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   VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04.W4   

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VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04.W4 (https://dejure.org/2005,19667)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15.09.2005 - 8 MM 3527/04.W4 (https://dejure.org/2005,19667)
VGH Hessen, Entscheidung vom 15. September 2005 - 8 MM 3527/04.W4 (https://dejure.org/2005,19667)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Medizin; Versagung von Prozesskostenhilfe auf Grund zu erwartender Ablehnung des weitergehenden Begehrens durch das Gericht; Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe in hochschulzulassungsrechtlichen ...

Besprechungen u.ä.

  • zimmerling.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsstaatliche Aspekte des Kapazitätsprozesses (Dr. Wolfgang Zimmerling, Dr. Robert Brehm; DÖV 2009, 239)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 508
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04
    Insofern hat sich die antragstellende Partei auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Mai 1985 - 7 C 37.83 - (DVBl. 1986, 46 f.) und einen von ihr nicht vorgelegten und auch im Juris-System nicht auffindbaren Beschluss des OVG Weimar vom 26. November 2002 berufen.

    Bereits mit seinem Beschluss vom 3. Februar 1987 - Ga 42 G 7654/84 T - (DVBl. 1987, 956 = KMK-HSchR 1988, 179) hat der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, in hochschulzulassungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren genüge für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht die hinreichende Aussicht, dass die festgesetzte Zulassungszahl das Studienplatzpotenzial der Hochschule nicht erschöpfe (Abweichung von BVerwG, DVBl. 1986, 46).

    Nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.5.1985 - 7 C 37.83 - (DVBl. 1986, 46, 47) genügt allerdings für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe bereits die hinreichende Aussicht, daß die festgesetzte Zulassungszahl das Studienplatzpotential der Hochschule nicht erschöpft.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04
    Die Auffassung des beschließenden Senats wird ferner bestätigt durch weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach Prozesskostenhilfe versagt werden darf, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ff., 357, und vom 4. Februar 1997 - 1 BvR 391/93 - NJW 1997, 2102; so auch BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1994 - 1 A 14/92 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 33 = juris; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2000, a.a.O., S. 2 des amtlichen Umdrucks).
  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04
    Die Auffassung des beschließenden Senats wird ferner bestätigt durch weitere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, wonach Prozesskostenhilfe versagt werden darf, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG, Beschlüsse vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - BVerfGE 81, 347 ff., 357, und vom 4. Februar 1997 - 1 BvR 391/93 - NJW 1997, 2102; so auch BVerwG, Beschluss vom 5. Januar 1994 - 1 A 14/92 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 33 = juris; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 16. Mai 2000, a.a.O., S. 2 des amtlichen Umdrucks).
  • VGH Hessen, 16.01.1989 - Ma 71 P 15006/87
    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04
    Diese Rechtsprechung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof auch in der Folgezeit aufrechterhalten (vgl. z. B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 13. Februar 1989 - Ma 71 P 15006/87 T - Seiten 3 und 4 des amtlichen Umdrucks, 16. Mai 2000 - 8 MA 822/00.W9 - und 5. Juni 2000 - 8 MA 822/00.W9 -).
  • VGH Hessen, 03.02.1987 - Ga 42 G 7654/84
    Auszug aus VGH Hessen, 15.09.2005 - 8 MM 3527/04
    Bereits mit seinem Beschluss vom 3. Februar 1987 - Ga 42 G 7654/84 T - (DVBl. 1987, 956 = KMK-HSchR 1988, 179) hat der 6. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs entschieden, in hochschulzulassungsrechtlichen Verwaltungsstreitverfahren genüge für die Gewährung von Prozesskostenhilfe nicht die hinreichende Aussicht, dass die festgesetzte Zulassungszahl das Studienplatzpotenzial der Hochschule nicht erschöpfe (Abweichung von BVerwG, DVBl. 1986, 46).
  • VGH Hessen, 19.01.2007 - 8 MM 2644/06

    Zu den Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in

    Prozesskostenhilfe darf versagt werden, wenn der Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist, so dass zu prüfen ist, ob eine mehr als nur verhältnismäßig geringe Aussicht besteht, aufgrund des (beabsichtigten) Gerichtsverfahrens einen vorläufigen Studienplatz zu erhalten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. September 2005 - 8 MM 3527/04.W4 - m. w. N. insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
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