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   VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89   

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https://dejure.org/1990,3430
VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89 (https://dejure.org/1990,3430)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.05.1990 - 8 TH 1006/89 (https://dejure.org/1990,3430)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 8 TH 1006/89 (https://dejure.org/1990,3430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Nr 1 BImSchG, § 6 Nr 1 BImSchG, § 8 BImSchG, § 10 BImSchG, § 19 BImSchG
    Regelungsvorbehalt für gentechnische Anlagen erstreckt sich nicht auf Zwischenproduktverwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 235 (Ls.)
  • MDR 1990, 951
  • NVwZ-RR 1990, 458
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 06.11.1989 - 8 TH 685/89

    Parlamentsvorbehalt für Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89
    Deren Genehmigungsfähigkeit hatte der beschließende Senat in seinem die aufschiebende Wirkung der dagegen erhobenen Klagen wiederherstellenden Beschluß vom 6. November 1989 -- 8 TH 685/89 -- mit der Begründung verneint, daß Anlagen, in denen mit gentechnischen Methoden gearbeitet werde, nur aufgrund einer ausdrücklichen Zulassung durch den Gesetzgeber errichtet und betrieben werden dürften.

    Anders als in dem die Anlagen FERMTEC und CHEMTEC betreffenden Verfahren (Hess. VGH, Beschluß vom 6. November 1989 -- 8 TH 685/89 --, DB 1989, S. 2427 = BB 1989, S. 2285 = DVBl. 1990, S. 63 = Gewerbearchiv 1990, S. 49 = UPR 1990, S. 33 mit ablehnender Anmerkung von Fluck, ebenda, S. 81 = NJW 1990, S. 336 mit ablehnender Anmerkung von Deutsch, ebenda, S. 339 = JZ 1990, S. 88 mit ablehnender Anmerkung von Rupp, ebenda, S. 91 = NVwZ 1990, S. 276 mit ablehnender Besprechung von Sendler, ebenda, S. 231; weitere Besprechungen von von Vitzthum, VBlBW 1990, S. 48, Rose, DVBl. 1990, S. 279 und -- befürwortend -- Bizer, KJ 1990, S. 127) verspricht die hier in der Hauptsache erhobene Anfechtungsklage keine hinreichende für das Aussetzungsinteresse der Antragsteller streitende Aussicht auf Erfolg.

    Schließlich folgt aus der vom Senat in seinem Beschluß vom 6. November 1989 -- 8 TH 685/89 -- (a.a.O.) angenommenen Genehmigungsunfähigkeit der Anlagen FERMTEC und CHEMTEC nicht zwangsläufig, daß -- wie die Antragsteller meinen -- auch die Anlage INSULTEC nicht genehmigungsfähig sei.

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89
    Vor dem Hintergrund, daß im Aussetzungsverfahren gegen eine Genehmigung die Rechtspositionen des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert sind als diejenigen des Drittbetroffenen (so schon BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1973 -- 1 BvL 33/69 und 14/72 --, BVerfGE 35, 263, 278; BVerfG -- Dreierausschuß --, Beschluß vom 1. Oktober 1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, S. 16; zuletzt auch Hess. VGH, Beschluß vom 24. November 1989 -- 8 TH 3414/89 --, GewArch 1990, S. 74, 75/76), für die Interessen der Antragsteller aber weder hinreichende Erfolgsaussichten ihrer Anfechtungsklage noch andere schützenswerte Gesichtspunkte streiten, überwiegt das Interesse der Beigeladenen, zur Wahrung ihrer internationalen Konkurrenzfähigkeit und zur Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen durch weitere Verzögerung von der erteilten Genehmigung sofort Gebrauch zu machen.
  • BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 50.78

    Immissionsschutz - Genehmigungsbedürftige Anlage - Genehmigungsunterlagen -

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89
    Ist danach das Bundesimmissionsschutzgesetz für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der hier angegriffenen Genehmigung anwendbar, so erscheint die Klage nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand des Senats -- vorbehaltlich neuer Erkenntnisse im Hauptverfahren -- auch unter dem Gesichtspunkt einer offensichtlichen Verletzung von drittschützenden Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, zu denen neben der materiellen Norm des § 5 Nr. 1 auch diejenigen über die Auslegung der Antragsunterlagen -- insbesondere § 10 Abs. 2 Satz 2 (dazu BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1987 -- 7 C 50.78 --, DVBl. 1983, S. 183/184) -- gehören, kaum ausreichend erfolgreich.
  • BVerfG, 01.10.1984 - 1 BvR 231/84

    Effektivität des Rechtsschutzes und Sofortvollzug bei Drittanfechtung

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89
    Vor dem Hintergrund, daß im Aussetzungsverfahren gegen eine Genehmigung die Rechtspositionen des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert sind als diejenigen des Drittbetroffenen (so schon BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1973 -- 1 BvL 33/69 und 14/72 --, BVerfGE 35, 263, 278; BVerfG -- Dreierausschuß --, Beschluß vom 1. Oktober 1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, S. 16; zuletzt auch Hess. VGH, Beschluß vom 24. November 1989 -- 8 TH 3414/89 --, GewArch 1990, S. 74, 75/76), für die Interessen der Antragsteller aber weder hinreichende Erfolgsaussichten ihrer Anfechtungsklage noch andere schützenswerte Gesichtspunkte streiten, überwiegt das Interesse der Beigeladenen, zur Wahrung ihrer internationalen Konkurrenzfähigkeit und zur Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen durch weitere Verzögerung von der erteilten Genehmigung sofort Gebrauch zu machen.
  • VGH Hessen, 24.11.1989 - 8 TH 3414/89

    Widerspruch gegen Sperrzeitverkürzung; vorläufiger Rechtsschutz gem VwGO § 80 Abs

    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89
    Vor dem Hintergrund, daß im Aussetzungsverfahren gegen eine Genehmigung die Rechtspositionen des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert sind als diejenigen des Drittbetroffenen (so schon BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1973 -- 1 BvL 33/69 und 14/72 --, BVerfGE 35, 263, 278; BVerfG -- Dreierausschuß --, Beschluß vom 1. Oktober 1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, S. 16; zuletzt auch Hess. VGH, Beschluß vom 24. November 1989 -- 8 TH 3414/89 --, GewArch 1990, S. 74, 75/76), für die Interessen der Antragsteller aber weder hinreichende Erfolgsaussichten ihrer Anfechtungsklage noch andere schützenswerte Gesichtspunkte streiten, überwiegt das Interesse der Beigeladenen, zur Wahrung ihrer internationalen Konkurrenzfähigkeit und zur Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen durch weitere Verzögerung von der erteilten Genehmigung sofort Gebrauch zu machen.
  • BVerfG - 1 BvL 33/69 (anhängig)
    Auszug aus VGH Hessen, 23.05.1990 - 8 TH 1006/89
    Vor dem Hintergrund, daß im Aussetzungsverfahren gegen eine Genehmigung die Rechtspositionen des Genehmigungsempfängers grundsätzlich nicht weniger schützenswert sind als diejenigen des Drittbetroffenen (so schon BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1973 -- 1 BvL 33/69 und 14/72 --, BVerfGE 35, 263, 278; BVerfG -- Dreierausschuß --, Beschluß vom 1. Oktober 1984 -- 1 BvR 231/84 --, GewArch 1985, S. 16; zuletzt auch Hess. VGH, Beschluß vom 24. November 1989 -- 8 TH 3414/89 --, GewArch 1990, S. 74, 75/76), für die Interessen der Antragsteller aber weder hinreichende Erfolgsaussichten ihrer Anfechtungsklage noch andere schützenswerte Gesichtspunkte streiten, überwiegt das Interesse der Beigeladenen, zur Wahrung ihrer internationalen Konkurrenzfähigkeit und zur Vermeidung wirtschaftlicher Einbußen durch weitere Verzögerung von der erteilten Genehmigung sofort Gebrauch zu machen.
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