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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2009 - 9 S 26.08, 9 S 27.08, 9 S 28.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12771
OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2009 - 9 S 26.08, 9 S 27.08, 9 S 28.08 (https://dejure.org/2009,12771)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.02.2009 - 9 S 26.08, 9 S 27.08, 9 S 28.08 (https://dejure.org/2009,12771)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 9 S 26.08, 9 S 27.08, 9 S 28.08 (https://dejure.org/2009,12771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorläufige Vollziehbarkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides; Erfordernis der Erschütterung einer Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung durch die im Beschwerdeverfahren dargelegten Gründe

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; KAG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; KAG § 8 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Vollziehbarkeit eines Straßenausbaubeitragsbescheides; Erfordernis der Erschütterung einer Begründung der erstinstanzlichen Entscheidung durch die im Beschwerdeverfahren dargelegten Gründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 9 S 35.08

    Rechtmäßigkeit eines Umlagebescheids; Beitragspflicht einer Gemeinde bei

    Das gilt nach neuerer Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn in dem Bescheid mehrere Personen als Gesamtschuldner herangezogen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Februar 2009 - 9 S 26.08 u. a. - juris).
  • VG Cottbus, 13.12.2017 - 3 L 323/17

    Straßenausbaubeiträge

    Von einer "Verbesserung" ist bereits auszugehen, wenn die Ausstattung der Anlage entsprechend ihrer bisherigen verkehrstechnischen Konzeption vorteilhaft verändert wird (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2009 - OVG 9 S 26.08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2014 - 9 S 9.13

    Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage; Zugangshindernis auf dem

    Wirtschaftlich vorteilhaft ist eine Ausbaumaßname für den Grundstückseigentümer, wenn sie den Gebrauchswert des Grundstücks erhöht (vgl. Beschluss des Senats vom 10. Februar 2009 - OVG 9 S 26.08, OVG 9 S 27.08 und OVG 9 S 26.08 -, juris, Rn. 18).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.05.2011 - 3 K 1083/07

    Straßenausbaubeitrag, Sicherung einer Inanspruchnahmemöglichkeit

    Nach der für Brandenburg maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung muss zu der Inanspruchnahmemöglichkeit ein wirtschaftlicher Vorteil in der Gestalt einer Erhöhung des Gebrauchswertes des betroffenen Grundstücks hinzutreten, um die Beitragspflicht auszulösen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 23.03.2000 Az.: 2 A 226/98 zitiert nach juris Rn. 55; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2009 Az.: OVG 9 S 26.08; OVG 9 S 27.08; OVG 9 S 28/08, zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 13; ebenso OVG Bautzen, Urteil vom 03.09.2008 Az.: 5 A 348/08, zitiert nach juris Rn. 29).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.08.2013 - 3 K 330/10

    Straßenausbaubeitrag bei einem zweiterschlossenen Hinterliegergrundstück

    30 c) Nach der für Brandenburg maßgeblichen obergerichtlichen Rechtsprechung muss zu der Inanspruchnahmemöglichkeit ein wirtschaftlicher Vorteil in der Gestalt einer Erhöhung des Gebrauchswertes des betroffenen Grundstücks hinzutreten , um die Beitragspflicht auszulösen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Urteil vom 23. März 2000 - 2 A 226/98 -, zitiert nach juris Rn. 55; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2009 - OVG 9 S 26.08 -, Rn. 13; Urteil der Kammer vom 20. Mai 2011 - VG 3 K 1083/07 -, jeweils zitiert nach http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de Rn. 18; vgl. insgesamt dazu auch Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2011 - VG 3 K 312/09; ebenso Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 03. September 2008 - 5 A 348/08 -, http://www.justiz.sachsen.de).
  • VG Frankfurt/Oder, 16.08.2021 - 3 K 1459/15
    Bei Verkehrsanlagen ist nämlich die Frage, ob im beitragsrechtlichen Sinne eine Verbesserung vorliegt, nach verkehrstechnischen Gesichtspunkten zu beantworten (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2009 - OVG 9 S 26.08, 27.08, 28.08 -, juris Rn. 12).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2021 - 3 K 4335/17

    Kein Artabschlag beim Nutzungsfaktor für saisonal genutzte Erholungsgrundstücke

    Auch hinter dem Ansatz eines Nutzungsfaktors von 1, 0 für diese Grundstücke steht die Annahme, für ihre Eigentümer sei die jeweils abzurechnende Ausbaumaßnahme in vergleichbarer Weise wirtschaftlich vorteilhaft, wie für die Eigentümer von entsprechenden Dauerwohngrundstücken, weil sie durch die Erhaltung und Verbesserung der Erschließung der Grundstücke deren Gebrauchswert erhöhe (zu diesem in Brandenburg geltenden Vorteilsbegriff: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2009 - OVG 9 S 26.08 -, juris Rn. 13 sowie Beschluss vom 23. Januar 2014 - OVG 9 S 9.13 -, juris Rn. 8).
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