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   FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04   

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FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04 (https://dejure.org/2007,21256)
FG München, Entscheidung vom 27.06.2007 - 9 K 961/04 (https://dejure.org/2007,21256)
FG München, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 9 K 961/04 (https://dejure.org/2007,21256)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsverlustes; Anerkennung nachträglicher Anschaffungskosten aufgrund der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft; Prüfung des Vorliegens eines eigenkapitalersetzenden ...

  • Judicialis

    EStG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1997 § 17 Abs. 1, 2; BGB § 610; GmbHG § 32a
    Verlust nach § 17 EStG; nachträgliche Anschaffungskosten; Verrechnungskonto

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlust nach § 17 EStG - nachträgliche Anschaffungskosten - Verrechnungskonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Was im Fall der Hingabe des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gilt, gilt auch bei einem der Gesellschaft vor der Krise gewährten Darlehen, wenn der Gesellschafter das Darlehen stehenlässt, obwohl er es hätte abziehen können, und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, dass die Rückzahlung gefährdet sein wird (BFH-Urteile vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 und vom 24. April 1997 VIII R 16/94, Bundessteuerblatt - BStBl - 1999, 339 jeweils m.w.N.).

    Diese Beurteilung beruht auf der Erwägung, dass Wertverluste bis zu diesem Zeitpunkt die Privatsphäre des Gesellschafters belasten (BFH in BFH/NV 2001, 589 und BStBl 1999, 339).

  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 34/94

    Bürgschaftsverluste eines Nichtgesellschafters als nachträgliche AK

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Weiterhin kann eine Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen, wenn sie zu einem Zeitpunkt übernommen wurde, in dem sich die Gesellschaft noch nicht in der Krise befand, sie aber bei Eintritt der Krise stehengelassen wird (BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2005 XI B 39/04, BFH/NV 2006, 286; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 34/94, BFH/NV 2001, 757 jeweils m.w.N.).

    f) Hinsichtlich der Höhe nachträglicher Anschaffungskosten ist dabei auf die Grundsätze zurückzugreifen, die der BFH bezüglich eigenkapitalersetzender Darlehen entwickelt hat; diese Grundsätze sind mit der Maßgabe anwendbar, dass statt des Wertes des Rückforderungsanspruchs aus dem Darlehen auf den Wert der Rückgriffsforderung aus der Bürgschaft abzustellen ist (BFH in BFH/NV 2006, 286 und BFH/NV 2001, 757).

  • BFH, 05.10.2005 - XI B 39/04

    Verfassungsmäßigkeit der Mindestbesteuerung

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Weiterhin kann eine Bürgschaft eigenkapitalersetzenden Charakter erlangen, wenn sie zu einem Zeitpunkt übernommen wurde, in dem sich die Gesellschaft noch nicht in der Krise befand, sie aber bei Eintritt der Krise stehengelassen wird (BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2005 XI B 39/04, BFH/NV 2006, 286; BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 34/94, BFH/NV 2001, 757 jeweils m.w.N.).

    f) Hinsichtlich der Höhe nachträglicher Anschaffungskosten ist dabei auf die Grundsätze zurückzugreifen, die der BFH bezüglich eigenkapitalersetzender Darlehen entwickelt hat; diese Grundsätze sind mit der Maßgabe anwendbar, dass statt des Wertes des Rückforderungsanspruchs aus dem Darlehen auf den Wert der Rückgriffsforderung aus der Bürgschaft abzustellen ist (BFH in BFH/NV 2006, 286 und BFH/NV 2001, 757).

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Das damit verbundene Haftungsrisiko rechtfertigt es, eigenkapitalersetzende Finanzierungsmaßnahmen des Gesellschafters in der Frage der Anschaffungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG den gesellschaftsrechtlichen Einlagen gleichzustellen (BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFH/NV 2000, 262 m.w.N.).

    Die Entscheidung des Großen Senats des BFH ist nur zum Forderungsverzicht ergangen und berührt die Grundsätze zur Bewertung nachträglicher Anschaffungskosten auf eine Beteiligung nicht (BFH in BFH/NV 2000, 262).

  • BFH, 04.11.1997 - VIII R 18/94

    Finanzplan-Darlehen bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Kein krisenbestimmtes Darlehen liegt dagegen vor, wenn der Rangrücktritt erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem sich die GmbH bereits in der Krise befindet (BFH-Urteile vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348; vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724; vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344; vgl. auch Hoffmann in EFG 2004, 109 Anmerkung).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 6/96

    Krisenbestimmtes Darlehen eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Kein krisenbestimmtes Darlehen liegt dagegen vor, wenn der Rangrücktritt erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem sich die GmbH bereits in der Krise befindet (BFH-Urteile vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348; vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724; vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344; vgl. auch Hoffmann in EFG 2004, 109 Anmerkung).
  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 58/86

    Erstreckung des Rückzahlungsverbots auf in der Absicht der Krisenfinanzierung

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Auf die Prüfung, wann die Krise eingetreten ist und wann der Gesellschafter hiervon Kenntnis erlangt hat, kann verzichtet werden, wenn der Gesellschafter schon in einem früheren Zeitpunkt mit bindender Wirkung gegenüber der Gesellschaft oder den Gesellschaftsgläubigern zu erkennen gegeben hat, dass er auf sein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 610 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) a.F. im Fall eines späteren Kriseneintritts verzichten (BGH-Urteil vom 9. Oktober 1986 II ZR 58/86, NJW 1987, 1080) und das Darlehen auch in der Krise stehenlassen werde.
  • FG Köln, 09.10.2003 - 10 K 2759/99

    Nachträgliche Anschaffungskosten durch krisenbestimmtes Darlehen

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Kein krisenbestimmtes Darlehen liegt dagegen vor, wenn der Rangrücktritt erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem sich die GmbH bereits in der Krise befindet (BFH-Urteile vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348; vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724; vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344; vgl. auch Hoffmann in EFG 2004, 109 Anmerkung).
  • BFH, 24.04.1997 - VIII R 16/94

    Darlehensausfall als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Was im Fall der Hingabe des Darlehens in der Krise der Gesellschaft gilt, gilt auch bei einem der Gesellschaft vor der Krise gewährten Darlehen, wenn der Gesellschafter das Darlehen stehenlässt, obwohl er es hätte abziehen können, und es angesichts der veränderten finanziellen Situation der Gesellschaft absehbar war, dass die Rückzahlung gefährdet sein wird (BFH-Urteile vom 31. Oktober 2000 VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 und vom 24. April 1997 VIII R 16/94, Bundessteuerblatt - BStBl - 1999, 339 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 31/98

    Darlehensverluste bei wesentlicher Beteiligung

    Auszug aus FG München, 27.06.2007 - 9 K 961/04
    Kein krisenbestimmtes Darlehen liegt dagegen vor, wenn der Rangrücktritt erst zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem sich die GmbH bereits in der Krise befindet (BFH-Urteile vom 10. November 1998 VIII R 6/96, BStBl II 1999, 348; vom 13. Juli 1999 VIII R 31/98, BStBl II 1999, 724; vom 4. November 1997 VIII R 18/94, BStBl II 1999, 344; vgl. auch Hoffmann in EFG 2004, 109 Anmerkung).
  • BFH, 11.07.1973 - I R 144/71

    Zur Frage des Zeitpunkts von Gewinnausschüttungen sowie zur Frage des Mißbrauchs

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