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   LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11   

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LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11 (https://dejure.org/2010,51581)
LG Göttingen, Entscheidung vom 18.08.2010 - 8 S 3/11 (https://dejure.org/2010,51581)
LG Göttingen, Entscheidung vom 18. August 2010 - 8 S 3/11 (https://dejure.org/2010,51581)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09

    Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene

    Auszug aus LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11
    Mit der Entscheidung des BGH vom 15.12.2009 (BGH, Urteil vom 15.12.2009, Az: XI ZR 45/09, zitiert nach juris) hat es das Vorliegen eines verbundenen Geschäftes gem. § 358 BGB angenommen.

    Es ist davon auszugehen, dass der Darlehensvertrag und die durch diesen mitfinanzierte Restschuldversicherung verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Abs. 3 Satz BGB sind, weil die Restschuldversicherung wegen der infolge der engen Verknüpfung anzunehmenden wirtschaftlichen Einheit eine "andere Leistung" im Sinne des § 358 Abs. 3 Satz 1 BGB darstellt (vgl. BGH Urteil vom 15. Dezember 2009 - XI ZR 45/09, Juris Rn. 17 ff.).

  • OLG Celle, 19.01.2011 - 3 U 140/10

    Rechtsfolgen des Widerrufs der Restschuldversicherung in der Insolvenz des

    Auszug aus LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11
    Rechtsfolge ist, dass der Darlehensnehmer mangels ordnungsgemäßer Belehrung gemäß § 358 Abs. 5 BGB seine auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung gemäß §§ 495 Abs. 1, 355 Abs. 1 BGB widerrufen kann, wie vorliegend vom Kläger vorgenommen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 19.01.2011, Az: 3 U 140/10, zitiert nach juris).

    Die Revision gegen die in diesem Urteil zitierte Entscheidung des OLG Celle, (Urteil vom 19.01.2011, Az: 3 U 140/10, zitiert nach juris) ist derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig (Az: IX ZA 14/11).

  • AG Göttingen, 26.02.2010 - 21 C 147/09

    Verbraucherdarlehensvertrag mit Restschuldversicherung: Widerrufsfolgen in der

    Auszug aus LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11
    Das Urteil des Amtsgerichts Göttingen vom 26.02.2010 - Az: 21 C 147/09 - wird abgeändert:.

    unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Göttingen vom 26.02.2010 - Az: 21 C 147/09 - die Klage abzuweisen.

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

    Auszug aus LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11
    bb) Dem vorstehenden Ergebnis steht nicht entgegen, dass die Saldotheorie in der Insolvenz nur eingeschränkt Anwendung findet (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2004 - Az: IX ZR 200/03, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verbundenes Geschäft mit Restschuldversicherung;

    Auszug aus LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11
    Nach § 138 Abs. 1 BGB können Kreditverträge sittenwidrig sein, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und der Kreditgeber die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausnutzt oder sich leichtfertig der Erkenntnis verschließt, dass der Kreditnehmer sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf die drückenden Bedingungen einlässt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2009, Az: 6 U 110/09, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 27/09

    Anspruch auf Rückzahlung der Prämien für eine Restschuldversicherung bei Widerruf

    Auszug aus LG Göttingen, 18.08.2010 - 8 S 3/11
    Die hierdurch eintretende Konsumtion, Konzentration oder Saldierung kraft Gesetzes (vgl. OLG Celle, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Urteil 05.11.2009 - 6 U 27/09, zitiert nach juris) soll gerade zum Schutz des Verbrauchers eine Rückabwicklung über das Dreieck verhindern.
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Wird zitiert von ...

  • VerfG Brandenburg, 13.04.2012 - VfGBbg 43/11

    Rechtliches Gehör; Nichtberücksichtigung von Sachvortrag

    Das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 6. Juli 2011 und der Beschluss des Landgerichts Potsdam vom 18. August 2011 - 8 S 3/11 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör.

    Die Verfahrensakten des Landgerichts Potsdam - 8 S 3/11 (22 C 202/10 - AG Potsdam) waren beigezogen.

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