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   LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06   

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https://dejure.org/2007,8552
LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 (https://dejure.org/2007,8552)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 (https://dejure.org/2007,8552)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 2007 - 8 TaBV 17/06 (https://dejure.org/2007,8552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Arbeitnehmern im Rahmen einer auf Dauer angelegten Ausgliederung eines Betriebsteils an einen anderen Arbeitgeber ohne zeitliche Begrenzung bei der Größe des Betriebsrats und im Rahmen der passiven Wahlberechtigung ; Vergleichbarkeit der Gestellung ...

  • Judicialis

    BetrVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 8, 9; AÜG § 14
    Betriebsratswahl im Tätigkeitsbetrieb bei Gestellung von Arbeitnehmern im Rahmen der Ausgliederung eines Betriebsteils - passives Wahlrecht auf Dauer ausgegliederter Arbeitnehmer - Berücksichtigung ausgegliederter Arbeitnehmer bei der Bestimmung der Betriebsgröße

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 10.03.2004 - 7 ABR 49/03

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06
    v. 10.03.2004 - 7 ABR 49/03 - BAGE 110, 27 = NZA 04, 1340, Tz 15 ff; Bes.

    Die Einräumung einzelner betriebsverfassungsrechtlicher Befugnisse für Leiharbeitnehmer in § 14 AÜG belege vielmehr, dass der Gesetzgeber gerade keine Zugehörigkeit zum Entleiherbetrieb begründen wollte (BAG v. 10.03.2004, a.a.O., Tz 17).

    Das Bundesarbeitsgericht wendet § 14 AÜG auf alle Formen, insbesondere auch auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung an (BAG v. 10.03.2004, a.a.O.).

    In seinem Beschluss vom 10.03.2004 (a.a.O., Tz 19 a. E.) hat das BAG ausgeführt, auch eine längerfristige Überlassung von Arbeitnehmern führe mangels einer arbeitsvertraglichen Bindung zum Entleiher nicht dazu, dass die überlassenen Arbeitnehmer zu Betriebsangehörigen des Entleiherbetriebs im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes werden, sofern sichergestellt sei, dass die Arbeitnehmer nicht auf Dauer überlassen würden.

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht ist sowohl für die Frage, ob Arbeitnehmer bei der Festlegung der Größe des Betriebsrats nach § 9 BetrVG zu berücksichtigen sind, als auch für die Frage der Wählbarkeit nach § 8 I BetrVG das Bestehen eines Arbeitsvertrags mit dem Arbeitgeber, bei dem der Betriebsrat gebildet werden soll, unabdingbare Voraussetzung (BAG v. 16.04.2003 - 7 ABR 53/02 - BAGE 106, 64 = NZA 03, 1345, Tz 15 ff; Bes.

    Daran habe sich durch die Einräumung des aktiven Wahlrechts für länger tätige Leiharbeitnehmer nichts geändert (BAG v. 16.04.2003, a.a.O. Tz 17).

  • BAG, 12.10.1976 - 1 ABR 1/76

    Betriebsratswahl: Teilnahmerecht des Wahlvorstands, Mängel infolge unzutreffender

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06
    Das sind zum einen der Arbeitgeber und der Betriebsrat, zum anderen die Betriebsratsmitglieder, deren Wählbarkeit Gegenstand des Beschlussverfahrens ist (BAG v. 16.03.2005 - 7 ABR 40/04 - BAGE 114, 119; Bes. v. 12.10.1976 - 1 ABR 1/76 - BAGE 28, 203).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 3/03

    Freistellung von Betriebsratsmitgliedern

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06
    v. 22.10.2003 - 7 ABR 3/03 - BAGE 108, 185 = NZA 04, 1052, Tz 19 ff; Bes.
  • BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04

    Betriebsratswahl - Geschlechterquote

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06
    Das sind zum einen der Arbeitgeber und der Betriebsrat, zum anderen die Betriebsratsmitglieder, deren Wählbarkeit Gegenstand des Beschlussverfahrens ist (BAG v. 16.03.2005 - 7 ABR 40/04 - BAGE 114, 119; Bes. v. 12.10.1976 - 1 ABR 1/76 - BAGE 28, 203).
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06

    Betriebsratswahl, Anfechtung, Betriebsratsgröße, Leiharbeitnehmer, Arbeitnehmer,

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06
    Das LAG Schleswig-Holstein hat in einem Beschluss vom 24.05.2007 (1 TaBV 64/06 - EzAÜG BetrVG Nr. 98) für die vorliegende Konstellation eine entsprechende Anwendung von § 14 AÜG abgelehnt und einen Verzicht auf das Erfordernis der arbeitsvertraglichen Bindung zum Betrieb, in dem der Betriebsrat gebildet werden soll, aus betriebsverfassungsrechtlichen Erwägungen für sachgerecht gehalten (a. a. O, Tz 64 ff).
  • BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 20/04

    Betriebszugehörigkeit - Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus LAG Hamburg, 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06
    v. 20.04.2005 - 7 ABR 20/04 - NZA 05, 1006).
  • LAG Bremen, 24.11.2009 - 1 TaBV 27/08

    Unwirksame Betriebsratswahl in Gemeinschaftsbetrieb; Verstoß gegen wesentliche

    Deshalb ist in einem Beschlussverfahren, das um den Streit der Wirksamkeit einer Betriebsratswahl geht, auch das Betriebsratsmitglied zu beteiligen, dessen Wählbarkeit streitig ist (vgl. LAG Hamburg, Beschl. v. 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06; LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06).

    Demgegenüber hat die 8. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamburg in dem Beschluss vom 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 - eine Gleichsetzung der "Gestellung" von Arbeitnehmern im Rahmen der Ausgliederung eines Betriebsteils mit der Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 14 AÜG in entsprechender Anwendung abgelehnt.

  • LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb

    In der Instanzrechtsprechung wird vertreten, dass eine dauernde Gestellung für eine Überlassung im Sinne des AÜG nicht typisch ist und deshalb eine entsprechende Anwendung des AÜG ausscheide (vgl. LAG Hamburg Beschluss vom 3. Sept. 2007 - 8 TaBV 17/06 - Juris; beim BAG (7 ABR 9/08) am 11.11.2008 sonstige Erledigung; LAG Schleswig-Holstein Beschluss vom 24. Mai 2007 - 1 TaBV 64/06 - EzAÜG BetrVG Nr. 98 = Juris; beim BAG (7 ABR 57/07) am 10.11.2008 sonstige Erledigung).
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 5 TaBV 38/10

    Betriebsratswahl, Wirksamkeit, Anfechtung, Größe des Betriebsrates,

    bb) Ob aufgrund der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles eine andere Betrachtungsweise zur Betriebszugehörigkeit der Leiharbeitnehmer zum Entleiherbetrieb für den Fall geboten ist, wenn die Leiharbeitnehmer von vornherein ohne zeitliche Begrenzung oder aber wiederholt langfristig über die frühere öffentlich-rechtliche Begrenzung von zwei Jahren hinaus beim Entleiher eingesetzt werden und der Verleiher wie ein Arbeitsvermittler außer der Entgeltzahlung keinerlei Arbeitgeberrechte mehr ausübt (Dörner, Der Leiharbeitnehmer in der Betriebsverfassung, Festschrift für Wißmann, S. 298; vgl. auch LAG Hamburg Beschl. v. 03.09.2007 ­ 8 TaBV 17/06 ­ sowie LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 24.05.2007 ­ 1 TaBV 64/06 ­ jeweils zur Frage des aktiven Wahlrechts von ,,Fremdarbeitnehmern" im Falle einer dauerhaften Personalgestellung, zit. jeweils nach Juris), kann vorliegend dahingestellt bleiben.

    Die Arbeitnehmerüberlassung ist daher mit der sogenannten ,,Gestellung" von Arbeitnehmern, sofern diese auf Dauer gerichtet ist, nicht vergleichbar (so auch LAG Hamburg - Beschluss vom 03.09.2007 ­ 8 TaBV 17/06 -, zit. n. Juris, Rn. 51; LAG Schleswig-Holstein Beschl. v. 02.07.2009 ­ 4 TaBV 7/09 -, zit. n. Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.07.2009 - 4 TaBV 7/09

    Betriebsrat, Betriebsratswahl, Anfechtung, Leiharbeitnehmer, Berücksichtigung,

    Dieser Ansatz wurde auch schon von zwei Landesarbeitsgerichten aufgegriffen, und zwar vom Landesarbeitsgericht Hamburg (Beschluss vom 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 - zitiert nach juris, Rnr. 52 ff.) und vom Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 24.05.2007 - 1 TaBV 64/06 - zitiert nach juris, Rnr. 65).

    Sie ist daher mit der sogenannten "Gestellung" von Arbeitnehmern, sofern diese auf Dauer gerichtet ist, nicht vergleichbar (so auch LAG Hamburg - Beschluss vom 03.09.2007 - 8 TaBV 17/06 -, zitiert nach juris, Rnr. 51).

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