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   OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06   

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https://dejure.org/2006,14564
OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06 (https://dejure.org/2006,14564)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.11.2006 - 8 ME 146/06 (https://dejure.org/2006,14564)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. November 2006 - 8 ME 146/06 (https://dejure.org/2006,14564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sofort vollziehbare Streichung aus der Architektenliste wegen Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 3 ArchtG, NI ; § 5 S. 1 ArchtG, NI; § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 2. Alt. ArchtG, NI; § 24 ArchtG, NI; § 807 ZPO; § 915 ZPO
    Rechtmäßigkeit der Streichung eines Architekten von der Achitektenliste wegen Vermögensverfalls; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und anschließende Eintragung in das Schuldnerverzeichnis als Grund für die Annahme der Unzuverlässigkeit; Kriterien für die ...

  • Judicialis

    NArchtG § 5 Abs. 1 S. 1; ; NArchtG § 6 Abs. 1; ; ZPO § 807; ; ZPO § 915

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Streichung eines Architekten von der Achitektenliste wegen Vermögensverfalls; Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und anschließende Eintragung in das Schuldnerverzeichnis als Grund für die Annahme der Unzuverlässigkeit; Kriterien für die ...

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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05

    Streichung aus der Architektenliste

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06
    Dieser "Entlastungsbeweis" ist von dem betroffenen Architekten grundsätzlich bereits im Verwaltungsverfahren zu führen, da es für die Rechtmäßigkeit der Streichung aus der Architektenliste auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (vgl. neben der bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Senatsrechtsprechung ergänzend den Beschl. d. BVerwG v. 30.9.2005 - 6 B 51/05 -, GewArch 2006, 77 f.).

    Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Richtlinie 85/384/EWG, deren Umsetzung das NArchtG dient und die in Art. 24 ausdrücklich darauf verweist, dass einer Berufstätigkeit als Architekt nach Maßgabe des Rechts des Mitgliedsstaates u.a. ein "Konkurs" entgegen stehen kann, als auch bezogen auf die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Architekten (vgl. nochmals den Beschl. d. BVerwG v. 30.9.2005, aaO).

  • BVerfG, 31.08.2005 - 1 BvR 912/04

    Verletzung des Grundrechts auf Berufsfreiheit (GG Art 12 Abs 1) durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06
    Zudem ist die so begründete Vermutung der Unzuverlässigkeit widerlegt, wenn im Einzelfall, etwa auf der Grundlage eines tragfähigen Sanierungs- oder Insolvenzplans, die begründete Erwartung besteht, die finanziellen Verhältnisse des Architekten werden in absehbarer Zeit wieder geordnet sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 31.8.2005 - 1 BvR 912/04 -, NJW 2005, 3057 f., für Notare, m. w. N.).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06
    Eine solche Schlußfolgerung kann sich aus Besonderheiten der Berufsausübung des Architekten ergeben, etwa bei einer Tätigkeit als Angestellter ohne wesentliche eigenständige Entscheidungsbefugnisse in einem größeren Büro (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage bei Steuerberatern den Beschl. d. BFH v. 10.4.2006 - VII B 232/05 -, BFH/NV 2006, 1520 ff., sowie bei Rechtsanwälten den Beschl. d. BGH v. 5.12.2005 - AnwZ(B) 14/05 -, AnwBl 2006, 281 f.).
  • BFH, 10.04.2006 - VII B 232/05

    Widerruf der Bestellung als Steuerberater, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06
    Eine solche Schlußfolgerung kann sich aus Besonderheiten der Berufsausübung des Architekten ergeben, etwa bei einer Tätigkeit als Angestellter ohne wesentliche eigenständige Entscheidungsbefugnisse in einem größeren Büro (vgl. zur insoweit vergleichbaren Rechtslage bei Steuerberatern den Beschl. d. BFH v. 10.4.2006 - VII B 232/05 -, BFH/NV 2006, 1520 ff., sowie bei Rechtsanwälten den Beschl. d. BGH v. 5.12.2005 - AnwZ(B) 14/05 -, AnwBl 2006, 281 f.).
  • OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06

    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06
    Der diesbezügliche Verweis auf den "bisherigen Vortrag" enthält nicht die nach dem Gesetz notwendige Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 -, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.07.2011 - 8 ME 36/11

    Einstweiliger Rechtschutz gegen das Streichen eines Architekten aus der

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist dabei die Sach- und Rechtslage bei Erlass der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77 f.; Senatsbeschl. v. 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, juris Rn. 3).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats indiziert der Vermögensverfall eines Architekten dessen mangelnde Zuverlässigkeit für den Architektenberuf (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 23.11.2006, a.a.O. m.w.N.).

    Ein solcher die Unzuverlässigkeit indizierender Vermögensverfall zeigt sich etwa in der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO und der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO (vgl. Senatsbeschl. v. 23.11.2006, a.a.O.), der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 4.5.2011 - 4 A 697/10 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 26.4.2007 - 4 B 497/06 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.5.2006 - 9 S 2538/05 -, juris Rn. 4 f.) oder der Abweisung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Architekten nach § 26 InsO (vgl. Hessischer VGH, Beschl. v. 15.6.2004 - 11 TP 1440/04 -, NJW 2005, 919 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2011 - 4 A 697/10

    Löschung eines Architekten aus der Architektenliste als Gefahrenabwehr ohne

    vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 2009 - 4 B 995/09 -, vom 2. Februar 2010 - 4 B 1750/09 -, und vom 17. Juni 2010 - 4 B 644/10 - ebenso für das niedersächsische Recht auch Nds. OVG, Beschluss vom 23. November 2006 - 8 ME 146/06 -, juris.

    vgl. dazu Nds. OVG, Beschluss vom 23. November 2006 - 8 ME 146/06 -, juris.

  • OVG Saarland, 28.11.2007 - 1 A 177/07

    Löschung der Eintragung in der Architektenliste wegen Vermögensverfalls

    Es lagen keine hinreichenden konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Klägers eine Gefährdung der Interessen seiner Auftraggeber ausgeschlossen werden könnte und daher eine von dem Regelfall abweichende Ermessensentscheidung zu seinen Gunsten hätte erfolgen müssen vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, dokumentiert bei juris, wonach der betroffene Architekt im Verwaltungsverfahren einen "Entlastungsbeweis" führen kann.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11

    Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit

    Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des streitgegenständlichen Bescheides die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.2010 - 3 C 22.09 -, BVerwGE 137, 1, 2 (Widerruf der Berufserlaubnis eines Logopäden wegen Unzuverlässigkeit); Beschl. v. 30.9.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77 f. (Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit); Senatsbeschl. v. 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, juris Rn. 3 (Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit) jeweils m.w.N.).
  • VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 6325/16

    Schulden wegen eines Imbisswagens: Architekt wird aus Architektenliste gelöscht!

    Dem Architekten verbleibt somit die Möglichkeit, das zuvor angeführte Indiz für seinen Zuverlässigkeitsmangel zu widerlegen, indem er im Einzelnen darlegt und belegt, dass nach den Besonderheiten seines Einzelfalls trotz seiner wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit die Interessen seiner Auftraggeber oder Dritter nicht gefährdet sind, also wenn im Einzelfall, etwa auf der Grundlage eines tragfähigen Sanierungs- oder Insolvenzplans, die begründete Erwartung besteht, dass die finanziellen Verhältnisse des Architekten in absehbarer Zeit wieder geordnet sein werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2005 - 1 BvR 912/04 -, NJW 2005, 3057 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, juris.; OVG NRW, Beschluss vom 04.05.2011 - 4 A 697/10 -, juris.
  • VG Köln, 17.08.2016 - 1 L 1707/16

    Rechtmäßigkeit einer Löschung der Eintragung in die Architektenliste

    Dem Architekten verbleibt somit die Möglichkeit, das zuvor angeführte Indiz für seinen Zuverlässigkeitsmangel zu widerlegen, indem er im Einzelnen darlegt und belegt, dass nach den Besonderheiten seines Einzelfalls trotz seiner wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit die Interessen seiner Auftraggeber oder Dritter nicht gefährdet sind, also wenn im Einzelfall, etwa auf der Grundlage eines tragfähigen Sanierungs- oder Insolvenzplans, die begründete Erwartung besteht, dass die finanziellen Verhältnisse des Architekten in absehbarer Zeit wieder geordnet sein werden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.08.2005 - 1 BvR 912/04 -, NJW 2005, 3057 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, juris.; OVG NRW, Beschluss vom 04.05.2011 - 4 A 697/10 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 4 A 1968/07

    Löschung der Eintragung in die Architektenliste; Verfehlung der Berufspflichten

    Denn für den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides, auf den maßgebend abzustellen ist, vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. November 2006 - 8 ME 146/06 - , kann davon ausgegangen werden, dass der Kläger bei der U. Krankenkasse Schulden in Höhe von rund 173.000 Euro hatte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 4 B 497/06

    Verwaltungsrechtliche Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Architekten nach

    vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. November 2006 - 8 ME 146/06 - ; ferner VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 9 S 2538/05 - .
  • VG Düsseldorf, 25.08.2008 - 20 L 1283/08

    Streichung aus Architektenliste wegen Bestechung?

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Löschungsverfügung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.09.2005 - 6 B 51/05 - GewArch 2006, 77; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.11.2007 - 1 A 177/07 - Juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23.11.2006 8 ME 146/06 - Juris; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 17.05.2006 - 9 S 2538/05 - und vom 23.03.2006 - 9 S 2455/05 - jeweils in Juris; Sächs. OVG, Urteil vom 24.05.2005 - 4 B 987/04 - Juris.
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2012 - 8 ME 164/12

    Bauingenieur unzuverlässig: Sofortige Austragung!

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist hier allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des streitgegenständlichen Bescheides der Antragsgegnerin vom 23. Mai 2012 (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.2005 - 6 B 51.05 -, GewArch 2006, 77 f.; Senatsbeschl. v. 23.11.2006 - 8 ME 146/06 -, juris Rn. 3 (Streichung aus der Architektenliste)).
  • VG Saarlouis, 22.03.2007 - 1 K 36/06

    Rechtmäßigkeit der Löschung einer Eintragung in der Architektenliste; Abgabe

  • VG Düsseldorf, 26.09.2008 - 20 L 1279/08

    Rechtliche Grundlagen einer Löschung der Eintragung eines überschuldeten oder

  • VG Aachen, 23.05.2008 - 5 L 133/08

    Interessenwahrnehmung durch insolventen Architekten?

  • VG Saarlouis, 04.09.2013 - 1 K 13/12

    Neueintragung in die Architektenliste; Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

  • VG Köln, 26.02.2010 - 1 K 4559/08

    Der durch die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und/oder die Eröffnung des

  • VG Hannover, 26.07.2012 - 5 B 4065/12

    Ingenieur unzuverlässig: Kein Entwurfsverfasser!

  • VG Hannover, 31.10.2012 - 5 A 2820/12

    Eintragung eines Bauingenieurs in die Liste der Entwurfsverfasser mit der

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