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   VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98   

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VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98 (https://dejure.org/1999,4884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.02.1999 - 8 UE 4368/98 (https://dejure.org/1999,4884)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 (https://dejure.org/1999,4884)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unzulässige Wahlbeeinflussung durch Wahlempfehlung eines Kommunalorgans in einer Art Rechenschaftsbericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 167
  • NVwZ 1999, 1365
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98
    Unter Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. November 1995 - 4 B 95.605 -, NVwZ-RR 1996, 680 und das diese Entscheidung bestätigende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 = NVwZ 1997, 1220 hat der Kläger die Ansicht vertreten, bei dem sogenannten Seniorenbrief handele es sich nicht um eine private Äußerung des Bürgermeisters.

    Indem er im Seniorenbrief zu einer Stimmabgabe zu Gunsten der CDU bei der Kommunalwahl am 2. März 1997 aufgerufen hat, hat der Bürgermeister das ihm auf Grund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm Kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise genutzt hat, die mit seiner der Allgemeinheit verpflichteten Aufgabe unvereinbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, zuletzt Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 = NVwZ 1997, 1220 = BayVBl. 1997, 505).

    Da nach den obigen Feststellungen des Senats der Bürgermeister der Stadt die Wahlempfehlung zu Gunsten seiner Partei in amtlicher Eigenschaft abgegeben und folglich gegen die den Gemeinden und ihren Organen durch das bundesverfassungsrechtliche Gebot der freien Wahl auch im Kommunalwahlkampf auferlegte Neutralitätspflicht verstoßen hat, kann er sich nicht auf den Schutzbereich des Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz GG) berufen (BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 (a.a.O.)).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 2. März 1977 - 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 ff., 138 ff. = NJW 1977, 1054) können Wahlen demokratische Legitimation im Sinne des Art. 20 Abs. 2 GG nur verleihen, wenn sie frei sind.

    Wegen des Hinweises in der Fußzeile auf der letzten Seite des Seniorenbriefes des Bürgermeisters auf die CDU B sieht der Senat in diesem Schreiben allerdings keine durch die Stadt veranlasste Öffentlichkeitsarbeit im Sinne des angeführten Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 (a.a.O.).

  • VGH Hessen, 10.10.1991 - 6 UE 2578/90

    Unzulässige Werbung von Amtsträgern im Kommunalwahlkampf

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98
    Der Kläger hat am 22. Mai 1997 Klage beim Verwaltungsgericht Gießen erhoben, die er im Wesentlichen damit begründet hat, obwohl dem Bürgermeister der Stadt B durch das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Oktober 1991 - 6 UE 2578/90 -, NVwZ 1992, 284, das eine unzulässige Wahlbeeinflussung des Bürgermeisters in Gestalt eines Briefes kurz vor der Wahl vom 12. März 1989 an Gewerbetreibende der Stadt betraf, die Grenzen der Wahlwerbung von Amtsträgern bekannt gewesen seien, habe er auch vor der Kommunalwahl im März 1997 wiederum gegen die Gesetze verstoßen, indem er den sogenannten Seniorenbrief verschickt habe.

    Auch eine verfassungskonforme Auslegung des Begriffs "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 KWG gebietet es, diesem Begriff einen weiten, nicht nur den technischen Ablauf der Wahl umfassenden Sinngehalt beizumessen (zum Vorstehenden Hess. VGH, Urteil vom 10. Oktober 1991 - 6 UE 2578/90 -, NVwZ 1992, 284, das ein Schreiben des damaligen und jetzigen Bürgermeisters und des ersten Stadtrates der Stadt, welches kurz vor der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung vom 12. März 1989 an die Gewerbetreibenden der Stadt verschickt wurde, als unzulässige Wahlbeeinflussung angesehen hat) und ihn auch auf unzulässige Wahlbeeinflussungen zu beziehen.

  • VGH Hessen, 03.02.1987 - 2 UE 1717/86
    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98
    Er ist nicht von den im Einspruchsverfahren geltend gemachten Gründen mit umfasst, weil er auf einen anderen abgrenzbaren Sachverhalt gestützt wird und auch eigenständig hätte gerügt und überprüft werden können (vgl. Urteil des Hess. VGH vom 3. Februar 1987 - 2 UE 1717/86 -, S. 24 f. des Urteilsabdrucks).
  • VGH Bayern, 29.11.1995 - 4 B 95.605

    Berücksichtigung der Neutralitätspflicht des Staates bei einer Landratswahl

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98
    Unter Hinweis auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. November 1995 - 4 B 95.605 -, NVwZ-RR 1996, 680 und das diese Entscheidung bestätigende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1997 - 8 C 5.96 -, BVerwGE 104, 323 = NVwZ 1997, 1220 hat der Kläger die Ansicht vertreten, bei dem sogenannten Seniorenbrief handele es sich nicht um eine private Äußerung des Bürgermeisters.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.1992 - 1 S 226/91

    Mehrdeutige Aussage eines Amtsträgers als Wahlbeeinflussung

    Auszug aus VGH Hessen, 25.02.1999 - 8 UE 4368/98
    Nach Auffassung des Senats kann zur Auslegung des Begriffes "Wahlbeeinflussung" die ständige Rechtsprechung des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs zu § 32 Abs. 1 Nr. 1 2. Alternative des Baden-Württembergischen Kommunalwahlgesetzes (z.B. Urteil vom 17. Februar 1992 - 1 S 226/91 -, NVwZ 1992, 504) herangezogen werden.
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    So ist durchweg anerkannt, dass Organe der Gemeindeverwaltung, die die Wahl zu einer Gemeindevertretung in erheblicher Weise beeinflussen, gegen die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl verstoßen (vgl. BayVGH, NVwZ-RR 1996, S. 680 und BVerwGE 104, 323; VGH Baden-Württemberg, NVwZ 1992, S. 504; HessVGH, ESVGH 49, 167).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 14.12.2018 - 1 AGH 39/17

    Vorstandswahl der RAK Düsseldorf ungültig: Wahlkampfrede statt

    Es ist anerkannt, dass Organe der Gemeindeverwaltung, die die Wahl zu einer Gemeindevertretung in erheblicher Weise beeinflussen, gegen die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl verstoßen (BVerwGE 104, 323; VGH München, NVwZ-RR 1996, 680; VGH Mannheim, NVwZ 1992, 504; VGH Kassel ESVGH 49, 167).
  • VG Gießen, 07.03.2008 - 8 E 3961/07

    Ungültigkeitserklärung einer Bürgermeisterwahl

    Zwar unterliegt das Wahlprüfungsverfahren dem sogenannten Anfechtungsprinzip, wonach Wahlen nicht generell auf die Einhaltung der Wahlvorschriften, sondern nur so weit überprüft werden, wie der Einspruch reicht (vgl. dazu Hess. VGH, U. v. 25.02.1999 - 8 UE 4368/98 -, ESVGH 49, 167, 172 f.; VG Gießen, U. v. 23.03.2007, juris, Rdnr. 39; H. AF., Kommunalverfassungsrecht in Hessen, Stand: 2005, Rdnr. 25 zu § 25 KWG m.w.N.).

    Dieser Grundsatz, der bewirken soll, dass nicht durch immer neue Rügen die Entscheidung der Wahlprüfungsgerichte hinausgezögert werden kann, und daher vornehmlich im gerichtlichen Verfahren zum Tragen kommt (vgl. OVG Brandenburg, U. v. 18.10.2001 - 1 A 200/00 -, juris Rdnr. 45; Hess. VGH, ESVGH 49, 167, 173), schließt indessen nicht aus, dass eine Vertretungskörperschaft von Amts wegen Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren nachgeht und Prüfungen anstellt, soweit sie von solchen Tatbeständen in substantiierter Weise Kenntnis erhalten hat (H. AF., a. a. O., Rdnr. 8 zu § 26 KWG; ders. Rdnr. 2 zu § 50 KWG; ebenso Asmussen, Thiel, in Kommunalverfassungsrecht Schleswig-Holstein, Stand: 2002, Anm. 3 zu § 39 GKWG).

    Eine derart unzulässige Einwirkung verletzt darüber hinaus das Recht der nachteilig davon betroffenen Wahlbewerber auf Chancengleichheit und damit auch die Gleichheit der Wahl (vgl. Hess. VGH, KommJur 2004, 21; HSGZ 2002, 171, 175; ESVGH 49, 167, 169).

    Die Grenzen zulässiger Betätigung werden dann überschritten, wenn ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen ausspricht oder das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amts gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner, der Allgemeinheit verpflichtenden Aufgabe unvereinbar ist (vgl. BVerwGE 104, 323, 327; Hess. VGH, ESVGH 49, 167, 170; VG Gießen, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2008 - 10 LC 203/07

    Anforderungen an das Verhalten von Amtsträgern bei Wahlen auf Grund des für sie

    Denn die Äußerungen des Befragten weisen einen zeitlichen, räumlichen und sachlichen Zusammenhang zur angefochtenen Stichwahl auf (vgl. dazu Hess. VGH Urt. v. 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 -, NVwZ 1999, 1365, 1367; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997 - 1 S 1748/96 -, NVwZ-RR 1998, 126).

    Ein solcher Zusammenhang ist anzunehmen, wenn es in den Äußerungen Umstände gibt, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (vgl. Hess. VGH, Urt. v. 25. Februar 1999, aaO; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30. Januar 1997, aaO).

  • VG Gießen, 22.06.2004 - 8 E 5965/03

    Schriftliche Begründung zur für ungültig erklärten Gießener Oberbürgermeisterwahl

    Eine derart unzulässige Einwirkung verletzt darüber hinaus das Recht der nachteilig davon betroffenen Wahlbewerber auf Chancengleichheit und damit auch die Gleichheit der Wahl (vgl. Hess. VGH, KommJur 2004, 21; HSGZ 2002, 171, 175; ESVGH 49, 167, 169).

    Nur Wahlen, die ohne Verstoß gegen das Gebot strikter staatlicher und gemeindlicher Neutralität und ohne Verletzung der Integrität der Willensbildung der Wahlbürger erfolgt sind, können demokratische Legitimation verleihen (vgl. BVerfGE 44, 125, 139 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvE 1/76] ; 73, 40, 85; BVerwGE 118, 101, 107; 104, 323, 327; Hess. VGH, ESVGH 49, 167, 169; Bayer. VGH, NVwZ-RR 1996, 680).

    Die Grenzen zulässiger Betätigung werden dann überschritten, wenn ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen ausspricht (BVerwG, Buchholz 160, Wahlrecht Nr. 37, S. 19 f.; Hess. VGH, KommJur 2004, 21, 22) oder das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner, der Allgemeinheit verpflichtenden Aufgabe, unvereinbar ist (vgl. BVerwGE 104, 323, 327 [BVerwG 18.04.1997 - 8 C 5/96] ; Hess. VGH, ESVGH 49, 167, 170).

    Es muss in der Äußerung um Umstände gehen, die für die Willensbildung des durchschnittlichen Wählers vernünftigerweise erheblich sein können (vgl. Hess. VGH, ESVGH 49, 167, 169).

  • VGH Hessen, 22.09.2005 - 8 UE 609/05

    Oberbürgermeister; Direktwahl; Anfechtung; Gestaltungsklage; Presseerklärungen;

    "'Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren' im Sinne dieser Vorschrift liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formal-technischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe ... unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zugunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. u. a. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999, S. 1365, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - NVwZ 2001, S. 928, juris).
  • VG Gießen, 23.03.2007 - 8 E 4139/05

    Wahlanfechtung einer Bürgermeisterwahl - substantiierte Darlegung von Wahlfehlern

    Wahlen werden nur soweit überprüft, wie der Einspruch reicht (vgl. Hess.VGH, ESVGH 49, 167, 172).

    Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren sind jedoch nur solche Unregelmäßigkeiten zu prüfen, die während der Ausschlussfrist des § 25 Abs. 1 KWG substantiiert gerügt wurden und die Gegenstand des Einspruchsverfahrens gewesen sind (vgl. z.B. Hess. VGH, NVwZ-RR 1998, 127, 129; ESVGH 49, 167, 172 f.).

    Die Grenzen zulässiger Betätigung werden dann überschritten, wenn ein Bürgermeister in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen ausspricht oder das ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit zufallende Gewicht und die ihm kraft seines Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise nutzt, die mit seiner, der Allgemeinheit verpflichtenden Aufgabe, unvereinbar ist (vgl. BVerwGE 104, 323, 327; Hess. VGH, ESVGH 49, 167, 170).

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    "Unregelmäßigkeiten beim Wahlverfahren" im Sinne dieser Vorschrift liegen bei der gebotenen verfassungskonformen weiten, über den bloßen formal-technischen Ablauf der Wahl hinausgehenden Auslegung dieses allgemeinen Wahlfehlertatbestandes auch dann vor, wenn gemeindliche Organe - wie hier von den Klägern gerügt - unter Verletzung der ihnen im Kommunalwahlkampf auferlegten Neutralitätspflicht zu Gunsten bestimmter Bewerber durch öffentliche Auftritte, Anzeigen, Wahlaufrufe, gemeindliche Öffentlichkeitsarbeit oder sonstige amtliche Verhaltensweisen unzulässige Wahlbeeinflussung begehen und dadurch gegen den in § 1 Abs. 1 KWG in Übereinstimmung mit Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 138 HV zum Ausdruck gekommenen allgemeinen Grundsatz der freien und gleichen Wahl durch parteiergreifende Einflussnahme auf die Wählerwillensbildung und Verletzung der Chancengleichheit der Wahlbewerber verstoßen (vgl. u.a. Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999 S. 1365, juris; BVerwG, Beschluss vom 19. April 2001 - 8 B 33.01 - NVwZ 2001 S. 928, juris).
  • VG Osnabrück, 23.04.2002 - 1 A 126/01

    Amtsträger; Chancengleichheit; Kommunalwahl; Neutralitätspflicht; Wahlkampf;

    Aus ihnen ergibt sich die Neutralitätspflicht der Gemeinden und ihrer Organe im Kommunalwahlkampf, mit der der Anspruch der Wahlbewerber auf Chancengleichheit korrespondiert (VGH Kassel, Urt. v. 25.02.1999 - 8 UE 4368/98 - NVwZ 1999, 1365).
  • OVG Sachsen, 21.04.2015 - 4 A 453/14

    Bürgermeisterwahl, Wahlwerbung, Flyer, amtsseitige Wahlbeeinflussung

    Ein Rechenschaftsbericht, der dem Bürgermeister als Kommunalorgan zuzurechnen wäre, läge nur dann vor, wenn die Leistungen der Gemeinde geschildert würden (vgl. HessVGH, Urt. v. 25. Februar 1999 - 8 UE 4368/98 -, juris Rn. 95).
  • VG Darmstadt, 11.09.2000 - 3 E 955/99

    Anfechtung einer Kommunalwahl (Bürgermeisterwahl); Anforderungen an die

  • VG Darmstadt, 23.02.2006 - 3 E 936/05
  • VG Schwerin, 08.10.2009 - 1 A 1122/08

    Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Bürgermeisterwahl

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