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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03.OVG   

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https://dejure.org/2003,10807
OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03.OVG (https://dejure.org/2003,10807)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.12.2003 - 8 C 11362/03.OVG (https://dejure.org/2003,10807)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 8 C 11362/03.OVG (https://dejure.org/2003,10807)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksamkeitserklärung eines Bebauungsplanes; Hochwassergefährdung eines Plangebietes; Heilung eines Abwägungsfehlers durch ergänzendes Verfahren; Konflikt zwischen Wohnbebauung und Überschwemmungsgebiet; Umgestaltung der Abwägungsgrundlagen im ergänzenden Verfahren

  • Judicialis

    BauGB § 215a; ; BauGB § ... 215a Abs 1; ; BauGB § 215a Abs 1 S 1; ; BauGB § 215a Abs 1 S 2 2; ; BauGB § 214; ; BauGB § 214 Abs 3; ; BauGB § 214 Abs 3 S 1; ; BauGB § 214 Abs 3 S 2; ; BauGB § 1; ; BauGB § 1 Abs 6; ; BauGB § 1 Abs 4; ; BauGB § 1 Abs 3; ; VwGO § 47; ; VwGO § 47 Abs 5; ; VwGO § 47 Abs 5 S 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Hochwasser; Hochwasserschutz; Änderung der Sachlage; Abwägungsergebnis; Abwägungsvorgang; Satzungsbeschluss; ergänzendes Verfahren; Bebauungsplan; Konfliktbewältigung; Ziel ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 674
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02

    Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03
    Wird ein Bebauungsplan lediglich wegen eines Verstoßes gegen § 1 Abs. 4 BauGB einem ergänzenden Verfahren mit erneutem Satzungsbeschluss unterzogen, so ist eine nach dem ursprünglichen Satzungsbeschluss eingetretene Änderung der Abwägungsgrundlagen im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nur dann beachtlich, wenn sie der Gemeinde bekannt geworden ist (Bestätigung der Rechtsprechung im Urteil vom 20. Januar 2003, NuR 2003, 373 = NVwZ-RR 2003, 629) .

    Wird ein Bebauungsplan, dessen zur Unwirksamkeit führende Mängel einen erneuten Satzungsbeschluss erfordern, einem ergänzenden Verfahren nach § 215a BauGB unterzogen, so ist grundsätzlich (nur) der erneute Satzungsbeschluss die "Beschlussfassung über den Bauleitplan" im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB (s. das Senatsurteil vom 20. Januar 2003, NuR 2003, 373 = NVwZ-RR 2003, 629).

    Aus der Maßgeblichkeit des Satzungsbeschlusses im ergänzenden Verfahren für die Abwägung folgt zugleich, dass bis dahin eingetretene Änderungen abwägungserheblicher Umstände nicht ohne weiteres unberücksichtigt bleiben dürfen (s. das Senatsurteil vom 20. Januar 2003, aaO.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2002 - 8 C 11200/01

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Verstoß gegen raumplanerisches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03
    Ein von der Antragstellerin vorwiegend auf die fehlerhafte Abwägung von Hochwasserschutzbelangen gestützter Normenkontrollantrag hatte im Verfahren 8 C 11200/01.

    Sie trägt vor, für eine erneute Überprüfung der Abwägung sei im Hinblick auf die Rechtskraft des Urteils im Verfahren 8 C 11200/01.OVG kein Raum.

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03
    Die Antragstellerin ist daher nicht gehindert, sich auf Sachgründe, die der Senat in einem ersten Verfahren gegen den Bebauungsplan nicht anerkannt hat, in einem zweiten Normenkontrollantrag gegen den im ergänzenden Verfahren gefassten, erneuten Satzungsbeschluss zu berufen (s. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 4 BN 21.01 -, BRS 64 Nr. 58 und auch Senatsurteil vom 03. September 2003, - 8 C 10203/03.OVG -, S. 6 UA).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03
    Die erforderliche Ergebnisrelevanz liegt vor, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines Einflusses besteht, was etwa dann der Fall sein kann, wenn sich an Hand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1992, BRS 54 Nr. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2002 - 8 A 10036/02
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2003 - 8 C 11362/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat schon wiederholt angeschlossen hat (s. nur Beschluss vom 7. März 2002 - 8 A 10036/02.OVG -), kann ein wegen eines Form- oder Verfahrensfehlers ungültiger Bebauungsplan trotz Nachholung des fehlerhaften Verfahrensschrittes dann nicht mehr wirksam in Kraft gesetzt werden, wenn die Verhältnisse sich inzwischen so grundlegend geändert haben, dass der Bebauungsplan nunmehr einen funktionslosen Inhalt hat oder das ursprünglich unbedenkliche Abwägungsergebnis jetzt unverhältnismäßig und deshalb nicht mehr haltbar ist.
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2021 - 1 KN 9/20

    Abwägung; Abwägungsdisproportionalität; Baumschutz; Ermittlungs- und

    Maßgeblich abzustellen ist im Rahmen der neu vorzunehmenden Abwägungsentscheidung gemäß § 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des neuen Satzungsbeschlusses (NdsOVG, Urt. v. 5.3.2018 - 12 KN 41/17 -, juris Rn. 75; OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 12.12.2003 - 8 C 11362/03 -, juris Rn. 25; SächsOVG, Beschl. v. 5.3.2002 - 1 D 18/00 -, juris Rn. 32; BayVGH, Urt. v. 10.5.2016 - 9 N 14.2674 -, juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, Urt. v. 6.3.2008 - 10 D 103/06.NE -, juris Rn. 65 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 26.1.2009 - 4 BN 27/08 -, juris Rn. 4).

    Auch eine im Wege des ergänzenden Verfahrens erfolgende Planung muss Änderungen der Sachlage, die nach dem ursprünglichen Satzungsbeschluss eingetreten sind, jedenfalls dann berücksichtigen, wenn diese der Gemeinde bekannt geworden sind oder ihr hätten bekannt werden müssen (OVG Rhl.-Pf., Urt. v. 20.1.2003 - 8 C 11016/02 -, juris Rn. 33 ff.; v. 12.12.2003 - 8 C 11362/03 -, juris Rn. 25 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2013 - 8 C 10943/12

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung für Errichtung eines Bahnfunkmasten;

    Dabei mag es nicht ausgeschlossen sein, das ergänzende Verfahren auf eine punktuelle Nachbesserung zu beschränken, indem etwa bei einem festgestellten Abwägungsdefizit nachträglich nur der unberücksichtigt gebliebene Umstand mit in die planerischen Überlegungen einzubeziehen ist, ohne von der Behörde zu verlangen, alle anderen Abwägungsgrundlagen erneut zu ermitteln (vgl. hierzu die Urteile des Senats zur Fehlerheilung bei Bebauungsplänen: OVG RP, Urteil vom 20. Januar 2003 - 8 C 1116/02.OVG -, NVwZ-RR 2003, 629 und juris, Rn. 37; Urteil vom 12. Dezember 2003 - 8 C 11362/03.OVG -, BRS 66 Nr. 49 und juris, Rn. 25; auch: OVG NRW, Urteil vom 25. März 2009 -7 D 129/07.NE-, ZfBR 2009, 482 und juris Rn. 57).
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