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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04.OVG   

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https://dejure.org/2004,8362
OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04.OVG (https://dejure.org/2004,8362)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.09.2004 - 8 C 10626/04.OVG (https://dejure.org/2004,8362)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. September 2004 - 8 C 10626/04.OVG (https://dejure.org/2004,8362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1 F. 1991, § 47 Abs. 2
    Keine Antragsbefugnis des Grundstückserwerbers im Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan vor Besitzübergang

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; VwGO § 47 Abs. 2; ; VwGO § 47 Abs. 2 S. 1 F: 1991

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle: Antragsbefugnis des Grundstückskäufers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2005, 483
  • BauR 2005, 531
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04
    Darunter können auch die Interessen von Mietern und Pächtern fallen, die sich gegen eine Einschränkung oder Beeinträchtigungen durch Immissionen in der Nutzung des im Plangebiet - oder auch an den Plan angrenzenden - Grundstücks wehren wollen (s. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1999, ZfBR 2000, 199, und vom 5. November 1999, ZfBR 2000, 193).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04
    Den Eigentümern gleichgesetzt werden in der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer baurechtlichen Nachbarklage Grundstückskäufer, auf die der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu deren Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (s. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982, NJW 1983, 1626 und Urteil vom 11. Mai 1989, BVerwGE 82, 61 - 74/75 - s. a. BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 1990, BayVBl. 1990, 755).
  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04
    Darunter können auch die Interessen von Mietern und Pächtern fallen, die sich gegen eine Einschränkung oder Beeinträchtigungen durch Immissionen in der Nutzung des im Plangebiet - oder auch an den Plan angrenzenden - Grundstücks wehren wollen (s. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1999, ZfBR 2000, 199, und vom 5. November 1999, ZfBR 2000, 193).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1998 - 8 S 2770/97

    Antragsbefugnis eines Auflassungsvormerkungsberechtigten für ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04
    Ebenso kann sich beispielsweise ein Käufer und Auflassungsvormerkungsberechtigter, der einen Bauantrag gestellt hat, mit dem Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre wehren, die gerade zur Verhinderung seines Bauvorhabens erlassen worden ist (s. VGH Bad.-Württm., Beschluss vom 9. Februar 1998, BRS 60 Nr. 99 und BayVGH, Beschluss vom 27. September 1999 - 26 ZS 99.2149 -).
  • VGH Bayern, 27.09.1999 - 26 ZS 99.2149
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04
    Ebenso kann sich beispielsweise ein Käufer und Auflassungsvormerkungsberechtigter, der einen Bauantrag gestellt hat, mit dem Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre wehren, die gerade zur Verhinderung seines Bauvorhabens erlassen worden ist (s. VGH Bad.-Württm., Beschluss vom 9. Februar 1998, BRS 60 Nr. 99 und BayVGH, Beschluss vom 27. September 1999 - 26 ZS 99.2149 -).
  • VGH Bayern, 06.07.1990 - 14 CS 90.1659

    Wer ist Nachbar?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04
    Den Eigentümern gleichgesetzt werden in der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer baurechtlichen Nachbarklage Grundstückskäufer, auf die der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu deren Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (s. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982, NJW 1983, 1626 und Urteil vom 11. Mai 1989, BVerwGE 82, 61 - 74/75 - s. a. BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 1990, BayVBl. 1990, 755).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 5 S 1375/14

    Nachfragen nach ausliegenden Planunterlagen ist dem Bürger zumutbar

    Daran bestehen erhebliche Zweifel, weil sie zwar Inhaberin einer Auflassungsvormerkung ist, sie in der mündlichen Verhandlung jedoch bestätigt hat, dass Besitz, Nutzen und Lasten noch nicht auf sie übergegangen sind (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Beschlüsse vom 25.1.2002 - 4 BN 2.02 -, BauR 2002, 1199, juris Rn. 3; und vom 25.9.2013 - 4 BN 15.13 -, BauR 2014, 90, juris Rn. 3; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 29.9.2004 - 8 C 10626/04 -, BauR 2005, juris Rn. 14 f.; OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 20.5.2009 - 3 K 24/05 -, juris Rn. 53; zur fehlenden Antragsbefugnis des Nacherben trotz Anwartschaftsrechts wegen mangelnden Rechts zu Besitz und Nutzung vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.10.1997 - 4 BN 20.97 -, BauR 1998, 289, juris Rn. 6 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.04.2011 - 8 C 10056/11

    Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" unwirksam

    Der Antragsteller zu 2) kann sich als Mieter auf eine mögliche Beeinträchtigung seines Nutzungsrechts an dem im Plangebiet gelegenen Grundstück, insbesondere durch Immissionen des durch den Plan zugelassenen Vorhabens, als abwägungsbeachtlichem Belang berufen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. September 2004 - 8 C 10626/04.OVG -, BauR 2005, 531 und juris Rn. 15, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 8 C 10885/15

    Bebauungsplan für nicht bebaubare landwirtschaftliche Fläche in Rhodt unwirksam

    Zu den bei der Abwägung zu berücksichtigenden Interessen gehört auch das Interesse des Pächters einer landwirtschaftlichen Fläche, hierauf ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude unter Ausnutzung der Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu errichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. November 1999 - 4 CN 3.99 -, BVerwGE 110, 36 und juris, Rn. 17 f., OVG RP, Urteil vom 29. September 2004 - 8 C 10626/04.OVG -, BRS 67 Nr. 53 und juris, Rn. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. Januar 2004 - 1 KN 128/03 -, NuR 2005, 595 und juris, Rn. 16).
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