Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 301 ZPO; Art. 2 Abs. 2 Richtlinie 89/391/EWG; § 5 Abs. 3 ArbZG; § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG; Art 6 Nr. 2 Richtlinie 93/104/EG; § 5 Abs. 1 NRettDG,NI
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst ; Zahlung von Überstundenvergütung und Wechselschichtzulagen für einen Rettungssanitäter; Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit oder Ruhezeit ; Differenzierung der Wirkung einer ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst ; Zahlung von Überstundenvergütung und Wechselschichtzulagen für einen Rettungssanitäter; Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit oder Ruhezeit ; Differenzierung der Wirkung einer ...
- Judicialis
Arbeitszeitgesetz; ; Arbeitszeitrichtlinie Nr. 93/104/EG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02
Letzteres ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes seit seiner Entscheidung vom 3. Oktober 2000 - C 303/98 - (SIMAP) der Fall. - BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02
Im Gegensatz dazu zählt das Arbeitszeitgesetz den Bereitschaftsdienst gerade nicht zur Arbeitszeit, sondern ordnet ihn der Ruhezeit zu (§ 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG, vgl. BAG Beschl. v. 18. Februar 2003, 1 ABR 2/02, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft). - LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02
Dadurch hat sie ungeachtet der Regelungen über die Befugnisse der Gesellschafterversammlung in § 6 des Gesellschaftsvertrages und der Befugnisse der Geschäftsführung in § 8 des Gesellschaftsvertrages faktische Einflussmöglichkeiten, sie hat diese Einflussmöglichkeiten aber auch aufgrund von § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (auf dessen Inhalt die Kammer Bezug nimmt, Bl. 247 ff. d. A. 9 Sa 648/02).
- BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 597/03
Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den …
Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2003 - 9 Sa 649/02 - wird als unzulässig verworfen. - LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 650/02
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von …
Der Kläger beruft sich insoweit auf das Schreiben der Bürgerberaterin der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2001 (Bl. 214 bis 216 d. A. 9 Sa 649/02). - LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von …
Der Kläger beruft sich insoweit auf das Schreiben der Bürgerberaterin der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2001 (Bl. 214 bis 216 d. A. 9 Sa 649/02).
Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Arbeitsbereitschaft als Arbeitszeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Art. 2 Abs. 2 Richtlinie Nr. 89/391/EWG; Art. 1 Abs. 3 Richtlinie Nr. 93/104/EG; § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG; § 5 Abs. 3 ArbZG; Art. 6 Nr. 2 Richtlinie Nr. 93/104/EG
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst; Beschäftigung bei einem Rettungsdienst in der Notfallrettung; Anwendbarkeit der "Grundrichtlinie" Nr. 89/391/EWG und der "Arbeitszeitrichtlinie" Nr. 93/104/EG; Einordnung des ... - Wolters Kluwer
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von Bereitschaftsdienst; Beschäftigung bei einem Rettungsdienst in der Notfallrettung; Anwendbarkeit der "Grundrichtlinie" Nr. 89/391/EWG und der "Arbeitszeitrichtlinie" Nr. 93/104/EG; Einordnung des ...
- Judicialis
Arbeitszeitgesetz; ; Arbeitszeitrichtlinie Nr. 93/104/EG
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 15.02.2002 - 6 Ca 144/01
- LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
- BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 598/03
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
Letzteres ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes seit seiner Entscheidung vom 3. Oktober 2000 - C 303/98 - (SIMAP) der Fall. - BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02
Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
Im Gegensatz dazu zählt das Arbeitszeitgesetz den Bereitschaftsdienst gerade nicht zur Arbeitszeit, sondern ordnet ihn der Ruhezeit zu (§ 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG, vgl. BAG Beschl. v. 18. Februar 2003, 1 ABR 2/02, AP Nr. 12 zu § 611 BGB Arbeitsbereitschaft). - LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 648/02
Der Kläger beruft sich insoweit auf das Schreiben der Bürgerberaterin der Europäischen Kommission vom 10. Oktober 2001 (Bl. 214 bis 216 d. A. 9 Sa 649/02).
- LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 649/02
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von …
Dadurch hat sie ungeachtet der Regelungen über die Befugnisse der Gesellschafterversammlung in § 6 des Gesellschaftsvertrages und der Befugnisse der Geschäftsführung in § 8 des Gesellschaftsvertrages faktische Einflussmöglichkeiten, sie hat diese Einflussmöglichkeiten aber auch aufgrund von § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (auf dessen Inhalt die Kammer Bezug nimmt, Bl. 247 ff. d. A. 9 Sa 648/02). - LAG Niedersachsen, 16.09.2003 - 9 Sa 650/02
Umfang der im Betrieb zulässigen Höchstarbeitszeit unter Einbeziehung von …
Dadurch hat sie ungeachtet der Regelungen über die Befugnisse der Gesellschafterversammlung in § 6 des Gesellschaftsvertrages und der Befugnisse der Geschäftsführung in § 8 des Gesellschaftsvertrages faktische Einflussmöglichkeiten, sie hat diese Einflussmöglichkeiten aber auch aufgrund von § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages (auf dessen Inhalt die Kammer Bezug nimmt, Bl. 247 ff. d. A. 9 Sa 648/02). - BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 598/03
Parteifähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Wiedereinsetzung in den …
Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 16. September 2003 - 9 Sa 648/02 - wird als unzulässig verworfen. - VG Stade, 25.02.2004 - 6 A 1204/00
Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei Rettungsdiensten; Aufhebung des …
Auch die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 16. September 2003 - 9 Sa 648/02 -, zitiert nach juris) rechtfertigt keine andere rechtliche Beurteilung.