Rechtsprechung
OLG Hamm, 12.01.2005 - 8 U 44/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Notare Bayern , S. 78
BauGB § 127 Abs. 4
Kostentragungspflicht für Kanalanschlussbeiträge - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
BauGB § 127 Abs. 4
Kostentragungspflicht für Kanalanschlussbeiträge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten der Verlegung der Regenkanäle und Abwässerkanäle
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 127 Abs. 4
Zur Frage, ob die Käufer von Grundstücken auf Grund der geschlossenen Verträge im Verhältnis zu den Verkäufern verpflichtet sind, die Anschlussbeiträge nach der entprechenden Entwässerungsanschlußbeitragssatzung der Stadt zu tragen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 27.01.2004 - 6 O 180/03
- OLG Hamm, 12.01.2005 - 8 U 44/04
- BGH, 20.10.2005 - V ZR 29/05
- OLG Hamm - v. 12.01.2005 (anhängig)
Rechtsprechung
OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Zahlung von Schadensersatz und Freistellung von Steuerforderungen bei Verletzung einer vertraglichen Beratungspflicht; Pflichten eines Steuerberaters bei der Beratung seines Mandanten; Erlaubnis zur Einfuhr von Propangas zu gewerblichen Zwecken aus einem anderen ...
- Judicialis
MinöStG § 12; ; BGB a.F. § 611; ; BGB a.F. § 305; ; BGB a.F. § 275
- rewis.io
- rechtsportal.de
BGB (a.F.) § 611 § 305 § 275; MinöStG § 12
Pflichten des Steuerberaters bei Übernahme umfassender Aufträge - Hinweispflicht zum ergänzenden Rechtsrat in Teilbereichen - Einlegung von Rechtsmitteln durch Geschädigten zur Schadensminderung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 19.05.2004 - 4 O 149/03
- OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.01.1995 - IX ZR 10/94
Umfang der Prüfungspflicht des Steuerberaters bei einem auf bestimmte Aufgaben …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Insoweit gilt anderes aufgrund der den steuerlichen Berater als vertragliche Nebenpflicht treffenden Verpflichtung, den Mandanten vor Schaden zu bewahren, nur hinsichtlich offen zu Tage liegender Fehlentscheidungen des Mandanten (vgl. grundlegend BGHZ 128, 358, 361 f.).Die Parallelen, die die Berufung zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in JZ 1996, 310 ziehen möchte, lassen sich bereits deshalb nicht herstellen, weil vorliegend - im Gegensatz zur vorgenannten BGH-Entscheidung - gerade ein umfassender, das Mineralölsteuerrecht mit einschließender Beratungsvertrag zwischen den Parteien bestand, aufgrund dessen der Beklagte zumindest in allgemeiner Form (vgl. OLG Düsseldorf GI 2004, 48) eine Information über die mineralösteuerlichen Besonderheiten oder aber den Hinweis schuldete, er könne mangels hinreichender eigener Sachkenntnis über die ertrags- bzw. umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Rechnungen hinaus keine nähere Auskunft geben.
- BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02
Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. BGH DB 2004, 131 unter I. 1. mit weit. Nachw.). - BGH, 03.12.1998 - 1 StR 240/98
Rechtsbeugung durch Entscheidung nach § 47 Abs. 2 OWiG nur dann, wenn diese aus …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Die Vorschrift stellt mithin ausdrücklich auf die subjektive Bewertung des Gerichts ab, dessen Opportunitätsentscheidung lediglich durch das Erfordernis pflichtgemäßen Ermessens eingegrenzt wird, ohne dass bei der Ausübung des Ermessens zwingend zu berücksichtigende Umstände vorgegeben werden (vgl. BGHSt 44, 258 unter II. 1. a).
- BFH, 19.12.2002 - IV R 37/01
Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerverkürzung
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFHE 200, 495) bzw. es sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass eine Steuerverkürzung eintreten wird (…vgl. BFH BFH/NV 1996, 731;… BFH/NV 2002, 755 zum GmbH-Geschäftsführer). - BGH, 23.05.1991 - III ZR 73/90
Schadensminderungspflicht einer Prozeßpartei im Hinblick auf Schadensersatzklage …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Voraussetzung hierfür ist, dass die in Betracht kommende Maßnahme Aussicht auf Erfolg verspricht und ihr nicht im Einzelfall Gesichtspunkte der Zumutbarkeit entgegen stehen (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1458 unter II. 1. mit. weit. Nachw.;… Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl. § 254 Rdn. 42). - BFH, 24.04.1996 - II R 73/93
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFHE 200, 495) bzw. es sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass eine Steuerverkürzung eintreten wird (vgl. BFH BFH/NV 1996, 731;… BFH/NV 2002, 755 zum GmbH-Geschäftsführer). - BFH, 08.03.2004 - VII B 150/03
MinöSt: Vergütungsanspruch, Erlaubnisvorbehalt
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Der Bundesfinanzhof (vgl. BFH/NV 2004, 981 und BFH/NV 2001, 1610) vertritt in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Auffassung, eine nachträgliche Entsteuerung bzw. Steuervergünstigung komme nicht in Betracht, wenn die Erlaubnis nach § 12 MinöStG nicht von Anfang an vorgelegen habe. - BFH, 07.02.2002 - V B 86/01
GmbH-Geschäftsführer; Haftungsbescheid
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Ein derartiges Verschulden liegt danach vor, wenn der Täter nach den Gegebenheiten des konkreten Falls und seinen individuellen Fähigkeiten in der Lage gewesen wäre, den sich aus den konkret einschlägigen gesetzlichen Regelungen ergebenden Sorgfaltspflichten zu genügen (vgl. BFHE 200, 495) bzw. es sich ihm hätte aufdrängen müssen, dass eine Steuerverkürzung eintreten wird (…vgl. BFH BFH/NV 1996, 731; BFH/NV 2002, 755 zum GmbH-Geschäftsführer). - BFH, 07.06.2001 - VII B 191/00
Vergütung der Mineralölsteuer - Vergütung für Heizöl - Gesetzesanalogie - …
Auszug aus OLG Köln, 02.12.2004 - 8 U 44/04
Der Bundesfinanzhof (vgl. BFH/NV 2004, 981 und BFH/NV 2001, 1610) vertritt in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich die Auffassung, eine nachträgliche Entsteuerung bzw. Steuervergünstigung komme nicht in Betracht, wenn die Erlaubnis nach § 12 MinöStG nicht von Anfang an vorgelegen habe.
Rechtsprechung
OLG Celle, 05.08.2004 - 8 U 44/04 |
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 28.01.2004 - 5 O 331/03
- OLG Celle, 05.08.2004 - 8 U 44/04
- BGH, 15.02.2006 - IV ZR 209/04