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   BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04   

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https://dejure.org/2005,6928
BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04 (https://dejure.org/2005,6928)
BAG, Entscheidung vom 06.09.2005 - 9 AZR 492/04 (https://dejure.org/2005,6928)
BAG, Entscheidung vom 06. September 2005 - 9 AZR 492/04 (https://dejure.org/2005,6928)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zusatzurlaub bei gesundheitsschädigenden oder gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten; Arbeit mit infektiösem Material als Anspruchsvoraussetzung; Bestimmung des Begriffs der überwiegenden "Arbeit mit infektiösem Material"; Vorliegen einer objektiven ...

  • Judicialis

    BGB § 249 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286; ; BGB § 287 Satz 2; ; BAT § 49 Abs. 1; ; BAT § 47 Abs. 7; ; UrlV idF vom 24. Juni 1997 (GVBl. S. 173) § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzurlaubsanspruch bei verfallenem Urlaubsanspruch - Zusatzurlaub bei Arbeiten mit infektiösem Material

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Urlaub - Kein Anspruch bei Verfall durch Fristablauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2006, 450
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 109/01

    Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04
    aa) Der Verordnungsgeber hat den Zusatzurlaub an zwei Merkmale geknüpft, nämlich an das Arbeiten mit infektiösem Material und zusätzlich an das Überschreiten des Schwellenwertes "Hälfte der gesamten Arbeitszeit" (vgl. BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9).

    Die in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt behandelte Frage, worauf sich das zeitbezogene Merkmal bezieht, stellt sich hier nicht (vgl. Senat 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - aaO).

    Im Anwendungsbereich des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UrlV sind das deshalb nur Tätigkeiten, bei denen sich nach der Analyse herausstellt, dass das bearbeitete Material gesundheitsschädliche oder gesundheitsgefährdende Eigenschaften aufweist (vgl. zu § 16 UrlVO Rheinland-Pfalz: BAG 19. März 2002 - 9 AZR 109/01 - EzA EG-Vertrag 1999 Art. 141 Nr. 9).

  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 143/04

    Urlaubsabgeltung bei Altersteilzeit im Blockmodell

    Auszug aus BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04
    Der Arbeitnehmer erwirbt allerdings nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug (§ 280 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 286 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB) einen Anspruch auf ersatzweise Freistellung, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub grundlos ablehnt (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 57/91 - EzBAT BAT § 48 Nr. 8; 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - EzBAT TV Altersteilzeit Nr. 35, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 95/00

    Ausgliederung - Anstalt öffentlichen Rechts

    Auszug aus BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04
    a) Die Verweisung in § 49 Abs. 1 BAT, nach der Angestellten Zusatzurlaub in sinngemäßer Anwendung der für die Beamten des Arbeitgebers jeweils maßgebenden Bestimmungen gewährt wird, ist zulässig (BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 95/00 - BAGE 97, 361).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Auszug aus BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04
    Der Arbeitnehmer erwirbt allerdings nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug (§ 280 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 286 Abs. 1, § 249 Abs. 1 BGB) einen Anspruch auf ersatzweise Freistellung, wenn der Arbeitgeber den rechtzeitig verlangten Urlaub grundlos ablehnt (vgl. BAG 23. Juni 1992 - 9 AZR 57/91 - EzBAT BAT § 48 Nr. 8; 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - EzBAT TV Altersteilzeit Nr. 35, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • LAG München, 18.08.2004 - 9 Sa 95/04

    Zusatzurlaub § 49 BAT

    Auszug aus BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 18. August 2004 - 9 Sa 95/04 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 129/87

    Arbeitsentgelt: Psychiatrie-Zulage, Begriff des anderweitigen Ausgleichs nach §

    Auszug aus BAG, 06.09.2005 - 9 AZR 492/04
    Damit soll dem erhöhten Risiko, berufsbedingt zu erkranken, Rechnung getragen werden (BAG 16. Februar 1989 - 6 AZR 129/87 - AP BAT § 33 Nr. 13 = EzBAT BAT § 33 Nr. 3).
  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 923/08

    Zusatzurlaub gemäß § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V

    Auch auf den Zusatzurlaub nach § 46 Nr. 7 TVöD-BT-V und § 27 TVöD sind die Vorschriften über die Entstehung und Übertragung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (vgl. BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 45, NZA 2009, 45; Senat 6. September 2005 - 9 AZR 492/04 - Rn. 10 ff., AP BAT § 49 Nr. 8 = EzBAT BAT § 49 Nr. 15 zu dem Zusatzurlaub nach § 49 BAT).
  • BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 661/09

    Tariflicher Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Ausschlussfrist

    Auf den Zusatzurlaub sind gemäß § 22 Abs. 6 Satz 4 und Abs. 5, § 21 Abs. 2 TV-Ärzte Hessen grundsätzlich die Vorschriften über die Entstehung, Übertragung und Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs anzuwenden (vgl. BAG 17. November 2009 - 9 AZR 923/08 - Rn. 16, AP TVöD § 46 Nr. 1 [zu § 46 TVöD-BT-V]; 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 45, BAGE 128, 29 [zu § 27 TVöD]; 6. September 2005 - 9 AZR 492/04 - Rn. 10 ff., AP BAT § 49 Nr. 8 = EzBAT BAT § 49 Nr. 15 [zu § 49 BAT]) .
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