Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 05.06.2014

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10 u.a.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2932
OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10 u.a. (https://dejure.org/2011,2932)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.03.2011 - 8 U 53/10 u.a. (https://dejure.org/2011,2932)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. März 2011 - 8 U 53/10 u.a. (https://dejure.org/2011,2932)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2932) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Haftung der finanzierenden Bank für die Täuschung über die Höhe der Vertriebsprovisionen i.R.e. Bauträgermodells

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung der finanzierenden Bank für die Täuschung über die Höhe der Vertriebsprovisionen i.R.e. Bauträgermodells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Haftung der finanzierenden Bank für die Täuschung über die Höhe der Vertriebsprovisionen im Rahmen eines Bauträgermodells

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertriebsprovisionen verschwiegen: Bank haftet!

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Arglistige Täuschung des Immobilienkäufers durch einen Vermittler im Strukturvertrieb

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Immobilienkäufer reingelegt - Finanzierende Bank kann ihre Darlehen nicht zurückfordern

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Bankenhaftung bei arglistiger Täuschung des Immobilienkäufers durch einen Vermittler im Strukturvertrieb

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arglistiger Täuschung des Immobilienkäufers

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Haftung der Bank bei arglistiger Täuschung über Vermittlungsprovision

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Haftungsgrund: Verschwiegene Provisionen

  • bank-kritik.de (Kurzinformation)

    Schrottimmobilien: Im Paket falsch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG zur Bankenhaftung bei arglistiger Täuschung des Immobilienkäufers durch Vermittler im Strukturvertrieb

Besprechungen u.ä. (2)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Eigentumswohnung: Finanzierende Bank haftet bei Kenntnis einer arglistigen Täuschung des Immobilienkäufers durch Strukturvermittler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bankenhaftung: Täuschung über Höhe der Innenprovision (IMR 2012, 1089)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08

    "Schrottimmobilien": BGH bestätigt Urteil zur arglistigen Täuschung mittels

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    es hat berücksichtigt, dass die einen Immobilienerwerb finanzierende Bank den Kunden grundsätzlich nicht von sich aus auf eine im Kaufpreis enthaltene und an den Vertrieb gezahlte versteckte Innenprovision hinweisen muss (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. zuletzt BGH BGHZ 186, 96 = ZIP 2010, 1481, Tz. 17. WM 2011, 309, [BGH 11.01.2011 - XI ZR 220/08] Tz. 8).

    Angaben im Rahmen von Vertragsverhandlungen dürfen aber nicht wahrheitswidrig sein, sondern müssen inhaltlich zutreffen (vgl. BGH BGHZ 186, 96 = ZIP 2010, 1481, Tz. 23, 36).

    maßgeblich kommt es auf ein arglistiges Verhalten der Vertriebsgesellschaften an (vgl. BGH BGHZ 186, 96 = ZIP 2010, 1481, Tz. 42).

    es ist seit jeher ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, dass derjenige, der im Rahmen von Vertragsverhandlungen Angaben macht, die für den Kaufentschluss des anderen von Bedeutung sein können, diese Angaben zutreffend machen muss, selbst wenn sie nicht geschuldet waren (vgl. BGH BGHZ 186, 96 = ZIP 2010, 1841, Tz. 42, 43).

    Sie verweist darauf, dass der Bundesgerichtshof in dem genannten Beschluss ausgeführt habe, dass dem - dort - vorliegenden Rechtsstreit kein Sachverhalt zugrunde liege, der mit dem vergleichbar wäre, über den mit Senatsurteil vom 29. Juni 2010 ( XI ZR 104/08 , BGHZ 186, 96 ff.) befunden worden ist.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Nach ständiger Rechtsprechung (BGH BGHZ 168, 1 = WM 2006, 1194, Tz.52 ff.

    Im Fall evident und objektiv grob falscher Angaben des Vermittlers/Vertreibers wird die Kenntnis der Bank vermutet, wobei allerdings der Gegenbeweis zulässig ist (vgl. BGH BGHZ 168, 1 = WM 2006, 1194, Tz. 52 ff).

  • BGH, 21.09.2010 - XI ZR 232/09

    Bankenhaftung bei einer finanzierten Beteiligung an einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Die Beweiserleichterung tritt vielmehr bereits dann ein, wenn rein objektiv eine evidente arglistige Täuschung vorliegt (vgl. BGH WM 2010, 2069, 2070 [BGH 21.09.2010 - XI ZR 232/09] ).
  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 20/10

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Insbesondere beruft sie sich auf ein Urteil des OLG Frankfurt vom 2. Juni 2009 (Aktenzeichen 23 U 37/08), das den Kläger der dem Senat vorliegenden Parallelsache 8 U 62/10 betrifft, weiter auf einen die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Kläger zurückweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2011 (Aktenzeichen XI ZR 20/10), die eine Entscheidung des OLG Braunschweig vom 12. November 2009 (Aktenzeichen 8 U 121/08) betrifft.
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Dahin stehen kann, ob sich nicht schon im Wege der Auslegung der Parteibezeichnung ergibt, dass der Kläger von Anfang an die D... B... (Beklagte zu 1.) verklagen wollte und diese als wahre Beklagte anzusehen ist (vgl. BGH MDR 2008, 524 f. [BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06] . OLG Nürnberg Beschl. v. 18.7.1990 - 9 W 1878/90 . zitiert nach juris).
  • OLG Nürnberg, 18.07.1990 - 9 W 1878/90

    Bestehen eines Prozessrechtsverhältnisses ; Auslegung einer Parteibezeichnung;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Dahin stehen kann, ob sich nicht schon im Wege der Auslegung der Parteibezeichnung ergibt, dass der Kläger von Anfang an die D... B... (Beklagte zu 1.) verklagen wollte und diese als wahre Beklagte anzusehen ist (vgl. BGH MDR 2008, 524 f. [BGH 27.11.2007 - X ZR 144/06] . OLG Nürnberg Beschl. v. 18.7.1990 - 9 W 1878/90 . zitiert nach juris).
  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Das Wissen eines Rechtsanwalts (als Wissensvertreter, § 166 BGB ) wird dem Mandanten in den Grenzen des erteilten Mandats und ab dem Zeitpunkt der Beauftragung zugerechnet (BGH BKR 2009, 372, [BGH 23.06.2009 - XI ZR 171/08] Tz. 26. NJW-RR 2008, 1495, Tz. 40. Palandt/Ellenberger, BGB , 70. Aufl., § 199 Rn. 24).
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 171/08

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht der finanzierenden Bank wegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Das Wissen eines Rechtsanwalts (als Wissensvertreter, § 166 BGB ) wird dem Mandanten in den Grenzen des erteilten Mandats und ab dem Zeitpunkt der Beauftragung zugerechnet (BGH BKR 2009, 372, [BGH 23.06.2009 - XI ZR 171/08] Tz. 26. NJW-RR 2008, 1495, Tz. 40. Palandt/Ellenberger, BGB , 70. Aufl., § 199 Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 23 U 37/08

    Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Immobilienerwerb: Wirksamkeit des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Insbesondere beruft sie sich auf ein Urteil des OLG Frankfurt vom 2. Juni 2009 (Aktenzeichen 23 U 37/08), das den Kläger der dem Senat vorliegenden Parallelsache 8 U 62/10 betrifft, weiter auf einen die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Kläger zurückweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2011 (Aktenzeichen XI ZR 20/10), die eine Entscheidung des OLG Braunschweig vom 12. November 2009 (Aktenzeichen 8 U 121/08) betrifft.
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2011 - 8 U 62/10

    Schadensersatz gegen einen Augenarzt wegen Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 53/10
    Insbesondere beruft sie sich auf ein Urteil des OLG Frankfurt vom 2. Juni 2009 (Aktenzeichen 23 U 37/08), das den Kläger der dem Senat vorliegenden Parallelsache 8 U 62/10 betrifft, weiter auf einen die Nichtzulassungsbeschwerde der dortigen Kläger zurückweisenden Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Februar 2011 (Aktenzeichen XI ZR 20/10), die eine Entscheidung des OLG Braunschweig vom 12. November 2009 (Aktenzeichen 8 U 121/08) betrifft.
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 11.01.2011 - XI ZR 220/08

    Arglistige Täuschung über die Höhe von Vermittlungsprovisionen durch einen

  • BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 173/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in BeckRS 2011, 05365 veröffentlicht ist, hat zur Begründung seiner Entscheidung - soweit für das Revisionsverfahren von Belang - im Wesentlichen ausgeführt:.
  • OLG Frankfurt, 23.03.2011 - 23 U 93/08

    Bankenhaftung bei Finanzierung eines Immobilienerwerbs im Steuersparmodell:

    Dem Urteil des OLG Oldenburg vom 10.3.2011, 8 U 53/10 (http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/volltext.php4?id=5582), dem wohl ein in etwa vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde lag - vermutlich mit dem Unterschied, dass im vorliegenden Fall im Prospekt auch die einzelnen Verträge abgedruckt sind, aus denen sich auch die Höhe der Provisionen entnehmen lässt - stimmt der Senat insoweit nicht zu.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47847
OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10 (https://dejure.org/2014,47847)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.06.2014 - 8 U 53/10 (https://dejure.org/2014,47847)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 8 U 53/10 (https://dejure.org/2014,47847)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47847) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Geschäftsbesorgungsvollmacht im Rahmen eines Steuersparmodells; Wirksamkeit von auf Anweisung des Geschäftsbesorgers an Dritte vorgenomene Auszahlungen der Darlehensvaluta gegenüber dem Darlehensnehmer

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Geschäftsbesorgungsvollmacht im Rahmen eines Steuersparmodells; Wirksamkeit von auf Anweisung des Geschäftsbesorgers an Dritte vorgenomene Auszahlungen der Darlehensvaluta gegenüber dem Darlehensnehmer

  • rechtsportal.de

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Geschäftsbesorgungsvollmacht im Rahmen eines Steuersparmodells; Wirksamkeit von auf Anweisung des Geschäftsbesorgers an Dritte vorgenomene Auszahlungen der Darlehensvaluta gegenüber dem Darlehensnehmer

  • rechtsportal.de

    BGB § 172 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Geschäftsbesorgungsvollmacht im Rahmen eines Steuersparmodells

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 172 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit einer Geschäftsbesorgungsvollmacht im Rahmen eines Steuersparmodells; Wirksamkeit von auf Anweisung des Geschäftsbesorgers an Dritte vorgenomene Auszahlungen der Darlehensvaluta gegenüber dem Darlehensnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 921
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Oldenburg, 10.03.2011 - 8 U 56/10
    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Die Akten 8 U 54/10, 8 U 55/10, 8 U 56/10, 8 U 57/10, 8 U 58/10, 8 U 59/10, 8 U 61/10 und 8 U 127/12 OLG Oldenburg sowie 23 U 51/09 OLG Frankfurt waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der Senat kann sich nach dem Ergebnis der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren (Aktenzeichen 8 U 54/10, 8 U 55/10, 8 U 56/10, 8 U 57/10, 8 U 58/10, 8 U 59/10, 8 U 61/10 und 8 U 127/12) eine Überzeugung von der Richtigkeit der entsprechenden Behauptung der Beklagten nicht verschaffen.

    Sämtliche vor dem Senat erörterten Darlehensvorgänge (über die Verträge in den vom Senat zu entscheidenden Verfahren mit den Aktenzeichen 8 U 53/10, 8 U 54/10, 8 U 55/10, 8 U 56/10, 8 U 57/10, 8 U 58/10, 8 U 59/10, 8 U 61/10 und 8 U 127/12 hinaus weiter das Verfahren 23 U 51/09 OLG Frankfurt sowie die Darlehensverträge ..................) zeigen, dass bei der Beklagten - und ihrer .................. Filiale - keine allgemeinen verbindlichen Regeln für die Bearbeitung von Darlehen im Rahmen von "Steuersparmodellen" bestanden.

    Im Verfahren 8 U 56/10 (..................) ist das Übersendungsschreiben der .................. nicht mit einem Eingangsdatum/einem Eingangsvermerk und/oder zusätzlich mit einer Paraphe versehen.

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2010 - 8 U 58/10

    Schmerzensgeldanspruch aufgrund eines behaupteten Behandlungsfehlers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Die Akten 8 U 54/10, 8 U 55/10, 8 U 56/10, 8 U 57/10, 8 U 58/10, 8 U 59/10, 8 U 61/10 und 8 U 127/12 OLG Oldenburg sowie 23 U 51/09 OLG Frankfurt waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der Senat kann sich nach dem Ergebnis der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme in diesem Verfahren und in den Parallelverfahren (Aktenzeichen 8 U 54/10, 8 U 55/10, 8 U 56/10, 8 U 57/10, 8 U 58/10, 8 U 59/10, 8 U 61/10 und 8 U 127/12) eine Überzeugung von der Richtigkeit der entsprechenden Behauptung der Beklagten nicht verschaffen.

    Sämtliche vor dem Senat erörterten Darlehensvorgänge (über die Verträge in den vom Senat zu entscheidenden Verfahren mit den Aktenzeichen 8 U 53/10, 8 U 54/10, 8 U 55/10, 8 U 56/10, 8 U 57/10, 8 U 58/10, 8 U 59/10, 8 U 61/10 und 8 U 127/12 hinaus weiter das Verfahren 23 U 51/09 OLG Frankfurt sowie die Darlehensverträge ..................) zeigen, dass bei der Beklagten - und ihrer .................. Filiale - keine allgemeinen verbindlichen Regeln für die Bearbeitung von Darlehen im Rahmen von "Steuersparmodellen" bestanden.

    Im Verfahren 8 U 58/10 (..................) ist das Übersendungsschreiben der .................. mit einem Eingangsdatum (07. Dezember 1993) und zusätzlich mit einer Paraphe der Zeugin .................. versehen.

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG i. V. m. § 134 BGB auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 27.09.2005 - XI ZR 79/04 - BKR 2005, 501; vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04 - WM 2005, 828 jeweils m.w.N.).

    Die Darlehensvaluten sind mithin nicht auf Weisung des Klägers vereinbarungsgemäß ausgezahlt worden und ihm nicht zuzurechnen (vgl. BGH Urt. v. 23. März 2004 - XI ZR 194/02, NJW 2004, 2378 ff., Tz. 35 ff., 39; Urt. v. 15. März 2005 - XI ZR 135/04, NJW 2005, 1576 ff, Tz. 46).

    Ein Darlehen gilt zwar auch dann als empfangen, wenn der Kreditgeber es vereinbarungsgemäß an einen Dritten ausgezahlt hat (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04 - WM 2005, 828).

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG i. V. m. § 134 BGB auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 27.09.2005 - XI ZR 79/04 - BKR 2005, 501; vom 15.03.2005 - XI ZR 135/04 - WM 2005, 828 jeweils m.w.N.).

    Dies wäre nur der Fall, wenn der Beklagten spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages entweder das Original oder - was hier nur in Rede steht - eine Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde vom 28 Oktober 1992 vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2005 - XI ZR 79/04 - BKR 2005, 501; Urteil vom 09.11.2004 - XI ZR 315/03 - WM 2005, 72).

    Da - wie ausgeführt - nicht festgestellt werden kann, dass der Beklagten bei Auszahlung der Darlehensvaluten auf Anweisung der .................. eine Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde bei den Auszahlungen vorgelegen hat, ist die Darlehensvaluta durch die Beklagte aufgrund einer unwirksamen Anweisung auf ein von der .................. eingerichtetes Konto und damit nicht an den Kläger, sondern letztlich an andere Beteiligte ausgezahlt worden (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2005 - XI ZR 79/04 - BKR 2005, 501; Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03 - WM 2004, 1230).

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 171/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht; Ausgleich von ohne Rechtsgrund

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Da - wie ausgeführt - nicht festgestellt werden kann, dass der Beklagten bei Auszahlung der Darlehensvaluten auf Anweisung der .................. eine Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde bei den Auszahlungen vorgelegen hat, ist die Darlehensvaluta durch die Beklagte aufgrund einer unwirksamen Anweisung auf ein von der .................. eingerichtetes Konto und damit nicht an den Kläger, sondern letztlich an andere Beteiligte ausgezahlt worden (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2005 - XI ZR 79/04 - BKR 2005, 501; Urteil vom 20.04.2004 - XI ZR 171/03 - WM 2004, 1230).
  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Es kann danach im Übrigen dahinstehen, inwieweit der Kläger seinerseits Rückzahlung von ihm erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen verlangen könnte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17.01.2012 - XI ZR 457/10 - WM 2012, 312 Textziffer 15 m. w. N.).
  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Die Darlehensvaluten sind mithin nicht auf Weisung des Klägers vereinbarungsgemäß ausgezahlt worden und ihm nicht zuzurechnen (vgl. BGH Urt. v. 23. März 2004 - XI ZR 194/02, NJW 2004, 2378 ff., Tz. 35 ff., 39; Urt. v. 15. März 2005 - XI ZR 135/04, NJW 2005, 1576 ff, Tz. 46).
  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Dies wäre nur der Fall, wenn der Beklagten spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages entweder das Original oder - was hier nur in Rede steht - eine Ausfertigung der notariellen Vollmachtsurkunde vom 28 Oktober 1992 vorlag (vgl. BGH, Urteil vom 27.09.2005 - XI ZR 79/04 - BKR 2005, 501; Urteil vom 09.11.2004 - XI ZR 315/03 - WM 2005, 72).
  • BGH, 05.06.2012 - XI ZR 173/11

    Keine arglistige Täuschung eines Anlegers durch den Vertrieb über die Höhe einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Juni 2012 (XI ZR 173/11) das Senatsurteil im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist; er hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.
  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 05.06.2014 - 8 U 53/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine derartige Verkehrssitte im Allgemeinen bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.07.2012 - XI ZR 198/11 - NJW 2012, 3294).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht