Rechtsprechung
LAG München, 19.08.2008 - 8 Sa 1157/07 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Widerspruch gegen Betriebsübergang - Verwirkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses infolge eines vom Arbeitnehmer erklärten Widerspruchs gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses i.R. eines Betriebsübergangs; Umfang der Informationspflicht des Arbeitgebers über einen Betriebsübergang; Verwirkung des ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 613a; BGB § 242
Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; fehlerhafte Information des Betriebsveräußerers; keine Verwirkung; keine unzulässige Rechtsausübung infolge Mitwirkung an der Erstellung des Informationsschreibens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 24.10.2007 - 7 Ca 18543/06
- LAG München, 19.08.2008 - 8 Sa 1157/07
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 763/05
Widerspruch nach § 613a Abs. 6 BGB - Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB - …
Auszug aus LAG München, 19.08.2008 - 8 Sa 1157/07
Dabei hat sich der Inhalt der Unterrichtung nach dem Kenntnisstand des Veräußerers und des Erwerbers zum Zeitpunkt der Unterrichtung zu richten (vgl. BAG Urteil vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).Für die Weiterarbeit beim Betriebserwerber hat aber das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass dies kein ausreichender Umstand ist, aus dem der Verpflichtete schließen darf, dass vom Widerspruchsrecht kein Gebrauch gemacht werden wird (vgl. BAG Urteil vom 14.12.2006 - 8 AZR 763/05).
- BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06
Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof
Auszug aus LAG München, 19.08.2008 - 8 Sa 1157/07
Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes aufseiten des Verpflichteten im Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. Urteil vom 15.02.2007 - 8 AZR 431/06). - BAG, 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06
Betriebsübergang - Unterrichtung - Schadensersatz
Auszug aus LAG München, 19.08.2008 - 8 Sa 1157/07
Wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 31.01.2008 - 8 AZR 1116/06 - entschieden hat, ist zwar der Arbeitgeber nicht generell verpflichtet, den Arbeitnehmer über die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Betriebsübernehmers im Einzelnen zu unterrichten, was bedeutet, dass das wirtschaftliche Potenzial des Betriebserwerbers im Allgemeinen nicht Gegenstand der Informationspflicht ist. - BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05
Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung - …
Auszug aus LAG München, 19.08.2008 - 8 Sa 1157/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist im laufenden Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis eine Entbehrlichkeit des Angebots gem. § 296 BGB grundsätzlich nicht anzunehmen (vgl. BAG Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05). - BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04
Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang
Auszug aus LAG München, 19.08.2008 - 8 Sa 1157/07
So soll insbesondere dem Arbeitnehmer auch die Möglichkeit eröffnet werden, sich weitergehend zu erkundigen und ggf. beraten zu lassen und dann auf dieser Grundlage über einen Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu entscheiden (vgl. BAG Urteil vom 24.05.2005 -8 AZR 398/04).
- BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 734/08
Betriebsübergang - fehlende Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung - …
Auf die Revisionen der Beklagten und des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. August 2008 - 8 Sa 1157/07 - in Ziffer 2 und 3 aufgehoben.Im Übrigen wird die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. August 2008 - 8 Sa 1157/07 - zurückgewiesen.