Rechtsprechung
   LAG Köln, 18.08.2006 - 9 Ta 272/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4731
LAG Köln, 18.08.2006 - 9 Ta 272/06 (https://dejure.org/2006,4731)
LAG Köln, Entscheidung vom 18.08.2006 - 9 Ta 272/06 (https://dejure.org/2006,4731)
LAG Köln, Entscheidung vom 18. August 2006 - 9 Ta 272/06 (https://dejure.org/2006,4731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Nachträgliche Klagezulassung; Aufklärung; Betriebsübergang; Insolvenzverwalter

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 1 KSchG, § 613 a BGB
    Nachträgliche Klagezulassung; Aufklärung; Betriebsübergang; Insolvenzverwalter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Klagezulassung; Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage ; Pflichten eines Insolvenzverwalters bei der Kündigung eines Arbeitnehmers ; Geltendmachung der Versäumung einer rechtzeitigen Klageerhebung durch eine ...

Kurzfassungen/Presse

  • yumpu.com (Leitsatz)

    Nachträgliche Klagezustellung, Aufklärung, Betriebsübergang, Insolvenzverwalter, § 5 Abs. 1 KSchG, § 613a BGB

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 2231
  • NZI 2007, 48
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2006 - 9 Ta 272/06
    Auch nach der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts ist die Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts im Verfahren der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG nicht statthaft (vgl. BAG, Beschluss vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - HWK-Quecke/Pods, a.a.O., § 5 KSchG Rdn. 19).
  • BAG, 26.08.1993 - 2 AZR 376/93

    Mitbestimmung des Personalrats nur auf Antrag; Hinweispflichten des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2006 - 9 Ta 272/06
    Daraus folgt, dass eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage nicht besteht (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 1980 - 7 Ta 83/80 - BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 376/93 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2004 - 7 Ta 173/04

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage; Pflicht zur Erhebung der

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2006 - 9 Ta 272/06
    Dies gilt auch, soweit es die Frage betrifft, ob ein Betrieb stillgelegt oder von einem Übernehmer fortgeführt wird (vgl. dazu auch: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - 7 Ta 173/04 -).
  • LAG Köln, 09.10.2000 - 8 Sa 84/00

    Kündigung; Sittenwidrigkeit; Wiedereinstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2006 - 9 Ta 272/06
    Er braucht bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung überhaupt keine Kündigungsgründe zu nennen (vgl. LAG Köln, Urteil vom 9. Oktober 2000 - 8 Sa 84/00 -).
  • LAG Düsseldorf, 12.06.1980 - 7 Ta 83/80
    Auszug aus LAG Köln, 18.08.2006 - 9 Ta 272/06
    Daraus folgt, dass eine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage nicht besteht (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Juni 1980 - 7 Ta 83/80 - BAG, Urteil vom 26. August 1993 - 2 AZR 376/93 -).
  • LAG Hamm, 11.01.2022 - 14 Sa 938/21

    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage wegen Falschinformation

    aa) Im Falle eigener Unkenntnis von der Notwendigkeit, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage zu erheben, kommt eine nachträgliche Zulassung nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer sich an eine zur Erteilung von Auskünften geeignete, zuverlässige Stelle wendet und von dort eine für die Fristversäumnis ursächliche unrichtige Auskunft erhält (vgl. LAG Nürnberg 26. März 2015 - 5 Sa 259/14 - juris, Rn. 35: LAG Köln 18. August 2006 - 9 Ta 272/06 - juris, Rn. 24; 15. April 2005 - 10 Ta 309/04 - juris, Rn. 13; ErfK/Kiel, 22. Auflage, 2022, KSchG § 5 Rn. 17; HK-ArbR/Schmitt, 4. Auflage, 2017, KSchG § 5 Rn. 24).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.07.2012 - 5 Ca 1344/11

    Schadensersatzanspruch gegen einen Insolvenzverwalter wegen Verletzung der

    Auch ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers es nicht gebietet, den Arbeitnehmer im Kündigungsfall auf die drohende Gefahr der Präklusion und die zur Vermeidung derselben einzuhaltende Klagefrist des § 4 KSchG hinzuweisen (BAG, NZA 1994, 281 [BAG 26.08.1993 - 2 AZR 376/93] ; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 12.6.1980 - 7 Ta 83/80; zur - ebenfalls verneinten - Aufklärungspflicht des Insolvenzverwalters nach Kündigung: LAG Köln, Beschl. v. 18.8.2006 - 9 Ta 272/06).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht