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   KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01   

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https://dejure.org/2003,8059
KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01 (https://dejure.org/2003,8059)
KG, Entscheidung vom 23.01.2003 - 8 U 282/01 (https://dejure.org/2003,8059)
KG, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 8 U 282/01 (https://dejure.org/2003,8059)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Aufklärungs- und Informationspflichten; Anlageberatung; Begleitung von marginpflichtigen Börsentermingeschäften; Umfang der anlegergerechten Information; Vollmachtsmißbrauch; Fall des sogenannten "kick back"

  • Judicialis

    WpHG § 31 Abs. 2; ; WpHG § 35 Abs. 2; ; DÜG § 1; ; BGB § 284; ; BGB § 288 a.F.; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BörsG § 52

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Aufklärungspflicht bei Börsentermingeschäften bei Strohmanngeschäften innerhalb der Familie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01
    Es muss mit anderen Worten eine objektive Evidenz vorliegen (vgl. BGH, NJW 1994, 2082; 1995, 250; 1999, 2883).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01
    Ein zu berücksichtigender Missbrauch kann überhaupt nur dann vorliegen, wenn der Bevollmächtigte für die Gegenseite erkennbar in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht, so dass sich dem anderen Teil der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (vgl. BGHZ 113, 315, 320; NJW 1995, 250; NJW 1990, 384).
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01
    Es muss mit anderen Worten eine objektive Evidenz vorliegen (vgl. BGH, NJW 1994, 2082; 1995, 250; 1999, 2883).
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 154/88

    Wirksamkeit des Scheckbegebungsvertrages bei einem wucherischen Darlehen;

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01
    Ein zu berücksichtigender Missbrauch kann überhaupt nur dann vorliegen, wenn der Bevollmächtigte für die Gegenseite erkennbar in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch gemacht, so dass sich dem anderen Teil der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (vgl. BGHZ 113, 315, 320; NJW 1995, 250; NJW 1990, 384).
  • BGH, 18.11.1976 - VII ZR 150/75

    Rechtswirkungen des Handelns eines Baubetreuers

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01
    Für die steuerliche Wirksamkeit der Geschäfte war aber deren zivilrechtliche Wirksamkeit Voraussetzung, so dass kein Scheingeschäft vorlag, weil die Wirksamkeit gewollt war (vgl. dazu BGHZ 67, 334; NJW-RR 1993, 367).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 156/90

    Sittenwidrigen Schädigung durch Beteiligung eines Dritten an Vertragsbruch

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01
    Für die steuerliche Wirksamkeit der Geschäfte war aber deren zivilrechtliche Wirksamkeit Voraussetzung, so dass kein Scheingeschäft vorlag, weil die Wirksamkeit gewollt war (vgl. dazu BGHZ 67, 334; NJW-RR 1993, 367).
  • BGH, 14.02.1995 - XI ZR 218/93

    Anforderungen an die Aufklärung über die Verlustrisiken bei

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01
    Davon geht letztlich auch der Bundesgerichtshof aus (vgl. NJW 1995, 1554, 1555 a.E. = WM 1995, 658).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.1984 - 16 U 75/83

    Kaufmännischer Geschäftsverkehr; Strohmann-Funktion; Vertretungsverhältnis

    Auszug aus KG, 23.01.2003 - 8 U 282/01
    Dem steht auch nicht entgegen, dass die Beklagte möglicherweise Kenntnis von den entsprechenden Absichten des Klägers und seines Vaters hatte (vgl. dazu OLG Hamm WM 1985, 346; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 117 Rn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2008 - 15 U 18/07

    Keine Aufklärungspflichten nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 , 2 WpHG a.F. für nachgelagerte

    Entsprechend durfte die Beklagte grundsätzlich davon ausgehen, dass durch die Einschaltung der im Inland geschäftsansässigen H. Finanzvermittlung als Vertreterin des Anlegers dessen Aufklärung gewährleistet ist und deswegen die Erforderlichkeit einer eigenen Aufklärung des einzelnen Anlegers entfiel (vgl. hierzu auch KG Berlin, Urt. v. 23. Januar 2003, 8 U 282/01, juris Rz. 27; OLG Düsseldorf, I-16 U 186/05, Urt. v. 27. Oktober 2006, juris Rz. 54).
  • LG Düsseldorf, 24.10.2006 - 10 O 126/06

    Haftung eines Brokers auf Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflichten

    Bei einer solchen gestaffelten Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist grundsätzlich nur das kundennähere - hier die x - zur Befragung und dementsprechend Aufklärung verpflichtet (vgl. BGHZ 147, 343, 353; KG, Urteil vom 23.01.2003 - 8 U 282/01-, eingestellt bei "juris").
  • LG Düsseldorf, 27.05.2008 - 10 O 462/06

    Verletzung von Aufklärungspflichten gegenüber einem Anleger durch einen die

    Bei einer solchen gestaffelten Einschaltung mehrerer Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist grundsätzlich nur das kundennähere - hier die A- zur Befragung und dementsprechend Aufklärung verpflichtet (vgl. BGHZ 147, 343, 353; KG, Urteil vom 23.01.2003 - 8 U 282/01-, eingestellt bei "juris").
  • LG Düsseldorf, 14.10.2005 - 2b O 218/03

    Streit um Schadensersatz für Verluste aus Optionsgeschäften an US-amerikanischen

    Beauftragt der Kunde demgegenüber ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, das gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 WpHG verpflichtet ist, ihn zu informieren, mit der Vermittlung von Optionsgeschäften und erteilt diesem Kontovollmacht, ist die depotführende Bank nicht gleichfalls zur Informationserteilung verpflichtet, vgl. BGHZ 147, 343; KG C2 8 U 282/01.
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