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   LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 636/03   

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LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 636/03 (https://dejure.org/2003,67163)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02.05.2003 - 9 SaGa 636/03 (https://dejure.org/2003,67163)
LAG Hessen, Entscheidung vom 02. Mai 2003 - 9 SaGa 636/03 (https://dejure.org/2003,67163)
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Wird zitiert von ... (11)

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Dabei verkennt der Senat nicht die Gefahr, dass sich einzelne Arbeitgeber eine "schwächere" Gewerkschaft zum Abschluss eines - gegenüber dem Flächentarifvertrag - spezielleren Haustarifvertrags "aussuchen", um mittels der in Fällen der Tarifpluralität vom Bundesarbeitsgericht bislang vertretenen - verfassungsrechtlich umstrittenen - Lehre von der Tarifeinheit (vgl. 20. März 1991 - 4 AZR 455/90 - BAGE 67, 330, zu B II 3 der Gründe; 4. Dezember 2002 - 10 AZR 113/02 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 28 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 17, zu II 1 d aa der Gründe mwN; vgl. zum Prinzip der Tarifeinheit in Fällen der Tarifkonkurrenz zuletzt 23. März 2005 - 4 AZR 203/04 - AP TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 29 = EzA TVG § 4 Tarifkonkurrenz Nr. 18, zu I 1 a der Gründe; vgl. zur Kritik daran etwa Hessisches LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 636/03 - NZA 2003, 679; ErfK/Dieterich Art. 9 GG Rn. 82; Däubler/Zwanziger TVG § 4 Rn. 943 ff. jeweils mwN) einen ihnen unbequemen Flächentarifvertrag zu verdrängen.
  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    im Schrifttum geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken Hessisches LAG 2. Mai 2003 - 9 SaGa 636/03 - NZA 2003, 679 und ErfK/Dieterich Art. 9 GG Rn. 82 jeweils mwN).
  • LAG Hessen, 08.08.2003 - 12 TaBV 138/01

    Koalitionseigenschaft; Gewerkschaft, Tariffähigkeit

    Die Konkurrenz zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten zu 2) schränkt beide in ihrem Recht zur Durchführung von Streikmaßnahmen nicht ein (vgl. Hessisches LAG 02. Mai 2003 - 9 SaGa 636/03 - NZA 2003/679; - 9 SaGa 638/03 -BB 2003/1229).
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 19/07
    Diese Entscheidung wurde im Ergebnis bestätigt durch Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.05.2003 (9 SaGa 636/03 sowie die beiden Parallelstreitigkeiten mit den Aktenzeichen 9 SaGa 637/03, 9 SaGa 638/03, BB 2003, 1229 ff. [LAG Hessen 02.05.2003 - 9 Sa Ga 638/03]).

    Bereits in der Schutzschrift vom 15.06.2007 hat die Verfügungsbeklagte ihre Rechtsauffassung zu der Frage der Verhältnismäßigkeit von Streikmaßnahmen vorgetragen, der Grundsatz der Tarifeinheit könne nicht die Untersagung eines Streikaufrufs rechtfertigen und sich auf Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.05.2003 (aaO) und des Arbeitsgerichts Kiel vom 30.06.2006 (1 Ga 11 b / 06, veröffentlicht in ZTR 2006, 488 ff.) und auf Literaturstimmen, die sich für eine Tarifpluralität in Fällen der vorliegenden Art aussprechen (Bayreuther NZA 2006, 642 ff. und Thüsing / v. Medem ZIP 2007, 510) bezogen.

  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 18/07
    Diese Entscheidung wurde im Ergebnis bestä-tigt durch Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.05.2003 (9 SaGa 636/03 sowie die beiden Parallelstreitigkeiten mit den Aktenzeichen 9 SaGa 637/03, 9 SaGa 638/03, BB 2003, 1229 ff. [LAG Hessen 02.05.2003 - 9 Sa Ga 638/03] ).

    Bereits in der Schutzschrift vom 15.06.2007 hat die Verfügungsbeklagte ihre Rechtsauffassung zu der Frage der Verhältnismäßigkeit von Streikmaßnahmen vorgetragen, der Grundsatz der Tarifeinheit könne nicht die Untersagung eines Streikaufrufs rechtfertigen und sich auf Entscheidungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.05.2003 (aaO) und des Arbeitsgerichts Kiel vom 30.06.2006 (1 Ga 11 b / 06, veröffentlicht in ZTR 2006, 488 ff.) und auf Literaturstimmen, die sich für eine Tarifpluralität in Fällen der vorliegenden Art aussprechen ( Bayreuther NZA 2006, 642 ff. und Thüsing / v. Medem ZIP 2007, 510) bezogen.

  • LAG Köln, 19.03.2007 - 12 Ta 41/07

    Kostenentscheidung bei Erledigung des Eilantrags auf Unterlassung eines

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Anwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiellrechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 02.05.2003 - 9 SaGa 636/03 - NZA 2000, 679, 680; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 12.12.2005 - 2 Ta 457/05 - Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., S. 362 bis 364).
  • LAG Hamburg, 15.06.2023 - 3 SaGa 1/23

    Einstweiliges Verfügungsverfahren über die Verpflichtung der Gewerkschaft zur

    Zur Prüfung, ob eine auf Unterlassung eines Arbeitskampfes gerichtete einstweilige Verfügung im Sinne des § 940 ZPO zur Anwendung wesentlicher Nachteile nötig erscheint, hat eine Interessenabwägung stattzufinden, in die sämtliche in Betracht kommenden materiell-rechtlichen und vollstreckungsrechtlichen Erwägungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen für beide Parteien einzubeziehen sind (vgl. LAG Hessen vom 2. Mai 2003, Az. 9 SaGa 636/03, NZA 2000, 679, 680; LAG Köln vom 12. Dezember 2005, Az. 2 Ta 457/05).
  • ArbG Berlin, 12.10.2007 - 24 Ga 16462/07

    Einstweilige Verfügung im Arbeitskampf gegen Notdienstanordnung - Verlust des

    Der Aufruf zu Streiks und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung des Abschlusses eines Spartentarifvertrages wurde ihr damals unter Hinweis auf die Friedenspflicht durch Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2.5.2003 (9 SaGa 636/03) untersagt.
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.08.2007 - 12 Ga 144/07
    Der Aufruf zu Streiks und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung des Abschlusses eines Spartentarifvertrages wurde ihr damals wegen Entgegenstehens der Friedenspflicht durch Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2.5.2003 (9 SaGa 636/03) untersagt.
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.08.2007 - 12 Ga 145/07
    Der Aufruf zu Streiks und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung des Abschlusses eines Spartentarifvertrages wurde ihr damals wegen Entgegenstehens der Friedenspflicht durch Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2.5.2003 (9 SaGa 636/03) untersagt.
  • ArbG Frankfurt/Main, 01.08.2007 - 12 Ga 148/07
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