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   VGH Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 8 S 2828/02   

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VGH Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 8 S 2828/02 (https://dejure.org/2003,12060)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.02.2003 - 8 S 2828/02 (https://dejure.org/2003,12060)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 8 S 2828/02 (https://dejure.org/2003,12060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Richtigkeitszweifel entschärfende neue Umstände; Vorrangentscheidung - wirtschaftliche Stabilität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungszulassung bei ernstlichen Zweifeln an gerichtlicher Entscheidung; Zur Rangfolge der in § 18 Abs. 1 WG zu prüfenden Kriterien

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; WG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; WG § 18
    Rechtsmittel, Rücknahme Rechtsmittel, Zulassungsantrag; Wasserrecht, Wasserverbandsrecht: Berufungszulassung; Ernstliche Zweifel; Neue Umstände; Wasserkraftanlage; Vorrangentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2003, 403
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2002 - 8 S 156/02

    Neue Umstände als Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 8 S 2828/02
    Neue oder bisher nicht erkannte bzw. nicht geltend gemachte Umstände können geeignet sein, Zweifel an der Richtigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zu zerstreuen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528).

    Denn ebenso wie solche "nachgewachsenen" entscheidungserheblichen Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschluss des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 m.w.N.), sind sie auch geeignet, eine solche Entscheidung im Ergebnis zu bestätigen.

  • BVerwG, 14.06.2002 - 7 AV 1.02

    Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts; Vorlageverfahren; Berufungszulassung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 8 S 2828/02
    Denn ebenso wie solche "nachgewachsenen" entscheidungserheblichen Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschluss des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 m.w.N.), sind sie auch geeignet, eine solche Entscheidung im Ergebnis zu bestätigen.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.02.2003 - 8 S 2828/02
    Es entspricht der Billigkeit, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen - ähnlich wie in baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten (vgl. den Beschluss des Senats vom 1.9.1997 - 8 S 1958/97 - VBlBW 1998, 57 m. w. N.) - der Klägerin aufzuerlegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 12 S 933/21

    Ausweisung (u.a.) nach Betäubungsmittelkriminalität; Gefahrenprognose; Relevanz

    Zuzugeben ist dem Kläger zwar, dass etwa in den Berichten des ZfP ...-... von Januar 2020 und vom 25.09.2020 ebenso wie in dem - zur Zeit des Urteilserlasses noch nicht erstellten und damit einer verwaltungsgerichtlichen Würdigung von vornherein entzogenen - Gutachten des Dr. M. vom 27.02.2021 eine Reihe behandlungsprognostisch günstiger Faktoren benannt werden (vgl. etwa im Gutachten Dr. M. vom 27.02.2021 S. 41; zur Berücksichtigungsfähigkeit nachträglich eingetretener Umstände im Zulassungsverfahren vgl. Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 124 Rn. 26; Seibert in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 97; Bayerischer VGH, Beschluss vom 15.05.2020 - 14 ZB 19.970 -, juris Rn. 15; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.04.2011 - 18 A 1491/10 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.2003 - 8 S 2828/02 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2003 - 8 S 393/03

    Richtigkeitszweifel wegen Rechtsänderung während des Zulassungsverfahrens

    Denn ebenso wie "nachgewachsene" entscheidungserhebliche Tatsachen Zweifel an der Richtigkeit einer erstinstanzlichen Entscheidung begründen oder zerstreuen können (BVerwG, Beschluss vom 14.6.2002 - 7 AV 1.02 - DÖV 2003, 124; Beschlüsse des Senats vom 5.3.2002 - 8 S 156/02 - VBlBW 2002, 528 und vom 12.2.2003 - 8 S 2828/02 - m.w.N.), können auch während des Verfahrens auf Zulassung der Berufung eingetretene Rechtsänderungen die Richtigkeit des angefochtenen Urteils in Frage stellen oder bestätigen.
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