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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 9 Ta 187/07   

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https://dejure.org/2007,11721
LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 (https://dejure.org/2007,11721)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 (https://dejure.org/2007,11721)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. August 2007 - 9 Ta 187/07 (https://dejure.org/2007,11721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Festsetzung der einem Prozessbevollmächtigten aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung; Berechnung der Prozesskostenhilfe entsprechend der ursprünglichen Anträge

  • Judicialis

    SGB § 312; ; ZPO § 114; ; RVG § 33 Abs. 4 Satz 3; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 1; ; RVG § 56 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Einbeziehung des Vergleichsmehrwerts in die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne ausdrückliche abweichende Bewilligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 9 Ta 141/07

    Prozesskostenhilfe: Rechtsanwaltsbeiordnung auf ausschließlich zum Zeitpunkt der

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 9 Ta 187/07
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und der Beschwerdekammer (vgl. z. B. Beschl. v. 01.12.2006, 3 Ta 242/06; Beschl. v. 04.06.2007 - 9 Ta 141/07), das ohne ausdrückliche abweichende Erklärung der Antrag auf Prozesskostenhilfebewilligung und Rechtsanwaltsbeiordnung sich nur auf die Anträge bzw. Streitgegenstände bezieht, die im Zeitpunkt der Antragstellung durch die Partei beim Arbeitsgericht bereits anhängig gewesen sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.12.2006 - 3 Ta 242/06

    Prozesskostenhilfe - Umfang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 9 Ta 187/07
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz und der Beschwerdekammer (vgl. z. B. Beschl. v. 01.12.2006, 3 Ta 242/06; Beschl. v. 04.06.2007 - 9 Ta 141/07), das ohne ausdrückliche abweichende Erklärung der Antrag auf Prozesskostenhilfebewilligung und Rechtsanwaltsbeiordnung sich nur auf die Anträge bzw. Streitgegenstände bezieht, die im Zeitpunkt der Antragstellung durch die Partei beim Arbeitsgericht bereits anhängig gewesen sind.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2009 - 11 Ta 200/09

    Prozesskostenhilfe - keine Bewilligung für den Vergleichsmehrwert

    Die dargestellten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, vgl. zuletzt Beschluss vom 05.12.2008 - 7 Ta 214/08 -, Beschluss vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 -, Beschluss vom 19.06.2007 - 4 Ta 144/07 -, Beschluss vom 04.06.2007 - 9 Ta 141/07 -, Beschluss vom 22.05.2007 - 7 Ta 129/07 -, Beschluss vom 01.12.2006 - 3 Ta 242/06 -, Beschluss vom 04.09.2006 - 8 Ta 158/06 ; so auch Zöller/ Philippi, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 119, Rn. 25; Gerold/ Schmidt/ Müller-Rabe, RVG, 18. Aufl. 2008, § 48, Rn. 117 ff., 128 ff.; Riedel/ Sußbauer/ Schneider, RVG, 9. Aufl. 2005, § 48, Rn. 21 f.
  • LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2008 - 1 Ta 284/07

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Beiordnung eines Rechtsanwalts,

    Der Beschluss steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts und entspricht der herrschenden Meinung (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.04.2002 - 5 Ta 39c/02 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 - LAG Hamm, Beschluss vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 03.03.2009 - 3 Ta 37/09

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, stillschweigende Beantragung,

    Das entspricht der herrschenden Meinung und auch der ständigen Rechtsprechung des LAG Schleswig-Holstein (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 28.02.2008 - 1 Ta 284/07 - LAG Rheinland-Pfalz vom 10.08.2007 - 9 Ta 187/07 - m.w.N.; LAG Hamm vom 31.08.2007 - 6 Ta 402/07 - zitiert nach Juris).
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