Rechtsprechung
   EGMR, 03.09.2019 - 32866/09, 817/10, 12977/10, 19955/11   

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EGMR, 03.09.2019 - 32866/09, 817/10, 12977/10, 19955/11 (https://dejure.org/2019,31386)
EGMR, Entscheidung vom 03.09.2019 - 32866/09, 817/10, 12977/10, 19955/11 (https://dejure.org/2019,31386)
EGMR, Entscheidung vom 03. September 2019 - 32866/09, 817/10, 12977/10, 19955/11 (https://dejure.org/2019,31386)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (Verfahrensmitteilung)

    MISEVSKI v. 'THE FORMER YUGOSLAV REPUBLIC OF MACEDONIA

    Art. 6, Art. 6 Abs. 1, Art. 6 Abs. 3 Buchst. d, Art. 8, Art. 8 Abs. 1, Art. 13, Art. 14, Protokoll Nr. 12 Art. 1 MRK
    [ENG]

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 31.03.2016 - 55287/10

    SETON v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 03.09.2019 - 32866/09
    These principles were comprehensively summarised in the case of Seton v. the United Kingdom (no. 55287/10, §§ 58 and 59, 31 March 2016).
  • LSG Sachsen, 24.11.2015 - L 5 RS 647/15

    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Zugehörigkeit zur

    Der Kläger habe zu Zeiten der DDR keine Versorgungsurkunde erhalten und der Betrieb sei kein Produktionsbetrieb gewesen (Verweis auf: Sächsisches LSG, Urteil vom 21. Februar 2012, L 5 RS 817/10 ZVW).

    Das Gericht hat die in den Verfahren L 5 R 503/06 und L 5 RS 817/10 ZVW getätigten Aussagen von Zeugen zum Betriebsgegenstand des VEB Geräte- und Regler-Werk L beigezogen.

    Dies ergibt sich zur Überzeugung des Gerichts sowohl aus den beigezogenen Auskünften und Aussagen anderer Beschäftigter des Betriebes, die ebenfalls Klagen auf Feststellung von Zusatzversorgungsanwartschaften im streitgegenständlichen Beschäftigungsbetrieb erhoben hatten, und des Zeugen K , die in den Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 RS 817/10 ZVW, L 5 R 176/07, L 5 R 619/06 und L 5 R 503/06 am 12. Januar 2010 sowie am 21. Februar 2012 gehört bzw. einvernommen worden sind, sowie aus den bereits im Verfahren L 4 R 314/06 umfangreich beigezogenen Betriebsunterlagen:.

    Diese hatten im Rahmen ihrer Anhörung am 12. Januar 2010 in den Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 R 176/07, L 5 R 503/06 und L 5 R 619/06 sowie am 21. Februar 2012 im Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 RS 817/10 ZVW dargelegt, dass der Betrieb Automatisierungsgeräte und Bauteile für Automatisierungsanlagen im Direktverkauf, komplette Automatisierungsanlagen von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme und Betreuung, Konsumgüter sowie Lichtsignalanlagen hergestellt hat, wobei das hauptsächliche Tätigkeitsprofil in der Produktion von Bauteilen und Automatisierungsanlagen, der Errichtung kompletter Automatisierungsanlagen sowie der Einrichtung von Lichtsignalanlagen bestanden hat.

  • LSG Sachsen, 06.11.2023 - L 7 R 421/23
    Das Gericht hat zum konkreten Beschäftigungsbetrieb (VEB Geräte- und Reglerwerk X....) Betriebsunterlagen sowie die in den Verfahren L 5 R 176/07, L 5 R 503/06, L 5 R 619/06 und L 5 RS 817/10 ZVW getätigten Aussagen von Zeugen zum Betriebsgegenstand des VEB Geräte- und Reglerwerk X.

    Dies ergibt sich zur Überzeugung des Gerichts sowohl aus den - teilweise bereits in den Verwaltungsakten der Beklagten befindlichen und im Übrigen vom Gericht beigezogenen und dem Kläger übersandten - umfangreichen Betriebsunterlagen sowie aus den beigezogenen Auskünften und Aussagen anderer Beschäftigter des Betriebes, die ebenfalls Klagen auf Feststellung von Zusatzversorgungsanwartschaften im streitgegenständlichen Beschäftigungsbetrieb erhoben hatten, und insbesondere des Zeugen W...., die in den Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 RS 817/10 ZVW, L 5 R 176/07, L 5 R 619/06 und L 5 R 503/06 am 12. Januar 2010 sowie am 21. Februar 2012 gehört bzw. einvernommen worden sind:.

    Diese hatten im Rahmen ihrer Anhörung am 12. Januar 2010 in den Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 R 176/07, L 5 R 503/06 und L 5 R 619/06 sowie am 21. Februar 2012 im Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 RS 817/10 ZVW dargelegt, dass der Betrieb Automatisierungsgeräte und Bauteile für Automatisierungsanlagen im Direktverkauf, komplette Automatisierungsanlagen von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme und Betreuung, Konsumgüter sowie Lichtsignalanlagen hergestellt hat, wobei das hauptsächliche Tätigkeitsprofil in der Produktion von Bauteilen und Automatisierungsanlagen, in der Errichtung kompletter Automatisierungsanlagen sowie in der Einrichtung von Lichtsignalanlagen bestanden hat.

  • LSG Sachsen, 15.04.2014 - L 5 RS 162/13

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der

    Dies ergibt sich zur Überzeugung des Gerichts sowohl aus den beigezogenen Auskünften und Aussagen anderer Beschäftigter des Betriebes, die ebenfalls Klagen auf Feststellung von Zusatzversorgungsanwartschaften im streitgegenständlichen Beschäftigungsbetrieb erhoben hatten, sowie des Zeugen K , die in den Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 RS 817/10 ZVW, L 5 R 176/07, L 5 R 619/06 und L 5 R 503/06 am 12. Januar 2010 sowie am 21. Februar 2012 gehört bzw. einvernommen worden sind, sowie aus den umfangreich beigezogenen Betriebsunterlagen:.

    Diese hatten im Rahmen ihrer Anhörung am 12. Januar 2010 in den Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 R 176/07, L 5 R 503/06 und L 5 R 619/06 (Bl. 195-196 der Gerichtsakte) sowie am 21. Februar 2012 im Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 RS 817/10 ZVW (Bl. 212-213 der Gerichtsakte) dargelegt, dass der Betrieb Automatisierungsgeräte und Bauteile für Automatisierungsanlagen im Direktverkauf, komplette Automatisierungsanlagen von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme und Betreuung, Konsumgüter sowie Lichtsignalanlagen hergestellte, wobei das hauptsächliche Tätigkeitsprofil in der Produktion von Bauteilen und Automatisierungsanlagen, der Errichtung kompletter Automatisierungsanlagen sowie der Einrichtung von Lichtsignalanlagen bestanden hat.

  • LSG Sachsen, 30.10.2012 - L 5 RS 475/11
    Dies ergibt sich zur Überzeugung des Gerichts sowohl aus den beigezogenen Auskünften und Aussagen anderer Beschäftigter des Betriebes, die ebenfalls Klagen auf Feststellung von Zusatzversorgungsanwartschaften im streitgegenständlichen Beschäftigungsbetrieb erhoben hatten, sowie des Zeugen K , die in den Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 RS 817/10 ZVW, L 5 R 176/07, L 5 R 619/06 und L 5 R 503/06 am 12. Januar 2010 sowie am 21. Februar 2012 gehört bzw. einvernommen worden sind, sowie aus den umfangreich beigezogenen Betriebsunterlagen:.

    Diese hatten im Rahmen ihrer Anhörung am 12. Januar 2010 in den Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 R 176/07, L 5 R 503/06 und L 5 R 619/06 (Bl. 336-337 der Gerichtsakte) sowie am 21. Februar 2012 im Verfahren des Sächsischen Landessozialgerichts L 5 RS 817/10 ZVW (Bl. 353-354 der Gerichtsakte) dargelegt, dass der Betrieb Automatisierungsgeräte und Bauteile für Automatisierungsanlagen im Direktverkauf, komplette Automatisierungsanlagen von der Projektierung bis zur Inbetriebnahme und Betreuung, Konsumgüter sowie Lichtsignalanlagen hergestellte, wobei das hauptsächliche Tätigkeitsprofil in der Produktion von Bauteilen und Automatisierungsanlagen, der Errichtung kompletter Automatisierungsanlagen sowie der Einrichtung von Lichtsignalanlagen bestanden hat.

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