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   FG München, 26.10.2012 - 8 K 636/10   

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https://dejure.org/2012,50744
FG München, 26.10.2012 - 8 K 636/10 (https://dejure.org/2012,50744)
FG München, Entscheidung vom 26.10.2012 - 8 K 636/10 (https://dejure.org/2012,50744)
FG München, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 8 K 636/10 (https://dejure.org/2012,50744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung der fehlerhaften Auswertung eines Verlustfeststellungsbescheides durch das Finanzamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 175 Abs. 1; EStG § 10d Abs. 2
    Absolute Anpassungsverpflichtung des Folgebescheids an den Grundlagenbescheid

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Absolute Anpassungsverpflichtung des Folgebescheids an den Grundlagenbescheid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Anpassungsverpflichtung des Folgebescheids an den Grundlagenbescheid

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1197
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.06.2005 - X R 31/04

    Grundlagenbescheid; Bindungswirkung

    Auszug aus FG München, 26.10.2012 - 8 K 636/10
    Die Verpflichtung zur Anpassung des Folgebescheids wird nach der Rspr. nicht beseitigt, wenn das für den Erlass des Folgebescheids zuständige FA einen ihm bereits bekannt gegebenen Grundlagenbescheid übersehen hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. Juni 2005 X R 31/04, BFH/NV 2005, 1749, m.w.N.).
  • BFH, 12.06.2002 - XI R 26/01

    Verlustfeststellungsbescheid und Festsetzungsverjährung

    Auszug aus FG München, 26.10.2012 - 8 K 636/10
    Dieser Feststellungsbescheid ist nach § 182 Abs. 1 Satz 1 AO für die Einkommensteuerfestsetzung des Folgejahres bindend (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2002 XI R 26/01, BFHE 198, 395, BStBl. II 2002, 681).
  • BFH, 14.04.1988 - IV R 219/85

    Werden die in einem Grundlagenbescheid festgestellten Besteuerungsgrundlagen in

    Auszug aus FG München, 26.10.2012 - 8 K 636/10
    Vielmehr umfasst der Grundsatz des Vorranges der materiellen Richtigkeit des Folgebescheides auch den Fall, dass der für den Erstbescheid zeichnende Beamte die rechtliche Fehlvorstellung gehabt hätte, dass Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften auch mit anderen Einkünften verrechenbar wären (zu einem vergleichbaren Fehler : BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 219/85, BFHE 153, 285, BStBl II 1988, 711, Rz. 26).
  • BFH, 04.09.1996 - XI R 50/96

    Feststellung der Art der Steuerermäßigung im Grundlagenbescheid ist für die

    Auszug aus FG München, 26.10.2012 - 8 K 636/10
    Das bedeutet, dass auch Fehler, die bei der Auswertung eines Grundlagenbescheids im Folgebescheid unterlaufen sind, nachträglich richtigzustellen sind (BFH-Urteil vom 4. September 1996 XI R 50/96, BFHE 181, 388, BStBl II 1997, 261).
  • BFH, 24.09.2009 - III R 19/06

    Anpassung des Folgebescheids an den Grundlagenbescheid - Erledigung der

    Auszug aus FG München, 26.10.2012 - 8 K 636/10
    Sie bezweckt die Ermittlung und Festsetzung der zutreffenden Steuer, wobei sie der materiellen Richtigkeit des Folgebescheids den Vorrang vor der Bestandskraft eines bereits ergangenen Folgebescheids einräumt (z.B. BFH-Urteil vom 24. September 2009 III R 19/06, BFH/NV 2010, 164).
  • BFH, 15.02.2001 - IV R 9/00

    Einkommensteueränderungsbescheid - Freiberufliche Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus FG München, 26.10.2012 - 8 K 636/10
    Sie steht vielmehr - weitergehend - jedem Ansatz der gesondert festzustellenden Besteuerungsgrundlage im Folgebescheid entgegen, der dem Inhalt des Grundlagenbescheides widersprechen würde (BFH-Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 9/00, BFH/NV 2001, 1007).
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