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   VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00   

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https://dejure.org/2000,9471
VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00 (https://dejure.org/2000,9471)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.12.2000 - 8 S 2399/00 (https://dejure.org/2000,9471)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 8 S 2399/00 (https://dejure.org/2000,9471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Beigeladenen auf Zulassung einer Beschwerde; Gewährung effektiven Rechtsschutzes ; Verwirklichung eines Bauvorhabens vor der beabsichtigten Änderung eines Bebauungsplans

  • Judicialis

    BauGB § 15 Abs. 1 Satz 2; ; LBO § 59 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 15 Abs. 1 Satz 2; LBO § 59 Abs. 4 S. 1
    Einzelanordnungen, vorläufige Untersagung: Kenntnisgabeverfahren, Frist, Bauvorlagen, Änderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorläufige Bauarbeitenuntersagung: Welche Frist?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2633/00

    Vorläufige Untersagung eines Bauvorhabens im Kenntnisgabeverfahren - Frist -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00
    8 S 2399/00 8 S 2633/00.

    Das Beschwerdeverfahren wird unter dem Aktenzeichen 8 S 2633/00 fortgesetzt.

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 3 S 2576/96

    Klage einer Gemeinde gegen die Genehmigung eines Bauvorhabens: Verletzung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00
    Die im Kenntnisgabeverfahren vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

    Die vor Beginn der Bauausführung abzuwartende Frist beginnt deshalb bei der Vorlage geänderter Bauvorlagen erneut zu laufen, sofern die vorgenommenen Änderungen nicht nur unwesentlich sind (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.9.1996 - 3 S 2576/96 - VBlBW 1997, 141).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1997 - 7 S 430/97

    Zulassung der Beschwerde: Durchentscheiden im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00
    Das schließt jedoch nicht aus, dass das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 - DVBl. 1997, 661; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 146 Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1981 - 7 A 2283/79

    Baurecht: Keine Auswirkungen einer Veränderungssperre auf vor deren Erlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00
    Auch dürfte die bloße Bezugnahme auf § 15 Abs. 1 BauGB nicht genügen, um anzunehmen, dass dieser Zeitraum die dort genannte Höchstdauer sein soll (ebenso das bereits vom Verwaltungsgericht zitierte Urt. des OVG Nordrhein-Westfalen v. 1.10.1981 - 7 A 2283/79 - BauR 1982, 50 sowie die einhellige Kommentarliteratur).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1998 - 8 S 3244/97

    Sachentscheidung über die Beschwerde bereits im Zulassungsverfahren bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.12.2000 - 8 S 2399/00
    Das schließt jedoch nicht aus, dass das Beschwerdegericht im Falle der Eilbedürftigkeit mit dem Antrag auf Zulassung der Beschwerde zugleich über die Beschwerde selbst entscheidet, wenn es die Beteiligten vorher auf die Möglichkeit eines solchen Verfahrens hingewiesen und ihnen damit Gelegenheit gegeben hat, sich nicht nur zu der Frage der Zulassung des Rechtsmittels sondern auch zur Sache selbst zu äußern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.1.1998 - 8 S 3244/97 - Beschl. v. 12.2.1997 - 7 S 430/97 - DVBl. 1997, 661; Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl., § 146 Rn. 27).
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