Weitere Entscheidung unten: LAG Niedersachsen, 16.09.2003

Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14305
LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02 (https://dejure.org/2003,14305)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2003 - 9 Sa 649/02 (https://dejure.org/2003,14305)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2003 - 9 Sa 649/02 (https://dejure.org/2003,14305)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 301 ZPO; Art. 2 Abs. 2 Richtlinie 89/391/EWG; § 5 Abs. 3 ArbZG; § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG; Art 6 Nr. 2 Richtlinie 93/104/EG; § 5 Abs. 1 NRettDG,NI
    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst ; Zahlung von Überstundenvergütung und Wechselschichtzulagen für einen Rettungssanitäter; Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit oder Ruhezeit ; Differenzierung der Wirkung einer ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst ; Zahlung von Überstundenvergütung und Wechselschichtzulagen für einen Rettungssanitäter; Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit oder Ruhezeit ; Differenzierung der Wirkung einer ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02
    Letzteres ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes seit seiner Entscheidung vom 3. Oktober 2000 - C 303/98 - (SIMAP) der Fall.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02
    Im Gegensatz dazu zählt das Arbeitszeitgesetz den Bereitschaftsdienst gerade nicht zur Arbeitszeit, sondern ordnet ihn der Ruhezeit zu (§ 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG, vgl. BAG Beschl. v. 18. Februar 2003, 1 ABR 2/02, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02
    Dadurch hat sie ungeachtet der Regelungen über die Befugnisse der Gesellschafterversammlung in § 6 des Gesellschaftsvertrages und der Befugnisse der Geschäftsführung in § 8 des Gesellschaftsvertrages faktische Einflussmöglichkeiten, sie hat diese Einflussmöglichkeiten aber auch aufgrund von § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (auf dessen Inhalt die Kammer Bezug nimmt, Bl. 247 ff. d. A. 9 Sa 648/02).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03

    Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den

    Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2003 - 9 Sa 649/02 - wird als unzulässig verworfen.
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 650/02

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von

    Der Kläger beruft sich insoweit auf das Schreiben der Bürgerberaterin der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2001 (Bl. 214 bis 216 d. A. 9 Sa 649/02).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von

    Der Kläger beruft sich insoweit auf das Schreiben der Bürgerberaterin der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2001 (Bl. 214 bis 216 d. A. 9 Sa 649/02).
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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13044
LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02 (https://dejure.org/2003,13044)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2003 - 9 Sa 648/02 (https://dejure.org/2003,13044)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2003 - 9 Sa 648/02 (https://dejure.org/2003,13044)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 2 Richtlinie Nr. 89/391/EWG; Art. 1 Abs. 3 Richtlinie Nr. 93/104/EG; § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG; § 5 Abs. 3 ArbZG; Art. 6 Nr. 2 Richtlinie Nr. 93/104/EG
    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst; Beschäftigung bei einem Rettungsdienst in der Notfallrettung; Anwendbarkeit der "Grundrichtlinie" Nr. 89/391/EWG und der "Arbeitszeitrichtlinie" Nr. 93/104/EG; Einordnung des ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst; Beschäftigung bei einem Rettungsdienst in der Notfallrettung; Anwendbarkeit der "Grundrichtlinie" Nr. 89/391/EWG und der "Arbeitszeitrichtlinie" Nr. 93/104/EG; Einordnung des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
    Letzteres ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes seit seiner Entscheidung vom 3. Oktober 2000 - C 303/98 - (SIMAP) der Fall.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
    Im Gegensatz dazu zählt das Arbeitszeitgesetz den Bereitschaftsdienst gerade nicht zur Arbeitszeit, sondern ordnet ihn der Ruhezeit zu (§ 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG, vgl. BAG Beschl. v. 18. Februar 2003, 1 ABR 2/02, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
    Der Kläger beruft sich insoweit auf das Schreiben der Bürgerberaterin der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2001 (Bl. 214 bis 216 d. A. 9 Sa 649/02).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von

    Dadurch hat sie ungeachtet der Regelungen über die Befugnisse der Gesellschafterversammlung in § 6 des Gesellschaftsvertrages und der Befugnisse der Geschäftsführung in § 8 des Gesellschaftsvertrages faktische Einflussmöglichkeiten, sie hat diese Einflussmöglichkeiten aber auch aufgrund von § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (auf dessen Inhalt die Kammer Bezug nimmt, Bl. 247 ff. d. A. 9 Sa 648/02).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 650/02

    Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von

    Dadurch hat sie ungeachtet der Regelungen über die Befugnisse der Gesellschafterversammlung in § 6 des Gesellschaftsvertrages und der Befugnisse der Geschäftsführung in § 8 des Gesellschaftsvertrages faktische Einflussmöglichkeiten, sie hat diese Einflussmöglichkeiten aber auch aufgrund von § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (auf dessen Inhalt die Kammer Bezug nimmt, Bl. 247 ff. d. A. 9 Sa 648/02).
  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 598/03

    Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den

    Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2003 - 9 Sa 648/02 - wird als unzulässig verworfen.
  • VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00

    Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei Rettungsdiensten; Aufhebung des

    Auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 16. September 2003 - 9 Sa 648/02 -, zitiert nach juris) rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.
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