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   OLG Köln, 05.02.2018 - I-9 U 120/17   

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OLG Köln, 05.02.2018 - I-9 U 120/17 (https://dejure.org/2018,6916)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2018 - I-9 U 120/17 (https://dejure.org/2018,6916)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - I-9 U 120/17 (https://dejure.org/2018,6916)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von Deckungsschutz; Streitwert einer Klage auf Erteilung einer vollständigen Datenauskunft i.S. von § 34 BDSG

  • kanzlei.biz

    Streitwert von EUR 500 bei datenschutzrechtlichem Auskunftsanspruch angemessen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 ; BDSG § 34
    Streitwert einer Klage gegen einen Rechtsschutzversicherer auf Gewährung von Deckungsschutz

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwert für Datenauskunft 500 EUR

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streitwert für datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch bei 500,- EUR

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Köln, 19.10.2017 - 24 O 155/17
    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17
    Auf die Streitwertbeschwerde Klägers wird der in dem Teilanerkenntnis- und Urteil des Landgerichts Köln vom 19.10.2017 - 24 O 155/17 - festgesetzte Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren abgeändert und auf 6.684,99 EUR festgesetzt, wobei auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 1) 6.184,99 EUR und auf den erstinstanzlichen Klageantrag zu 2) 500 EUR entfallen.
  • LG Köln, 18.03.2019 - 26 O 25/18

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

    vom 05.02.2018, 9 U 120/17).
  • AG München, 04.09.2019 - 155 C 1510/18

    Anspruch auf Auskunft von personenbezogene Daten

    Soweit die Beklagtenseite auf den Beschluss des OLG Köln vom 5.2.2018, Az. 9 U 120/17 Bezug nimmt, wird in der entsprechenden Anmerkung zur Entscheidung zutreffend ausgeführt, dass eine einheitliche Maßgabe in Form einer "roten Linie" gerade nicht existiert.
  • LAG Baden-Württemberg, 23.01.2020 - 5 Ta 123/19

    Streitwert - Auskunftsanspruch

    Für den Antrag auf Erteilung einer vollständigen Datenauskunft im Sinne von Art. 15 Abs. 1 DS-GVO kann nach billigem Ermessen ein Streitwert von 500, 00 EUR angemessen sein, wenn dem Anspruch nur allgemeine Ausführungen zu Grunde liegen (wie LAG Düsseldorf 16. Dezember 2019 - 4 Ta 413/19 - zur Veröffentlichung vorgesehen sowie OLG Köln 5. Februar 2018 - I-9 U 120/17 - juris).

    (1) Ein Rückgriff auf § 52 Abs. 2 GKG ist hier ebenso unangemessen wie bei der unbezifferten Leistungsklage (vgl. OLG Köln 5. Februar 2018 - I-9 U 120/17 - juris Rn 3; Schneider/Herget a.a.O. Rn 4297).

    (4) Damit erweist sich die arbeitsgerichtliche Festsetzung des Streitwerts von 500, 00 EUR für den Auskunftsanspruch gemäß Art. 15 DS-VGO aufgrund des durchgängig geringen Gewichts der zu berücksichtigenden Umstände als angemessen und ausreichend (im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf 16. Dezember 2019 - 4 Ta 413/19 - zur Veröffentlichung vorgesehen; OLG Köln 5. Februar 2018 - I-9 U 120/17 - juris).

  • OLG Köln, 25.07.2019 - 20 W 10/18

    Streitwert 5.000 EURO für Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO angemessen sofern

    Unter Berücksichtigung dieser Faktoren, insbesondere der Bedeutung des Anspruchs aus Art. 15 DS-GVO und der hierdurch geschützten grundrechtlichen Positionen sowie des Umstands, dass der Kläger mit der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs (anders als in dem dem Beschluss des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 05.02.2018, Az. 9 U 120/17, zugrundeliegenden Sachverhalt) zumindest auch ein wirtschaftliches Ziel, nämlich die Erleichterung der Durchsetzung der Anträge zu 1) bis 5) verfolgt, erscheint eine Festsetzung des Werts auf 5.000,00 EUR als angemessen.
  • KG, 15.09.2021 - 5 U 35/20

    Bereits kurze Werbung im E-Mail-Footer unzulässig ohne Einwilligung

    Der Kläger verfolgt mit der Datenauskunft ein immaterielles Interesse (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 12. November 2020 - I-9 W 34/20 -, Rn. 7, juris; Beschluss vom 05. Februar 2018 - I-9 U 120/17 -, Rn. 3, juris).
  • ArbG Neumünster, 11.08.2020 - 1 Ca 247c/20

    Schadensersatz gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO - verspätete Erfüllung der

    Die Kammer hat diesen Auskunftsanspruch mit insgesamt 500 Euro bewertet (vgl. OLG Köln v. 5.2.2018 -9 U 120/17, ZD 2018, 268).
  • LAG Nürnberg, 28.05.2020 - 2 Ta 76/20

    Streitwert - Auskunft Art. 15 DSGVO

    Hiervon ausgehend ist der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO mit 500, 00 Euro zu bewerten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (LAG Düsseldorf a.a.O. unter Verweis auf OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17, juris [600,00 Euro]).
  • LAG Düsseldorf, 16.12.2019 - 4 Ta 413/19

    Streitwert; Auskunftsklage; DSGVO

    Hiervon ausgehend ist der Wert eines Auskunftsbegehrens nach Art. 15 DSGVO mit 500, 00 Euro zu bewerten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten (ähnlich OLG Köln, 05.02.2018 - 9 U 120/17, juris [600,00 Euro]).

    Denn es ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar, dass das Persönlichkeitsrecht des Auskunftsgläubigers in einer Weise berührt wäre, die über den schlichten, massenhaft gewährten Auskunftsanspruch hinausginge, der ein allgemeines Informationsinteresse befriedigen soll (im Ergebnis ebenso zur Bewertung des Gläubigerinteresses OLG Köln 05.02.2018 - 9 U 120/17, juris).

  • LG Berlin, 16.12.2019 - 35 T 14/19

    Streitwertfestsetzung für einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO

    Während vereinzelt ein Wert von 500, 00 EUR für das reine Informationsinteresse angesetzt wird (OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2018 - 9 U 120/17), ist demgegenüber festzuhalten, dass es sich bei dem Umgang mit persönlichen Daten um grundrechtlich geschützte Positionen handelt und je zudem nach dem Ergebnis der Auskunft, das zu dem für die Wertfestsetzung maßgeblichen Zeitpunkts der Einreichung der Klage naturgemäß nicht absehbar ist, diese Grundlage weiterer Ansprüche sein kann.
  • LAG München, 02.08.2023 - 3 Ta 142/23

    Wertfestsetzung, Auskunftsanpruch, Anspruch auf Kopie, Personalakte,

    Ebenso wenig ist eine analoge Anwendung des für verwaltungsgerichtliche Verfahren geltenden § 52 Abs. 2 GKG in Betracht zu ziehen, nach dem ein Streitwert mit 5.000,00 EUR anzunehmen ist, wenn der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte bietet (so Riem in Anmerkung zu OLG Köln, Beschluss vom 04.08.2022 - 7 U 137/21 - ZD 2023, 41; a. A. etwa OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2018 - 9 U 120/17 - Rn. 3).

    Der Kläger hat in der Klageschrift keine Umstände dargelegt, die indizieren, dass sein Persönlichkeitsrecht in einer Weise betroffen sein könnte, die über den schlichten, massenhaft gewährten Auskunftsanspruch zur Befriedigung eines allgemeinen Informationsinteresses hinausginge (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5.2.2018 - 9 U 120/17 - Rn. 3; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2019 - 4 Ta 413/19 - Rn. 5 und ihm folgend die unten dargestellte landesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung).

  • OLG Köln, 17.07.2019 - 13 W 25/19
  • LAG Nürnberg, 30.10.2020 - 2 Ta 123/20

    Streitwert - Zeugniserteilung - Einigung auf Zeugnisinhalt - Vergleichsmehrwert

  • OLG Köln, 12.11.2020 - 9 W 34/20

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung; Streitwert für einen auf

  • OLG Karlsruhe, 29.09.2023 - 7 W 30/23

    Streitwert bei Klage gegen Löschung von Sozialnetzwerk-Konto

  • OLG Dresden, 23.11.2023 - 4 W 745/23

    Streitwert; Datenschutzverstoß; Werbeschreiben

  • OLG Köln, 26.08.2019 - 13 W 25/19
  • KG, 23.08.2021 - 5 U 121/19

    Kostentragung: Wirkungslose Anschlussberufung bei Berufungsrücknahme

  • LG Köln, 14.09.2021 - 3 O 118/18
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