Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.05.2011 - II-8 UF 163/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18274
OLG Hamm, 25.05.2011 - II-8 UF 163/10 (https://dejure.org/2011,18274)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2011 - II-8 UF 163/10 (https://dejure.org/2011,18274)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2011 - II-8 UF 163/10 (https://dejure.org/2011,18274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,18274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich; Abänderung einer Entscheidung; vorzeitiger Ruhestand eines Beamten; grobe Unbilligkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 5 Abs. 2, 27, 51 VersAusglG, 225 FamFG
    Versorgungsausgleich; Abänderung einer Entscheidung; vorzeitiger Ruhestand eines Beamten; grobe Unbilligkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Änderung der Sach- und Rechtslage; Berücksichtigung der Absenkung des Ruhegehalts in der Beamtenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 51 Abs. 1
    Abänderung des Versorgungsausgleichs wegen Änderung der Sach- und Rechtslage; Berücksichtigung der Absenkung des Ruhegehalts in der Beamtenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 203
  • FamRZ 2012, 551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Koblenz, 17.01.2014 - 13 UF 840/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Abänderung eines Rechts unterhalb der

    2. Die fortlaufenden Pensionskürzungen bei den Beamten sind in einem Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 2 FamFG als eine auf den ehezeitanteiligen Ausgleichswert zurückwirkende rechtliche bzw. tatsächliche Veränderung zu berücksichtigen (im Anschluss an OLG Hamm, FamRZ 2012, 551).

    3. Unabhängig davon, ob die maßgebliche Bezugsgröße i.S.v. §§ 51 Abs. 2 VersAusglG, § 225 Abs. 3 FamFG bei Anrechten der gesetzlichen Rentenversicherung der - weil nach altem Recht übertragen - ausgeglichene Rentenbetrag (so OLG Hamm, FamRZ 2012, 551 und OLG Celle, Beschluss vom 04.07.2013 - 17 UF 49/13 - zit. nach juris) oder die nach neuem Recht zu übetragenden Entgeltpunkte (so OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 13.09.2013 - 6 UF 177/12 - zit. nach juris, im Anschluss an eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2012, 192) zu § 18 Abs. 3 VersAusglG) ist, mit der Folge, dass im letztgenannten Fall die absolute Wesentlichkeitsgrenze durch die 120% des ausgeglichenen Kapitalwertes bestimmt wird, wird demgegenüber bei einer Beamtenversorgung auch nach neuem Recht weiterhin ein Rentenbetrag ausgeglichen.

    Dieser Umstand ist in einem Abänderungsverfahren nach § 51 VersAusglG i.V.m. § 225 Abs. 2 FamFG als eine auf den ehezeitanteiligen Ausgleichswert zurückwirkende rechtliche bzw. tatsächliche Veränderung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 551).

    In Betracht kommen hier - weil nach altem Recht übertragen - der ausgeglichene Rentenbetrag (so OLG Hamm FamRZ 2012, 551 und OLG Celle Beschluss vom 04. Juli 2013 - 17 UF 49/13 - zit. nach juris) oder die nach neuem Recht zu übertragenden Entgeltpunkte (so OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 13. September 2013 - 6 UF 177/12 - zit. nach juris, im Anschluss an eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2012, 192) zu § 18 Abs. 3 VersAusglG) mit der Folge, dass im letztgenannten Fall die absolute Wesentlichkeitsgrenze durch die 120% des ausgeglichenen Kapitalwertes bestimmt wird.

  • OLG Koblenz, 30.01.2018 - 9 UF 53/17

    Abänderung einer Altentscheidung über den Versorgungsausgleich: Überprüfung der

    Gleiches gilt bei einer Änderungsentscheidung nach § 51 VersAusglG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 8 UF 163/10 -, juris, Rdnr. 31).
  • OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20

    Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen

    Nachträgliche Änderungen, die wie etwa die vorzeitige Dienstunfähigkeit auf den Ausgleichswert des Anrechts zurückwirken, sind auch bei einer Änderungsentscheidung nach § 51 VersAusglG zu beachten (OLG Hamm FamRZ 2012, 551, Rn. 31; OLG Koblenz, FamRZ 2019, 692, Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2013 - 10 UF 144/13

    Versorgungsausgleich: Vorzeitiger Ruhestand eines Beamten

    Es besteht kein Anlass nach Inkrafttreten des neuen Rechts zum Versorgungsausgleich hiervon abzuweichen (so auch OLG Hamm, FamRZ 2012, 551; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.7.2012, Az. 8 UF 312/11, zitiert nach juris; Johannsen/Henrich/Hahne, Familienrecht, 5. Aufl., § 5 VersAusglG, Rz. 5).
  • OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13

    Rechtsfolgen einer Verringerung des Deckungskapitals durch Rentenzahlung nach dem

    Richtig ist lediglich, dass die Wirkungen der Abänderung erst mit dem auf den Antragseingang folgenden Monat eintreten (§§ 52 VersAusglG, 226 Abs. 4 FamFG) und dies zweckmäßigerweise im Tenor des abändernden Beschlusses auszusprechen ist (vgl. etwa OLG Hamm FamRZ 2012, 551 ff.).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2013 - 3 UF 111/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung einer gesetzlichen Änderung in

    Auch die nachträglich durch Gesetz erfolgte Reduzierung einer Sonderzahlung in der Beamtenversorgung ist zu berücksichtigen (OLG Hamm, NJW-RR 2012, 203; Brudermüller, NJW 2012, 1266, 1270).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht