Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.2013 - 9 B 2.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16642
BVerwG, 02.07.2013 - 9 B 2.13 (https://dejure.org/2013,16642)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.2013 - 9 B 2.13 (https://dejure.org/2013,16642)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 2013 - 9 B 2.13 (https://dejure.org/2013,16642)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit einer grundstücksbezogenen Gewährung einer Stundung der Beitragsforderung i.R.e. Hofübergabe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2013 - 9 B 2.13
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung erfordert die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts sowie die Angabe, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung dieser Rechtsfrage bestehen soll (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).
  • BVerwG, 19.03.2009 - 9 C 10.08

    Vorausleistung; Verrechnung; endgültiger Erschließungsbeitrag; Tilgungswirkung;

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2013 - 9 B 2.13
    Dies rechtfertigt die Zulassung der Revision schon deswegen nicht, weil § 222 AO im Streitfall lediglich über den landesrechtlichen Anwendungsbefehl in § 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a des Bayerischen KAG Geltung beansprucht, insoweit in das irrevisible Landesrecht inkorporiert wird und daher nicht Maßstab einer revisionsgerichtlichen Überprüfung sein kann (stRspr; vgl. Urteil vom 19. März 2009 - BVerwG 9 C 10.08 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 135 Rn. 9).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2013 - 9 B 2.13
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (Beschlüsse vom 29. April 2003 - BVerwG 9 B 65.02 - juris Rn. 3 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 41.09 - juris Rn. 16; stRspr).
  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 65.02

    Voraussetzungen für einen Aufklärungsmangel; Verstoß gegen den Grundsatz des

    Auszug aus BVerwG, 02.07.2013 - 9 B 2.13
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gewährt keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (Beschlüsse vom 29. April 2003 - BVerwG 9 B 65.02 - juris Rn. 3 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 9 B 41.09 - juris Rn. 16; stRspr).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 9 B 2.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,20804
OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 9 B 2.13 (https://dejure.org/2014,20804)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.06.2014 - 9 B 2.13 (https://dejure.org/2014,20804)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Juni 2014 - 9 B 2.13 (https://dejure.org/2014,20804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 39 Abs 1 S 2 Nr 1 WHG, § 39 Abs 1 S 2 Nr 2 WHG, § 39 Abs 1 S 2 Nr 5 WHG, § 30 WVG, § 37 Abs 2 S 1 WasG BB 2012
    Verantwortlichkeit eines Gewässerunterhaltungsverbandes für Schöpfwerksbetrieb

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 39 WHG, § 28 WVG, § 30 WVG, § 37 WasG BB, § 79 WasG BB, § 80 WasG BB, § 81 WasG BB, § 82 WasG BB, § 3 GUVG BB
    Fortsetzungsfeststellungsklage; Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; Verbandssatzung; Genehmigung; Genehmigungsfähigkeit; Pflichtaufgaben; Betrieb von Schöpfwerken; Deichanlage; Hochwasserschutz; Stilllegungsabsicht; Anzeigepflicht; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2001 - 1 L 25/00

    Zulässigkeit einer behördlichen Anordnung der Errichtung und des Betriebes eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.06.2014 - 9 B 2.13
    Erst und nur durch diese besonderen Regelungen sind die Unterhaltung [und der Betrieb] von Anlagen, die Abführung von Wasser dienen, neben die Pflicht zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes getreten, der sich unter dem Regime eines Gewässers gebildet und über längere Zeit erhalten hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18. Januar 2001 - 1 L 25/00 - juris, Rdnr. 29, 30 zu § 102 Abs. 2 Satz 2 WG LSA in der Fassung vom 31. August 1993; vgl. auch Schwendner, in: Sieder-Zeitler-Dahme, WHG, Stand 2008, Rdnr. 16a zu § 28 WHG a. F.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2015 - 9 B 13.13

    Einzelrichter; Übertragungsbeschluss; Bekanntgabe; gesetzlicher Richter;

    Insoweit wird auf die Urteile des erkennenden Senats vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 -, juris, Rdnr. 29, und vom 4. Juni 2014 - OVG 9 B 2.13 -, juris, Bezug genommen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2015 - 9 B 18.13

    Wasser- und Bodenverband; Gewässerunterhaltungsverband; gesetzliche Nachgründung;

    Der Schöpfwerksbetrieb hat indessen nicht zur Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung gehört (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. Juni 2014 - OVG 9 B 2.13 -, juris, Rdnr. 64).

    Unbeschadet des Umstandes, dass "die Schöpfwerksproblematik" im Land immer wieder diskutiert worden ist und der Gesetzgeber insoweit "auf freiwillige Lösungen" gesetzt hat (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 4. Juni 2014 - OVG 9 B 2.13 -, juris, Rdnr. 64), erscheint es nicht als offenkundig fehlerhaft, wenn der Wasser- und Bodenverband "... den Betrieb und die Unterhaltung der drei Schöpfwerke an Gewässern II. Ordnung im Jahr 2009 als Teil der Unterhaltung dieser Gewässer angesehen hat.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15

    Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse;

    Der Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke (im Sinne einer Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Pumpeinrichtung) hat ursprünglich nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der Gewässerunterhaltungsverbände gehört, ist insbesondere auch nicht schon bundesrechtlich Teil der Gewässerunterhaltung gewesen oder ist es jetzt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Juni 2014 - OVG 9 B 2.13 - juris, Rn. 50 ff.; Schwendner/Rossi, in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, § 39 WHG Rn. 75, Stand August 2019).
  • VG Frankfurt/Oder, 08.07.2016 - 5 K 140/12

    Heranziehung zu Verbandsbeiträgen an einen Gewässer- und Deichverband: Festlegung

    Insoweit wird auf die Urteile des OVG Berlin-Brandenburg vom 7. Juli 2015 - OVG 9 B 18.13 -, juris, Rdnr. 29, und vom 4. Juni 2014 - OVG 9 B 2.13 -, juris, Bezug genommen.
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