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   OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01   

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OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01 (https://dejure.org/2004,11136)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2004 - 8 KN 4142/01 (https://dejure.org/2004,11136)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2004 - 8 KN 4142/01 (https://dejure.org/2004,11136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO; § 7 Nds. VwGG ; Art. 14 Abs. 1 GG; § 12 Abs. 2 S. 2 und 3 ASO; § 26 Abs. 2 HKG
    Unwirksamkeit einer Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen; Notwendigkeit der amtlichen Bekanntmachung ; Ööffentlich-rechtliche Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als geschützte Rechtsposition

  • Judicialis

    GG Art. 14 I; ; HKG § 12; ; HKG § 25; ; HKG § 26; ; VwGO § 47

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen teilweise nichtig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen; Notwendigkeit der amtlichen Bekanntmachung ; Ööffentlich-rechtliche Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung als geschützte Rechtsposition

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    ee) Wird ein vom Normgeber beschlossenes Datum des Inkrafttretens der Norm nicht amtlich bekannt gemacht, so ist die Normänderung unwirksam (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8.7.1992 - 4 NB 20/92 -, NVwZ-RR 1993, 262 f.), da unklar ist, ab wann sie gelten soll.

    Nur insoweit ist eine Berichtigung zulässig (vgl. zum bundesrechtlichen Gesetzgebungsverfahren BVerfG, Beschl. v. 15.2.1978 - 2 BvL 8/74 - BVerfGE 48, 1, 18 f.; BVerwG, Beschl. v. 8.7.1992 - 4 NB 20/92 - a.a.O.).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    Zu den von Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen können grundsätzlich auch öffentlich-rechtliche Ansprüche und Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehören (vgl. BVerfGE 53, 257, 290 f.).

    Sie genießen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 53, 257, 290 f.; 69, 272, 300; 97, 271, 284).

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    Der Schutzbereich der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rentenanwartschaft bezieht sich nach der hier maßgeblichen Alterssicherungsordnung (vgl. zu Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung BVerfG, Beschl. vom 3.2.2004 - 1 BvR 2491/97 -, NVwZ 2004, 604 ff.; BSG, Urteil vom 25.2.2004 - B 5 RJ 44/02 R -) auch auf die Gewährung einer Altersrente ab dem 60. Lebensjahr.

    Die Norm, mit der das zukünftige Renteneintrittsalter - wie hier - heraufgesetzt wird, trifft die Betroffenen nämlich bereits bei Normerlass und nicht erst in dem zukünftigen Zeitpunkt, in dem sie das bisherige Renteneintrittsalter oder das heraufgesetzte Renteneintrittsalter erreichen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 3.2.2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    Sinn und Zweck der amtlichen Bekanntmachung einer Norm ist es, die Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass die Rechtsunterworfenen sich verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - BVerfGE 65, 283, 291).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    Dies ist bei der Ausfertigung des bekannt gegebenen Textes zu prüfen und durch die Ausfertigung zu bestätigen (vgl. zu dieser bereits bundesrechtlich vorgegebenen Funktion der Normausfertigung BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991 - 4 NB 26/90 - BVerwGE 88, 204, 208 f., sowie zum Niedersächsischen Landesrecht Nds. OVG, Urt. v. 14.7.1993 - 1 L 6230/92 - OVGE 43, 477, 479).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvL 8/74

    Fehlerberichtigung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    Nur insoweit ist eine Berichtigung zulässig (vgl. zum bundesrechtlichen Gesetzgebungsverfahren BVerfG, Beschl. v. 15.2.1978 - 2 BvL 8/74 - BVerfGE 48, 1, 18 f.; BVerwG, Beschl. v. 8.7.1992 - 4 NB 20/92 - a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2002 - 1 S 2114/99

    Normenkontrolle: Antragsfrist bei geänderter Neufassung einer Satzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    Gegen diese Argumentation spricht schon, dass es gerade Sinn und Zweck des Protokolls ist, den genauen Inhalt des Beschlossenen verbindlich wiederzugeben (vgl. zu dem Protokoll einer Gemeinderatssitzung VGH Mannheim, Urteil v. 17.10.2002 - 1 S 2114/99 - ).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.1993 - 1 L 6230/92

    Anforderungen; Ausfertigung des Bebauungsplans; Satzungstext; Karte; Zulassung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    Dies ist bei der Ausfertigung des bekannt gegebenen Textes zu prüfen und durch die Ausfertigung zu bestätigen (vgl. zu dieser bereits bundesrechtlich vorgegebenen Funktion der Normausfertigung BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991 - 4 NB 26/90 - BVerwGE 88, 204, 208 f., sowie zum Niedersächsischen Landesrecht Nds. OVG, Urt. v. 14.7.1993 - 1 L 6230/92 - OVGE 43, 477, 479).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2003 - 1 L 263/03

    Rückwirkung, Bekanntgabe, Veröffentlichung, Verkündung des Satzungstextes,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    dd) Schließlich kann die Unwirksamkeit einer in dieser Form nicht von der Kammerversammlung beschlossenen Fassung der Satzung vorliegend auch nicht auf diejenigen Teile der Satzungsänderung beschränkt werden, in denen Abweichungen gegeben sind, und angenommen werden, dass die Satzung, soweit Übereinstimmung zwischen den unterschiedlichen Fassungen besteht, im Übrigen wirksam bekannt gegeben worden ist (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 14.10.2003 - 1 L 263/03 -).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01
    Sie genießen Eigentumsschutz, wenn es sich um vermögenswerte Rechtspositionen handelt, die nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet sind, auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruhen und seiner Existenzsicherung dienen (vgl. BVerfGE 53, 257, 290 f.; 69, 272, 300; 97, 271, 284).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 285/01

    Pflichtmitgliedschaft eines Arztes in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 47/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    Der Senat sah die Änderung der §§ 12 und 13, die u.a. die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters vorsahen, wegen fehlender Veröffentlichung des Inkrafttretenszeitpunkts als unwirksam an (Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris).

    In eine etwaige Unwirksamerklärung werden allerdings diejenigen Vorschriften einbezogen, die im untrennbaren Zusammenhang mit der angegriffenen Bestimmung stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567, juris Rn. 20 ff.; Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 54; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN.

    Richtiger Antragsgegner ist nach dieser Vorschrift diejenige Körperschaft, welche die Rechtsvorschrift erlassen bzw. die Sachkompetenz über die Aufrechterhaltung der Vorschrift innehat (Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 56).

    Das ist die Antragsgegnerin und nicht ihr Altersversorgungswerk (vgl. Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 56; für die Ärzteversorgung Senatsurt. v. 24.6.2016 - 8 KN 128/15 -, juris Rn. 30 f.).

  • OVG Niedersachsen, 25.01.2021 - 8 KN 49/19

    Altersversorgungswerk; Antragsänderung; Antragsgegner; Bekanntmachung;

    Der Senat sah die Änderung der §§ 12 und 13, die u.a. die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters vorsahen, wegen fehlender Veröffentlichung des Inkrafttretenszeitpunkts als unwirksam an (Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris).

    In eine etwaige Unwirksamerklärung werden allerdings diejenigen Vorschriften einbezogen, die im untrennbaren Zusammenhang mit der angegriffenen Bestimmung stehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991 - 4 NB 3.91 -, NVwZ 1992, 567, juris Rn. 20 ff.; Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 54; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 30.7.2013 - 12 MN 301/12 -, NVwZ-RR 2014, 25, juris Rn. 32).

    Richtiger Antragsgegner ist nach dieser Vorschrift diejenige Körperschaft, welche die Rechtsvorschrift erlassen bzw. die Sachkompetenz über die Aufrechterhaltung der Vorschrift innehat (Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 56).

    Das ist die Antragsgegnerin und nicht ihr Altersversorgungswerk (vgl. Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 56; für die Ärzteversorgung Senatsurt. v. 24.6.2016 - 8 KN 128/15 -, juris Rn. 30 f.).

  • VG Hannover, 16.03.2005 - 5 A 8/05

    Altersrente; Altersversorgung; Berufsständisches Altersversorgungswerk; Eigentum;

    Der Kläger hat dagegen am 10.10.2000 Klage erhoben (Az. 5 A 5061/00); das Verfahren wurde wegen des zu dem Streitgegenstand der Heraufsetzung des Pensionierungsalters in § 12 Abs. 2 Satz 2 und 3 Alterssicherungsordnung - ASO - beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht anhängigen Nomenkontrollverfahrens Az. 8 KN 4142/01 zum Ruhen gebracht.

    § 12 Abs. 2 Satz 2 und 3 ASO in der Fassung vom 18.12.1999 war allerdings in dem Normenkontrollurteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.09.2004 (Az. 8 KN 4142/01) für nichtig erklärt worden, aber allein wegen formeller Mängel bei der Veröffentlichung.

    Denn zwischen dem zu zahlenden Beitrag sowie der Höhe und dem Beginn der Altersrente besteht nach der ASO ein unmittelbarer Zusammenhang (so Nds. OVG, Urt. v. 29.09.2004 - 8 KN 4142/01, S. 11, 12).

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2008 - 8 LC 31/07

    Erheben eines Kammerbeitrags eines Apothekeninhabers uneingeschränkt nach dem

    Entspricht eine Bekanntmachung den vorgenannten Maßstäben nicht oder ist sie gänzlich unterlassen worden, ist der Beschluss der Kammerversammlung unwirksam (vgl. Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 - zur ASO des Zahnärzteversorgungswerks).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 8 LC 56/05

    Bewilligung einer uneingeschränkten Berufsunfähigkeitsrente durch das

    Ebenso wenig ist vorliegend zu klären, ob es zur Bestimmung des Zeitpunktes des In-Kraft-Tretens dieser Satzungsänderung eines ausdrücklichen Beschlusses der Vertreterversammlung bedurft hätte (vgl. Senatsurteil vom 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -), ob die mit Schreiben des Niedersächsischen Justizministeriums vom 8. Dezember 2005 erfolgte teilweise Genehmigung der am 7. September 2005 beschlossenen Satzungsänderung mit § 12 Abs. 2 VersWerkG-RA in Einklang steht und ob nach In-Kraft-Treten der beschlossenen und "genehmigten" Änderung des § 13 Abs. 1 ASO der dem Kläger bereits bewilligten Berufsunfähigkeitsrente nachträglich Nebenbestimmungen der hier streitigen Art beigefügt werden können.
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 8 KN 41/02

    Anforderungen an die Ausfertigung und Bekanntmachung einer

    Wie der Senat mit Urteil vom 29. September 2004 ( - 8 KN 4142/01 -, m. w. N.) entschieden hat, muss zwischen dem vom Normgeber beschlossenen und dem veröffentlichten Text grundsätzlich Identität bestehen.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2017 - 8 LA 40/17

    Altersrente; vorgezogene Altersrente; Alterssicherungsordnung; Ärzteversorgung;

    Das Gesetz kennt für die Promulgation von Satzungen nur zwei alternativ geregelte Formen, die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt und die Bekanntmachung im Internet (zum Verhältnis von HKG und Kammersatzung vgl. auch Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 62 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.05.2021 - 4 KN 407/17

    Amtsblatt; Basiserfassung; Bestimmtheit, hinreichende; Bestimmtheitsgebot;

    Nur insoweit ist eine Berichtigung zulässig (Nds. OVG, Urt. v. 29.9.2004 - 8 KN 4142/01 -, juris Rn. 75 m.w.N. u. v. 10.3.2005 - 8 KN 41/02 -, juris Rn. 37).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 8 LC 13/09

    Wirksamkeit der für die Berechnung der Rentenanwartschaft in Bezug genommenen

    Eine inzidente Überprüfung der maßgeblichen Rechtsgrundlage ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich angezeigt und hier weder durch die Möglichkeit, einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO i. V. m. § 7 Nds. AG VwGO gegen die ABH zu stellen, noch - wie vom Beklagten in den Raum gestellt - durch die Rechtskraftwirkungen des Senatsurteils vom 29. September 2004 (8 KN 4142/01, juris) ausgeschlossen.
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03

    Herabsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gründe des Senatsurteils vom heutigen Tage in dem Normenkontrollverfahren mit dem Aktenzeichen 8 KN 4142/01 Bezug genommen.
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