die im Berufungsurteil getroffene Differenzierung nach dem Erwerb einer Qualifikation mit oder ohne benotete Abschlussprüfung für die Entscheidung erheblich sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 8 C 8.13 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Zu einem Hinweis auf die eigene Rechtsauffassung ist das Gericht nur verpflichtet, wenn ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht damit rechnen musste, dass die im Berufungsurteil getroffene Differenzierung nach dem Erwerb einer Qualifikation mit oder ohne benotete Abschlussprüfung für die Entscheidung erheblich sein könnte (BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 und Plenumsbeschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 ; BVerwG, Beschluss vom 12. März 2014 - 8 C 8.13 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 04.10.2002 - 1 B 224.02

    Äthiopien, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Revisionsgründe,

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 8 B 5.17
    Dazu hätte der Kläger substantiiert darlegen müssen, dass er bereits im vorinstanzlichen Verfahren auf die vermisste Sachverhaltsaufklärung hingewirkt hat oder dass diese sich dem Gericht auch ohne ein solches Hinwirken hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 4. Oktober 2002 - 1 B 224.02 - juris LS und Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2021 - 6 B 2055/20

    Suspendierung einer Polizeibeamtin wegen rechtsextremer Chatnachrichten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20. Juli 2016 - 2 B 17.16 -, juris Rn. 17, und vom 13. Juli 2017 - 8 B 5/17 -, juris Rn. 9, sowie Urteil vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 -, BVerwGE 61, 176 = juris Rn. 34; OVG NRW, etwa Beschlüsse vom 30. Dezember 2020 - 6 B 827/20 -, juris Rn. 15, und vom 19. Oktober 2020 - 6 B 1062/20 -, juris Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. November 2020 - OVG 4 S 41/20 -, juris Rn. 7.
  • VG Magdeburg, 16.11.2017 - 3 A 143/16

    Konkurrentenstreit um die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

    Letztlich sind also die Sachgerechtigkeit der Auswahlkriterien und ihre willkürfreie Anwendung zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13. Juli 2017 - 8 B 5.17 -, juris).
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