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   LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09   

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https://dejure.org/2009,8999
LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09 (https://dejure.org/2009,8999)
LAG Köln, Entscheidung vom 27.05.2009 - 9 Ta 199/09 (https://dejure.org/2009,8999)
LAG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 9 Ta 199/09 (https://dejure.org/2009,8999)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarer Einsatz einer Lebensversicherung zur Deckung der Prozesskosten

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 3 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 115 Abs. 3 S. 1; SGB XII § 90 Abs. 3
    Zumutbarer Einsatz einer Lebensversicherung zur Deckung der Prozesskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 08.04.2008 - 17 WF 66/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Beleihung einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09
    Zudem kann er die Lebensversicherung mit einem Policen-Darlehen beleihen, das erst bei Vertragsablauf der Versicherung fällig und für den Fall, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird, durch Verrechnung mit der Leistung aus der Lebensversicherung getilgt wird (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. April 2008 - 17 WF 66/08 - ).

    Abschließend ist darauf zu verweisen, dass die Beiordnung nach § 11 a ArbGG wie die Prozesskostenhilfe eine Form der Sozialhilfe ist, für die gilt, dass der Bedürftige - abgesehen von den gesetzlich normierten Ausnahmen - alle verfügbaren eigenen Mittel einsetzen muss, bevor ihm staatliche Hilfe auf Kosten der Allgemeinheit gewährt werden kann (vgl. dazu: OLG Stuttgart, Beschluss vom 8. April 2008 - 17 WF 66/08 - ).

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 2 WF 51/05

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bestimmung des Schonvermögens; Zumutbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09
    Dies ist nur der Fall, wenn eine unter Einbeziehung des für die Prozesskostenhilfe zu verwendenden Kapitals von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass die Partei in Zukunft ihre Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (vgl. dazu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05 - und OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 33 Wx 197/08 - ).
  • OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08

    Einsatz des Vermögens für die Erstattung der Betreuervergütung als unzumutbare

    Auszug aus LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09
    Dies ist nur der Fall, wenn eine unter Einbeziehung des für die Prozesskostenhilfe zu verwendenden Kapitals von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass die Partei in Zukunft ihre Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (vgl. dazu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05 - und OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 33 Wx 197/08 - ).
  • OLG Naumburg, 21.04.2005 - 14 WF 41/05

    Kein Zwang zur Auflösung einer Lebensversicherung zur Bestreitung von

    Auszug aus LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09
    kann er auch die Lebensversicherung vorübergehend beitragsfrei stellen, um aus den dergestalt ersparten Beiträgen die Prozesskosten zu finanzieren (vgl. dazu: OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2005 - 14 WF 41/05 - ).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2009 - 3 Ta 638/09

    Prozesskostenhilfe; Kapitallebensversicherung als einzusetzendes Vermögen

    Von einer angemessenen Altersversorgung ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn die Partei ihren Lebensunterhalt bei Erreichen des Rentenalters voraussichtlich ohne Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11.05.2005 - 2 WF 51/05, FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.07.2009 - 11 WF 147/09; OLG München, Beschluss v. 27.01.2009 - 33 Wx 197/08; vgl. auch Sächsisches LAG, Beschluss v. 27.09.2005 - 4 Ta 163/05 - juris; LAG Köln, Beschluss v. 27.05.2009 - 9 Ta 199/09).

    Dem Kläger steht vielmehr frei, die Lebensversicherung mit einem Policen-Darlehen zu beleihen, welches seine monatlichen Zahlungsverpflichtungen unverändert lässt und erst bei Vertragsablauf der Lebensversicherung zur Rückzahlung fällig ist, anderenfalls im Wege der Verrechnung mit der Versicherungssumme getilgt wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 08.04.2008 - 17 WF 66/08; Beschluss v. 31.07.2009 - 11 WF 147/09; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 15.09.2009 - 3 Ta 551/09; LAG Köln, Beschluss v. 27.05.2009 - 9 Ta 199/09; LAG Hamm, Beschluss v. 04.04.2005 - 18 Ta 129/05).

  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 3 Ta 139/10

    Rückkaufswert einer Lebensversicherung als verwertbares Vermögen i.R.d.

    Von einer angemessenen Altersversorgung ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn die Partei ihren Lebensunterhalt bei Erreichen des Rentenalters voraussichtlich ohne Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11.05.2005 - 2 WF 51/05, FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.07.2009 - 11 WF 147/09; OLG München, Beschluss v. 27.01.2009 - 33 Wx 197/08; vgl. auch Sächsisches LAG, Beschluss v. 27.09.2005 - 4 Ta 163/05 - juris; LAG Köln, Beschluss v. 27.05.2009 - 9 Ta 199/09).

    Dem Kläger steht vielmehr frei, die Lebensversicherung mit einem Policen-Darlehen zu beleihen, welches seine monatlichen Zahlungsverpflichtungen unverändert lässt und erst bei Vertragsablauf der Lebensversicherung zur Rückzahlung fällig ist, anderenfalls im Wege der Verrechnung mit der Versicherungssumme getilgt wird (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 08.04.2008 - 17 WF 66/08; Beschluss v. 31.07.2009 - 11 WF 147/09; LAG Düsseldorf, Beschluss v. 15.09.2009 - 3 Ta 551/09; LAG Köln, Beschluss v. 27.05.2009 - 9 Ta 199/09; LAG Hamm, Beschluss v. 04.04.2005 - 18 Ta 129/05).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 Ta 2433/09

    PKH - Unzumutbarkeit des Einsatzes einer Lebensversicherung

    Von einer angemessenen Altersversorgung ist zwar nach den Entscheidungen einiger Gerichte auszugehen, wenn die Partei ihren Lebensunterhalt bei Erreichen des Rentenalters voraussichtlich ohne Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 11 WF 147/09; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 33 Wx 197/08; vgl. auch Sächsisches LAG, Beschluss vom 27. September 2005 - 4 Ta 163/05; LAG Köln, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 9 Ta 199/09).
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