Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012

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   BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 6.11   

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https://dejure.org/2011,4106
BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 6.11 (https://dejure.org/2011,4106)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2011 - 9 B 6.11 (https://dejure.org/2011,4106)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2011 - 9 B 6.11 (https://dejure.org/2011,4106)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 124 BauGB, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO
    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Beschränkung des Erschließungsvertrages; Revisionszulassung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Erheblichkeit der aufgeworfenen Frage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • rewis.io

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Beschränkung des Erschließungsvertrages; Revisionszulassung

  • ra.de
  • rewis.io

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Beschränkung des Erschließungsvertrages; Revisionszulassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; BauGB § 124
    Notwendigkeit der Erheblichkeit der aufgeworfenen Frage für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts für die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 6.11
    Der Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 S. 2).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 6.11
    Der Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache liegt nur dann vor, wenn für die Entscheidung des Berufungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 S. 2).
  • BVerwG, 09.08.2002 - 9 B 35.02

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Verletzung von Bundesrecht; Ersetzung

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 6.11
    so wird eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung dieser Frage durch den bloßen Hinweis der Beschwerde, dass die nach bisheriger Rechtsprechung angenommene Irrevisibilität der fraglichen Vorschriften (vgl. VGH München, Beschluss vom 26. April 2002 - 6 B 99.44 - VGHE n.F. 55, 133 = BayVBl 2003, 21, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2002 - BVerwG 9 B 35.02 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 17 S. 3 = NVwZ 2002, 1505) mit Blick auf das "Prinzip des Föderalismus" fraglich erscheine, auch nicht ansatzweise in einer § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan.
  • VGH Bayern, 26.04.2002 - 6 B 99.44

    Erschließungsbeitragsrecht in Bayern Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 6.11
    so wird eine rechtsgrundsätzliche Bedeutung dieser Frage durch den bloßen Hinweis der Beschwerde, dass die nach bisheriger Rechtsprechung angenommene Irrevisibilität der fraglichen Vorschriften (vgl. VGH München, Beschluss vom 26. April 2002 - 6 B 99.44 - VGHE n.F. 55, 133 = BayVBl 2003, 21, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2002 - BVerwG 9 B 35.02 - Buchholz 310 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 17 S. 3 = NVwZ 2002, 1505) mit Blick auf das "Prinzip des Föderalismus" fraglich erscheine, auch nicht ansatzweise in einer § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise dargetan.
  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675

    Überträgt eine Gemeinde durch Erschließungsvertrag (§ 124 Abs. 1 BauGB) auf den

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2011 - 9 B 6.11
    Die Beschwerde des Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9. November 2010 - 6 BV 09.675 - wird zurückgewiesen.
  • VG Aachen, 24.05.2019 - 7 K 5433/17

    Erschließungsbeiträge

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.09.2011 - 9 B 6/11 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urteil vom 01.12.2010 - 9 C 8/09 -, juris Rn. 48; OVG NRW, Urteil vom 21.11.2018 - 15 A 78/16 -, juris Rn. 68; BayVGH, Urteil vom 09.11.2010 - 6 BV 09.676 -, juris Rn. 31; Kukk, in: Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 11 Rn. 24; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 3 Rn. 15 m.w.N.
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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 9 B 6.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 9 B 6.11 (https://dejure.org/2012,54106)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.09.2012 - 9 B 6.11 (https://dejure.org/2012,54106)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. September 2012 - 9 B 6.11 (https://dejure.org/2012,54106)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Nr 21a DBuchst bb UStG, Art 132 Abs 1 Buchst i EGRL 112/2006
    Erteilung einer Bescheinigung zur Steuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz für Kurse der musikalischen Früherziehung nach dem Musikgarten-Konzept.

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Nr 21a Dbuchst bb UStG, Art 132 Abs 1i EGRL 112/2006
    Umsatzsteuerrecht; Bescheinigung; Berufsausbildung; Prüfungsvorbereitung; Beruf; Prüfung; Vorbereitung; musikalische Früherziehung; Musikgarten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Darmstadt, 09.07.2009 - 7 K 97/08

    Befreiung von der Umsatzsteuer für eine Musikschule - musikalische Früherziehung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 9 B 6.11
    Abzugrenzen ist die Berufsvorbereitung vielmehr von allgemeiner Wissens- und Fähigkeitsvermittlung, die zwar generell für die kindliche Entwicklung und möglicherweise auch für den späteren Lebens- und Berufsweg förderlich ist, jedoch keinen Bezug zu einer bestimmten Berufsausbildung aufweist (vgl. VG Darmstadt, Urt. v. 9. Juli 2009 - 7 K 97/08.DA (3), juris, Rn. 25).

    Dem steht auch nicht die Überlegung entgegen, das es für die Erreichung eines musikalischen Spitzenniveaus möglicherweise unerlässlich ist, das insoweit (ohnehin) unerlässliche besondere Talent früh zu fördern (vgl. hierzu insbesondere VG Darmstadt, Urteil vom 9. Juli 2009 - 7 K 97/08.DA (3), Rn. 24 ff., VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2005 - 25 K 4194/04, Rn. 20 ff.; jeweils zit. nach juris).

  • BFH, 24.01.2008 - V R 3/05

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen von Ballettschulen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 9 B 6.11
    Die Erteilung einer Bescheinigung stellt hinsichtlich des Schul- oder Hochschulunterrichts eine Anerkennung durch den Mitgliedstaat Deutschland als Einrichtung vergleichbarer Zielsetzung im Sinne der Richtlinie dar (BFH, Urt. v. 24. Januar 2008 - V R 3/05, juris).
  • BVerwG, 03.12.1976 - 7 C 73.75

    Privater Schularbeitskreis - Besondere Förderung der Schüler - Allgemeinbildende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 9 B 6.11
    Mit der Vorbereitung auf einen Beruf erfasst das Gesetz nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Vorbereitung auf einen bestimmten Beruf, die Vermittlung spezieller Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten notwendig sind (BVerwG, Urt. v. 3. Dezember 1976 - VII C 73.75, juris, Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - 9 B 4.11

    Umsatzsteuerbefreiung; Bescheinigung; Berufsvorbereitung; Prüfungsvorbereitung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 9 B 6.11
    Auch insoweit reicht es nicht aus, dass eine Maßnahme im Hinblick auf das spätere Bestehen der Prüfung irgendwie noch als förderlich angesehen werden kann, sondern es bedarf ebenfalls eines finalen Zusammenhangs zwischen der Maßnahme und der Prüfung, um das Bescheinigungserfordernis des § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG nicht leerlaufen zu lassen (zum finalen Zusammenhang bereits Urteil des Senats vom 3. Mai 2012 - OVG 9 B 4.11, Rn. 17, zit. nach juris).
  • VG Düsseldorf, 16.02.2005 - 25 K 4194/04

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs eines Betreibers einer privaten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 9 B 6.11
    Dem steht auch nicht die Überlegung entgegen, das es für die Erreichung eines musikalischen Spitzenniveaus möglicherweise unerlässlich ist, das insoweit (ohnehin) unerlässliche besondere Talent früh zu fördern (vgl. hierzu insbesondere VG Darmstadt, Urteil vom 9. Juli 2009 - 7 K 97/08.DA (3), Rn. 24 ff., VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Februar 2005 - 25 K 4194/04, Rn. 20 ff.; jeweils zit. nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 2655/18
    vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7.10.2019 - C-47/19 -, FA Hamburg-Barmbeck-Uhlenhorst, juris, Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.9.2012 - 9 B 6.11 -, juris, Rn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 1083/20

    Ablehnung der Eingabe auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung

    vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7.10.2019 - C-47/19 -, FA Hamburg-Barmbeck-Uhlenhorst, juris, Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.9.2012 - 9 B 6.11 -, juris, Rn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 2654/18

    Ablehnung der Eingabe auf Erteilung einer Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung

    vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7.10.2019 - C-47/19-, FA Hamburg-Barmbeck-Uhlenhorst, juris, Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.9.2012 - 9 B 6.11 -, juris, Rn. 17.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 14 A 2653/18

    Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. a) bb) UStG

    vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7.10.2019 - C-47/19 -, FA Hamburg-Barmbeck-Uhlenhorst, juris, Rn. 33; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.9.2012 - 9 B 6.11 -, juris, Rn. 17.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.08.2022 - 3 LB 1/22

    Umsatzsteuerrechtliche Bescheinigung für Kids-WingTsun-Kurse

    bb) UStG jedoch nicht leerlaufen zu lassen, ist ein Kurs nur dann bescheinigungsfähig, wenn er so ausgerichtet ist, dass er bei lebensnaher Betrachtung bewusst und ernsthaft als Prüfungsvorbereitung genutzt werden kann und (wenngleich nicht zwingend) auch genutzt wird, wobei es nicht ausreicht, dass eine Maßnahme im Hinblick auf das spätere Bestehen der Prüfung (ohne einen finalen Zusammenhang) irgendwie noch als förderlich angesehen werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 27.09.2012 - OVG 9 B 6.11 -, juris Rn. 20).
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