Rechtsprechung
OLG Schleswig, 15.07.2003 - 8 UF 16/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragliche Gestaltung eines Unterhaltsanspruches; Gestiegenes Einkommen des Unterhaltspflichtigen; Direktabzug der Rente von dem festgelegten Unterhalt; Indexierung des Unterhalts; Abkoppelung der Unterhaltsberechnung von der gesetzlichen Ausgestaltung; Gesichtspunkt ...
- Judicialis
BGH § 313 n.F.; ; BGB § 1605
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 313 (n.F.); BGB § 1605
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Unterhaltsvereinbarung wegen Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Unterhaltsvereinbarung?
Verfahrensgang
- AG Norderstedt, 20.12.2002 - 50 F 223/02
- OLG Schleswig, 15.07.2003 - 8 UF 16/03
- OLG Schleswig, 15.07.2003 - 9 UF 16/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 223
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 8 UF 16/03
Dieser Regelung ist durch die geänderte Rechtsprechung des BGH, nach der der Rentenbezug des Unterhaltsberechtigten bei der Unterhaltsbemessung nach der Differenzmethode und nicht mehr nach der Anrechnungsmethode zu berücksichtigen ist (vgl. BGH NJW 2002, 436 ff.), nicht die Geschäftsgrundlage entzogen worden. - BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00
Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum …
Auszug aus OLG Schleswig, 15.07.2003 - 8 UF 16/03
Es genügt nicht, dass ein weiteres Festhalten am Vereinbarten nur für eine Partei unzumutbar erscheint, vielmehr muss hinzukommen, dass das Abgehen vom Vereinbarten der anderen Partei auch zuzumuten ist ... Dabei ist auch zu beachten, ob die im Vergleich insgesamt getroffene Regelung noch in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander steht, was insbesondere für Scheidungsfolgenvereinbarungen gilt, die mehrere Punkte ... enthalten" (BGH NJW 2001, 3618 ff. (3620)).