Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3156
BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09 (https://dejure.org/2009,3156)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2009 - 9 B 23.09 (https://dejure.org/2009,3156)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 (https://dejure.org/2009,3156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und Winterdienst an einem von der Bundeswehr genutzten Weg; Aktenwidrigkeit tatsächlicher Feststellungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 108 Abs. 1; VwGO § 133 Abs. 3
    Verjährung eines Zahlungsanspruchs für die Durchführung von Unterhalt und Winterdienst an einem von der Bundeswehr genutzten Weg; Aktenwidrigkeit tatsächlicher Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
    Die Revision gegen ein Urteil, das nebeneinander auf mehrere, je selbständig tragende Begründungen gestützt ist, kann aber nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.2006 - 9 B 6.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; bereits hergestellte Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (Beschluss vom 18. Oktober 2006 BVerwG 9 B 6.06 Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24).
  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
    Da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist, muss der Beschwerdeführer die Aktenwidrigkeit durch konkrete Angaben von Textstellen aus dem vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll, genau darstellen (Beschluss vom 1. April 2009 BVerwG 4 B 61.08 juris Rn. 3).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (Beschluss vom 5. Juni 1998 BVerwG 9 B 412.98 Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 13.08.1981 - 3 B 31.81

    Umfang einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht aufgrund der

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
    Soweit die Beschwerde hinsichtlich der weiteren Erwägungen zur fehlenden Verjährung eine Verletzung der Begründungspflicht und des rechtlichen Gehörs geltend macht, greift die Kausalitätsregel des § 138 Nr. 3 und 6 VwGO nicht ein, weil sich diese Verfahrensrügen nicht auf die Gesamtheit der die Entscheidung tragenden Gründe, sondern nur auf zwei von drei selbständig tragenden Begründungen beziehen; es ist danach ausgeschlossen, dass die angegriffene Entscheidung auf den geltend gemachten Verfahrensmängeln beruht (Beschlüsse vom 1. Februar 1999 BVerwG 10 B 4.98 juris Rn. 10 und vom 13. August 1981 BVerwG 3 B 31.81 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 01.02.1999 - 10 B 4.98

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensrüge; Verletzung der gerichtlichen Hinweis-

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2009 - 9 B 23.09
    Soweit die Beschwerde hinsichtlich der weiteren Erwägungen zur fehlenden Verjährung eine Verletzung der Begründungspflicht und des rechtlichen Gehörs geltend macht, greift die Kausalitätsregel des § 138 Nr. 3 und 6 VwGO nicht ein, weil sich diese Verfahrensrügen nicht auf die Gesamtheit der die Entscheidung tragenden Gründe, sondern nur auf zwei von drei selbständig tragenden Begründungen beziehen; es ist danach ausgeschlossen, dass die angegriffene Entscheidung auf den geltend gemachten Verfahrensmängeln beruht (Beschlüsse vom 1. Februar 1999 BVerwG 10 B 4.98 juris Rn. 10 und vom 13. August 1981 BVerwG 3 B 31.81 Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (BVerwG, Beschl. v.05.06.1998 - 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32; Beschl. v. 30.06.2009 - 9 B 23.09 - juris).
  • BVerwG, 13.02.2012 - 9 B 77.11

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; Aktenwidrigkeit;

    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts nach Meinung des Gerichts dem Vortrag eines Beteiligten, jedenfalls soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht zu folgen ist (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 Nr. 66 Rn. 24; vgl. auch Beschluss vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris Rn. 3).

    Aktenwidrigkeit liegt vor, wenn zwischen den in der angegriffenen Entscheidung getroffenen tatsächlichen Annahmen und dem insoweit unumstrittenen Akteninhalt ein offensichtlicher Widerspruch besteht (vgl. Beschlüsse vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 61.08 - NVwZ 2009, 910 Rn. 3 und vom 30. Juni 2009 a.a.O. Rn. 10).

    Wie bereits ausgeführt, ist der Überzeugungsgrundsatz verletzt, wenn das Gericht seiner Sachverhaltswürdigung Tatsachen zugrunde legt, die in offensichtlichem Widerspruch zum Inhalt der vom Gericht beigezogenen Akten stehen, die zum Gesamtergebnis des Verfahrens i.S.d. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gehören (vgl. Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338 ; Beschluss vom 30. Juni 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 28.04.2010 - 6 B 46.09

    Notwendigkeit des Hinzuziehens eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 S. 8, vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris Rn. 3 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (Beschlüsse vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 und vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.2010 - 6 B 77.09

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren;

    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst wie unbrauchbar sind (vgl. Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24, vom 30. Juni 2009 - BVerwG 9 B 23.09 - juris Rn. 3 und vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 5 B 51.09 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 07.11.2018 - 7 C 18.18

    Abfall; Aktenwidrigkeit; Altlast; Auslegungsgrundsätze; Dauerverwaltungsakt;

    Die Begründungspflicht ist immer dann verletzt, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonstwie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 3.15

    Schmutzwasserleitung auf Privatgrundstück als Teil der öffentlichen

    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 12.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 9 B 41.09

    Schlüssigkeit einer Rüge im Hinblick auf die Annahme eines induzierten Verkehrs

    Da eine Kritik an der tatrichterlichen Beweiswürdigung und Überzeugungsbildung als solche nicht als Verfahrensmangel rügefähig ist, muss die Beschwerde die Aktenwidrigkeit durch konkrete Angaben von Textstellen aus dem vorinstanzlichen Verfahren, aus denen sich der Widerspruch ergeben soll, genau darstellen (Beschluss vom 30. Juni 2009 BVerwG 9 B 23.09 juris Rn. 10).
  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 8.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

    Aus den Entscheidungsgründen muss sowohl für die Beteiligten als auch für das Rechtsmittelgericht nachvollziehbar sein, aus welchen Gründen des materiellen Rechts oder des Prozessrechts das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten, soweit es sich um einen zentralen Punkt seiner Rechtsverfolgung handelt, nicht folgt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 18. Oktober 2006 - 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24 und vom 30. Juni 2009 - 9 B 23.09 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 64.10

    Formlosigkeit der Berichtigung eines bloßen Ausfertigungsmangels

  • BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09

    Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder

  • BVerwG, 07.03.2022 - 1 B 16.22

    Antrag auf Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels; Darlegung eines

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 11.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 14.03.2011 - 8 B 61.10

    Zulässigkeit des Richterwechsels; Unterrichtung des nachfolgenden Richters

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 4.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 18.10.2010 - 9 B 64.10

    Verfahrensrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 5.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 7.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 10.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 13.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 6.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 13.01.2016 - 7 B 9.15

    Annahme einer Zugehörigkeit der Schmutzwasserleitung zur öffentlichen

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 87.10

    Aktenwidrigkeit liegt bei offensichtlichem Widerspruch zwischen den in der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.10.2018 - 6 C 11916/17

    Normenkontrolle einer aufgrund einer Zweckvereinbarung erlassenen Entgeltsatzung

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 12.11

    Beschlüsse über die Trennung von Verfahren nach § 37 Abs. 2 VermG, § 146 Abs. 2

  • BVerwG, 10.02.2022 - 1 B 19.22

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Überzeugungsgrundsatz und die

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 76.10

    Zustimmung der Parteien bei Urkundenbeweis

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 29.11

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 66.10

    Beschluss über die Trennung des Ausgangsverfahrens in insgesamt 63 Vermögenswerte

  • BVerwG, 26.08.2009 - 2 B 41.09

    Maßgeblicher Zeipunkt für die Feststellung der Tatbestandsmerkmale des § 4 Abs. 1

  • BVerwG, 10.05.2011 - 8 B 8.11

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

  • BVerwG, 18.08.2010 - 6 B 21.10

    Musterungsverfahren; Kostenerstattung für ärztliches Privatgutachten

  • BVerwG, 25.02.2010 - 8 B 81.09

    Anforderungen an die Begründung eines Urteils; Zulässigkeit einer echten

  • BVerwG, 21.06.2021 - 8 B 44.20

    Höhe der Entschädigung für Personenhandelsgesellschaften wegen Entziehung eines

  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 78.10

    Beschlüsse über die Trennung und Verbindung von Verfahren sind unanfechtbar und

  • BVerwG, 20.05.2011 - 8 B 73.10

    Beschluss über die Trennung des Ausgangsverfahrens in insgesamt 63 Vermögenswerte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2013 - 12 A 1761/12

    Prüfung der Notwendigkeit der vollstationären Hilfe nach § 41 Abs. 1 S. 2 Hs. 2

  • BVerwG, 08.12.2011 - 9 B 37.11

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen nicht

  • VGH Bayern, 14.12.2009 - 22 ZB 08.2288

    Europarechtliche Umsetzung von UN-Sanktionen; Einfrieren der inländischen Gelder

  • BVerwG, 04.10.2011 - 8 B 77.11

    Darlegungsanforderungen im Zusammenhang mit einer Beschwerde gegen die

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - 2 L 37/13

    Bauaufsichtlicher Verfügung

  • VGH Bayern, 16.05.2011 - 16a DZ 09.548

    Poilzeibeamter; Disziplinarverfügung; Geldbuße wegen Missachtung von Weisungen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht