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   VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 8 S 1076/05   

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VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 8 S 1076/05 (https://dejure.org/2006,18390)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.05.2006 - 8 S 1076/05 (https://dejure.org/2006,18390)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - 8 S 1076/05 (https://dejure.org/2006,18390)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Fehlende Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan mangels Abwägungserheblichkeit der betroffenen Belange

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Bewertung von Umständen als Indiz für eine zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren erforderliche mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung durch den Bebauungsplan

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1; ; BauGB a.F. § 1 Abs. 6; ; BauGB n.F. § 1 Abs. 7

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauleitplanung: Antragsbefugnis, Abwägungsgebot, Private Belange, Berücksichtigung, Abwägungserheblichkeit, Betroffenheit, Geringfügigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einbeziehung privater Belange außerhalb des Plangebiets

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 2106 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1997 - 5 S 1949/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Antragsbefugnis eines an das Plangebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 8 S 1076/05
    Der Umstand, dass private Belange von Eigentümern außerhalb des Plangebiets gelegener Grundstücke in die bauplanerische Abwägung einbezogen wurden, ist nur dann Indiz für eine zur Antragsbefugnis notwendige, mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung durch den Bebauungsplan, wenn der Plangeber eine solche Einschätzung zu erkennen gegeben hat (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 25.6.1997 - 5 S 1949/96 - , NVwZ-RR 1998, 420).

    Der Umstand, dass private Belange von Eigentümern außerhalb des Plangebiets gelegener Grundstücke in die bauplanerische Abwägung einbezogen wurden, ist daher nur dann Indiz für eine zur Antragsbefugnis notwendige, mehr als nur geringfügige Beeinträchtigung durch den Plan, wenn der Plangeber eine solche Einschätzung zu erkennen gegeben hat (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 25.6.1997 - 5 S 1949/96 - , NVwZ-RR 1998, 420).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 8 S 1076/05
    Abwägungsbeachtlich sind danach unter anderem nur solche Belange, die von der Planung mehr als nur geringfügig betroffen sind (vgl. BVerwG, Urt. vom 24.9.1998 - 4 CN 2/98 - , BVerwGE 107, 215; Beschl. vom 09.02.1995 - 4 NB 17.94 -, NVwZ 1995, 895; Beschluss des Senats vom 11.12.2000 - 8 S 779/00 -, VGH BW, LS 2001, Beil. 4, B 2).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 8 S 1076/05
    Abwägungsbeachtlich sind danach unter anderem nur solche Belange, die von der Planung mehr als nur geringfügig betroffen sind (vgl. BVerwG, Urt. vom 24.9.1998 - 4 CN 2/98 - , BVerwGE 107, 215; Beschl. vom 09.02.1995 - 4 NB 17.94 -, NVwZ 1995, 895; Beschluss des Senats vom 11.12.2000 - 8 S 779/00 -, VGH BW, LS 2001, Beil. 4, B 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2000 - 8 S 779/00

    Normenkontrollverfahren - Verzicht auf mündliche Verhandlung; Antragsbefugnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.05.2006 - 8 S 1076/05
    Abwägungsbeachtlich sind danach unter anderem nur solche Belange, die von der Planung mehr als nur geringfügig betroffen sind (vgl. BVerwG, Urt. vom 24.9.1998 - 4 CN 2/98 - , BVerwGE 107, 215; Beschl. vom 09.02.1995 - 4 NB 17.94 -, NVwZ 1995, 895; Beschluss des Senats vom 11.12.2000 - 8 S 779/00 -, VGH BW, LS 2001, Beil. 4, B 2).
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