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   VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06   

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https://dejure.org/2008,5542
VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06 (https://dejure.org/2008,5542)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06 (https://dejure.org/2008,5542)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. April 2008 - 8 UZ 3006/06 (https://dejure.org/2008,5542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines polizeirechtlichen Verbots der Taubenfütterung; Ausbringen von Taubenfutter auf öffentlichen Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen ; Bestehen einer konkreten Gefahr für öffentliches oder privates Eigentum und eine Gefahr für die öffentliche ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20a; ; TierschG § 1 S. 2; ; HSOG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht - Polizeirechtliches Verbot der Taubenfütterung: Fütterungsverbot; öffentliche Sicherheit; Taube; Tierschutz; Verhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 782
  • DÖV 2009, 40
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1997 - 3 BN 1.97

    Verfassungsrecht - Religionsfreiheit und Tierschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06
    In Anlehnung daran ist daher darauf abzustellen, ob die durch das Fütterungsverbot entstehenden Leiden nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch einen "vernünftigen Grund" zu rechtfertigen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., a.a.O., S. 400; auch BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1997 - 3 BN 1.97 -, Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1978 - 1 BvL 14/77 -, BVerfGE 48, 376 [389]).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06
    In Anlehnung daran ist daher darauf abzustellen, ob die durch das Fütterungsverbot entstehenden Leiden nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes durch einen "vernünftigen Grund" zu rechtfertigen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., a.a.O., S. 400; auch BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1997 - 3 BN 1.97 -, Buchholz 418.9 TierSchG Nr. 10; BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1978 - 1 BvL 14/77 -, BVerfGE 48, 376 [389]).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06
    Die dadurch verursachte konkrete Gefahr für öffentliches oder privates Eigentum stellt zugleich eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 134 [145 f.]).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind dann hinreichend dargelegt, wenn der Zulassungsantragsteller unter Hinweis auf diesen Zulassungstatbestand einen die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz oder entscheidungserhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2005 - 1 S 261/05

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots trotz Staatsziel Tierschutz

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06
    Auch solche Verunreinigungen bilden jedoch, soweit sie nicht als völlig unerheblich anzusehen sind, eine Gefahr für das Eigentum an den von der Verschmutzung betroffenen Sachen und Grundstücken (vgl. BVerfG, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. September 2005 - 1 S 261/05 -, NVwZ-RR 2006, 398 [399]).
  • OVG Niedersachsen, 06.02.1997 - 3 K 5809/96

    Zulässigkeit eines Taubenfütterungsverbots

    Auszug aus VGH Hessen, 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06
    Jedenfalls aber reicht es hin, für die Annahme einer ordnungsrechtlichen Gefahr im Sinne der polizeirechtlichen Generalklausel des § 11 HSOG zusätzlich auf die Gefährdung der menschlichen Gesundheit abzustellen, die durch eine im Wege exzessiven Fütterns beförderte Überpopulation von verwilderten Tauben innerhalb des Stadtgebiets zu befürchten ist (vgl. ebenso VGH Bad.-Württ., a.a.O., S. 399 m.w.N.; Nds.VGH, Urteil vom 6. Februar 1997 - 3 K 809/96 -, BeckRS 7219 Nr. 64 = NuR 1997, 610).
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 8 A 396/10

    Verwilderte Stadttauben

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 30. April 2008 - 8 UZ 3006/06 - Folgendes ausgeführt: "Ebenso wenig begegnet es durchgreifenden Bedenken, wenn die Vorinstanz zudem die Schädlingseigenschaft der Tauben selbst anführt, um die Einschätzung einer durch vermehrtes Füttern entstehenden Gefahr zu untermauern.

    Dies begünstige die Ausbreitung von Krankheitserregern und Parasiten" (Hess. VGH, Beschluss v. 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06 -).

  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 6 A 1875/13

    Überschreitung der Höchstgrenze bei Zwangsgeldfestsetzung

    Bei beharrlichen Verstößen bzw. Uneinsichtigkeit des Pflichtigen können wiederholte Zwangsgelder bis zur Höchstgrenze erhöht werden (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 30.04.2008 - 8 UZ 3006/06 -, ESVGH 58, 235).
  • VG Hannover, 20.08.2021 - 12 B 2434/21

    Rinderstall; Überbelegung

    Wegen der beharrlichen Nichtbefolgung darf sie davon ausgehen, dass das zuvor angedrohte Zwangsgeld den Adressaten nicht nachhaltig beeindruckt hat (vgl. zum Vorstehenden Nds. OVG, Urteil vom 23.2.2017 - 11 LB 94/16 -, juris, Rn. 44; VGH Kassel, Beschluss vom 30.4.2008 - 8 UZ 3006/06 - NVwZ-RR 2008, 782, 784).
  • VG Würzburg, 05.07.2013 - W 4 S 13.540

    1) Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der

    Angesichts des Umstands, dass die Antragstellerin hier trotz eingehender Korrespondenz und unmissverständlicher Aussagen der Behörde bewusst mehrere Sammlungen angekündigt und mindestens eine Sammlung durchgeführt hat, hat die Kammer keine Bedenken hinsichtlich der Höhe des Zwangsgelds (s.a. VGH Kassel, B.v. 30.4.2008 - 8 UZ 3006/06 - NVwZ-RR 2008, 782; Harrer/Kugele//Kugele/Thum/Tegethoff, Verwaltungsrecht in Bayern, 96. Erg.Lief. 2013, Art. 31 VwZVG RdNr. 3).
  • VG Würzburg, 27.02.2012 - W 4 S 12.123

    Erneute Androhung eines Zwangsgelds; Errichtung eines Blockheizkraftwerks;

    Angesichts des Umstands, dass der Antragsteller hier trotz eingehender Korrespondenz und unmissverständlicher Aussagen der Behörde bewusst weitere Arbeiten durchgeführt hat und dies auch noch nach der durch den Baukontrolleur am 11. Januar 2012 ausgesprochenen Aufforderung zur Beachtung der Baueinstellung, hat die Kammer keine Bedenken hinsichtlich der Höhe des Zwangsgelds (s.a. VGH Kassel vom 30.04.2008 Az. 8 UZ 3006/06, NVwZ-RR 2008, 782).
  • VG Würzburg, 14.05.2012 - W 4 K 12.118

    Bestandskräftige Baueinstellung; erneute Androhung eines Zwangsgelds; Verstoß

    Angesichts des Umstands, dass der Kläger hier trotz eingehender Korrespondenz und unmissverständlicher Aussagen der Behörde bewusst weitere Arbeiten durchgeführt hat und dies auch noch nach der durch den Baukontrolleur am 11. Januar 2012 ausgesprochenen Aufforderung zur Beachtung der Baueinstellung, hat die Kammer keine Bedenken hinsichtlich der Höhe des Zwangsgelds (s.a. VGH Kassel vom 30.04.2008 Az.: 8 UZ 3006/06, NVwZ-RR 2008, 782).
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