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   OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03   

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https://dejure.org/2004,11354
OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03 (https://dejure.org/2004,11354)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.09.2004 - 8 LB 73/03 (https://dejure.org/2004,11354)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. September 2004 - 8 LB 73/03 (https://dejure.org/2004,11354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente eines Zahnarztes wegen späterer Heirat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Herabsetzung einer Berufsunfähigkeitsrente zur Finanzierung einer Witwenrentenanwartschaft; Vorliegen einer ungewollten Regelungslücke für den Personenkreis der nachgeheirateten Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Ebenso ist für die betriebliche Altersversorgung die Rechtmäßigkeit sog. Spätehenklauseln anerkannt, wonach der hinterbliebene Ehegatte u.a. keine Unterstützung erhält, wenn die Ehe erst nach Eintritt des Versorgungsfalles für das Mitglied geschlossen worden ist (vgl. BAG, Urt. v. 19.2.2002 - 3 AZR 99/01 - NJW 2002, 2339 f. m.w.N.).

    Der Ausschluss der sog. "nachgeheirateten" Witwen von der Gewährung einer Witwenrente ist grundsätzlich auch mit dem Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG zu vereinbaren (vgl. zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BeamtVG BVerwG, Beschl. v. 3.3.2000 - 2 B 6/00 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1 m.w.N, sowie zur betrieblichen Altersversorgung BAG, Urt. v. 19.2.2002, a.a.O., und BVerfG, Beschl. v. 11.9.1979 - 1 BvR 92/79 -).

  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Aus Art. 6 Abs. 1 GG ergibt sich auch keine Verpflichtung, unter diesen Voraussetzungen die Heirat durch die Gewährung einer Witwen- bzw. Witwerrentenanwartschaft zu fördern (vgl. BAG, Urt. v. 26.8.1997 - 3 AZR 235/96 -).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2002 - 8 L 3781/99

    Arzt; Ausscheiden; Erstattungsbetrag; Kürzung; Quasi-Splitting; Versorgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Die Lücke kann nur dann von der Behörde und vom Richter ausgefüllt werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Normgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Urt. d. Sen. v. 6.11.2002 - 8 L 3781/99 - unter Bezugnahme auf das Urt. d. BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 46/78 -, BVerwGE 57, 183, 186 m. w. N.).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Die Lücke kann nur dann von der Behörde und vom Richter ausgefüllt werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Normgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Urt. d. Sen. v. 6.11.2002 - 8 L 3781/99 - unter Bezugnahme auf das Urt. d. BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 46/78 -, BVerwGE 57, 183, 186 m. w. N.).
  • BVerwG, 03.03.2000 - 2 B 6.00

    Klärungsbedürftigkeit der Alimentation nachgeheirateter Witwen von Beamten im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Der Ausschluss der sog. "nachgeheirateten" Witwen von der Gewährung einer Witwenrente ist grundsätzlich auch mit dem Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG zu vereinbaren (vgl. zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BeamtVG BVerwG, Beschl. v. 3.3.2000 - 2 B 6/00 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1 m.w.N, sowie zur betrieblichen Altersversorgung BAG, Urt. v. 19.2.2002, a.a.O., und BVerfG, Beschl. v. 11.9.1979 - 1 BvR 92/79 -).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2003 - 8 LA 169/03

    Beiträge zum Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer nach Scheidung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Dass nach der ASO eine Witwen- oder Witwerrentenanwartschaft grundsätzlich durch einen gesonderten Mitgliedsbeitrag zu finanzieren ist, die Mittel also nicht von der Gemeinschaft der Versicherten getragen werden, steht auch mit höherrangigem Recht in Einklang (vgl. Groepper, NJW 1999, 3008, 3014; Senatsbeschl. vom 5.11.2003 - 8 LA 169/03 - sowie vom 20.10.1999 - 8 L 2343/99 - zu der hier maßgeblichen Alterssicherungsordnung).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 9 S 2062/01

    Witwenrente - Eheschluss nach Eintritt der Berufsunfähigkeit des Versicherten -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Auch insoweit hat der Normgeber zu entscheiden, ob und inwieweit durch entsprechende Klauseln verhindert werden kann und soll, dass Beitragsmittel ganz oder teilweise von der Mitgliedergemeinschaft für die überlebenden Ehegatten trotz der genannten Besonderheiten der Ehe aufgewandt werden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 29.10.2002 - 9 S 2062/01 -, NJW 2003, 374, 376).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 KN 4142/01

    Unwirksamkeit einer Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gründe des Senatsurteils vom heutigen Tage in dem Normenkontrollverfahren mit dem Aktenzeichen 8 KN 4142/01 Bezug genommen.
  • BVerfG, 11.09.1979 - 1 BvR 92/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Der Ausschluss der sog. "nachgeheirateten" Witwen von der Gewährung einer Witwenrente ist grundsätzlich auch mit dem Schutz der Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG zu vereinbaren (vgl. zu § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BeamtVG BVerwG, Beschl. v. 3.3.2000 - 2 B 6/00 -, Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1 m.w.N, sowie zur betrieblichen Altersversorgung BAG, Urt. v. 19.2.2002, a.a.O., und BVerfG, Beschl. v. 11.9.1979 - 1 BvR 92/79 -).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.09.2004 - 8 LB 73/03
    Die Gerichte sind bei der Überprüfung, ob die Kürzung der Berufsunfähigkeitsrente, deren Höhe nicht im Ermessen des Beklagten liegt, sondern durch die ASO selbst festgelegt wird, nicht auf die Kontrolle beschränkt, ob diese Kürzung durch die von dem Beklagten angeführte Rechtsnorm - hier § 20 b Abs. 1 ASO - getragen wird, sondern haben auch andere in Betracht kommende Rechtsvorschriften für diese Kürzung zu überprüfen (vgl. für einen Beitragsbescheid BVerwG, Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 29/97 -, BVerwGE 80, 96 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2006 - 8 LC 56/05

    Bewilligung einer uneingeschränkten Berufsunfähigkeitsrente durch das

    Eine solche Lücke kann zudem nur dann von der Behörde und vom Richter ausgefüllt werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Normgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 LB 73/03 - unter Bezugnahme u.a. auf das Urt. des BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 46/78 -, BVerwGE 57, 183, 186, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2009 - 8 LC 13/09

    Wirksamkeit der für die Berechnung der Rentenanwartschaft in Bezug genommenen

    Dem steht bei dem vom Beklagten bislang angewandten Finanzierungssystem auch sonstiges höherrangiges Recht nicht entgegen (vgl. Urteil des Senats v. 29.9.2004 - 8 LB 73/03 -, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 8 LB 118/03

    Rangstichtagsfestsetzung für einen Schornsteinfegermeister

    Das Gericht ist nicht auf die Überprüfung der von dem Betroffenen geltend gemachten Gründe für die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes beschränkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.8.1988 - 8 C 29/97 -, BVerwGE 80, 96 ff.; Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 LB 73/03 -).
  • VG Hannover, 16.05.2012 - 5 A 5322/11

    Rentenanwartschaft

    Dem steht bei dem vom Beklagten bislang angewandten Finanzierungssystem auch sonstiges höherrangiges Recht nicht entgegen (vgl. Urteil des Senats v. 29.9.2004 - 8 LB 73/03 -, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2005 - 8 LB 252/04

    Analogie; Auflage; Bedingung; berufsständische Versorgung; berufsständisches

    Eine solche Lücke kann zudem nur dann von der Behörde und vom Richter ausgefüllt werden, wenn aufgrund der gesamten Umstände festgestellt werden kann, welche Regelung der Normgeber getroffen haben würde, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Senatsurt. v. 29.9.2004 - 8 LB 73/03 - unter Bezugnahme u.a. auf das Urt. des BVerwG v. 13.12.1978 - 6 C 46/78 -, BVerwGE 57, 183, 186, m. w. N.).
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