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KG, 13.03.2003 - 8 U 409/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zustandekommen eines Mietvertrages; Üblichkeit der Rückgabe der Mietsache am letzten Tag des Mietverhältnisses ; Fortdauernde Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 763 Abs. 2; HGB § 160
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Mieterin eines Objekts - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht
Verfahrensgang
- LG Berlin - 12 O 398/01
- KG, 13.03.2003 - 8 U 409/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus KG, 13.03.2003 - 8 U 409/01
Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (NJW 2001 S. 1056 ff.) hat sich die Rechtslage nicht geändert, sondern die frühere rechtliche Beurteilung, wonach die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht rechtsfähig war, hat eine Änderung erfahren, was bedeutet, dass auch zum früheren Zeitpunkt von der Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausgegangen werden muss.