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   OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08   

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https://dejure.org/2009,6571
OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08 (https://dejure.org/2009,6571)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.2009 - 9 U 138/08 (https://dejure.org/2009,6571)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 2009 - 9 U 138/08 (https://dejure.org/2009,6571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens: Geltendmachung von Ansprüchen eines GmbH-Geschäftsführers gegen die Gesellschaft bei außerordentlicher Kündigung des Anstellungsvertrags

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 611 BGB; § 592f ZPO
    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers auf Zahlung von Gehalt; Übergangsgeld und Abfindung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers auf Zahlung von Gehalt; Übergangsgeld und Abfindung

  • Judicialis

    BGB § 611; ; ZPO § 592 f

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; ZPO § 592f
    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für die Klage eines GmbH-Geschäftsführers auf Zahlung von Gehalt, Übergangsgeld und Abfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2172 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.07.2001 - IX ZR 380/98

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens für den Rückforderungsprozeß bei einer

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Die von der Beklagten angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die für die Rückforderung der Bürgschaft auf erstes Anfordern den Urkundenprozess als unstatthaft ansieht, weil damit die Klärung des materiellen Bürgschaftsfalls weitgehend in das Nachverfahren abgedrängt werde (BGH, NJW 2001, 3549), ist auf Vergütungsansprüche aus Dienstverhältnissen, deren Kündigung streitig ist, nicht übertragbar.
  • BGH, 20.12.2006 - VIII ZR 112/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Wohnraummietverträgen im Urkundenprozess

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Insoweit wird lediglich die Klärung der (rechtsvernichtenden) Einwendung der Kündigung für die Fälle dem Nachverfahren vorbehalten, in denen die Voraussetzungen der Kündigung mit Urkunden nicht belegbar sind (vgl. für die Erhebung nicht im Urkundsverfahren beweisbarer Einreden im Hinblick auf die Mangelhaftigkeit eines Mietgegenstandes BGH, NJW 2007, 1061).
  • BGH, 21.04.1966 - VII ZB 3/66

    Vollstreckbarkeit eines Urteils

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Die Verfolgung von Zahlungsansprüchen, von denen der Dienstherr aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bspw. steuerliche Abzüge vornehmen darf oder muss, ist nach allgemeiner Auffassung (der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt) in der Weise zulässig, dass auf den gesamten Bruttobetrag geklagt wird (vgl. etwa BGH, WM 1966, 758 f.. LAG Düsseldorf, BeckRS 2006, 43699. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., Rdnr. 51 zu § 611, Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rdnr. 6 zu § 704. Boewer in Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 54 zu § 78. Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl., Rdnr. 55 zu § 46 sowie Rdnr. 56 zu § 62).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - 3 U 3/05

    Zur Statthaftigkeit eines Urkundenprozesses bei vertraglich vereinbarter

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Schließlich berührt es - entgegen der von der Beklagten in der Verhandlung vor dem Senat unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2. März 2005 (3 U 3/05, GmbHR 2005, 991 = BeckRS 2005, 04688) vertretenen Auffassung - die Statthaftigkeit des Urkundsverfahrens nicht, dass aus den vom Kläger vorgelegten (und ihrem Inhalt nach unstreitigen) Urkunden nur der Bruttobetrag der verfolgten Forderungen zu ersehen ist.
  • LAG Düsseldorf, 26.07.2006 - 12 Sa 357/06

    Vollstreckungsgegenklage, Rechtsschutzinteresse, Präklusion

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Die Verfolgung von Zahlungsansprüchen, von denen der Dienstherr aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen bspw. steuerliche Abzüge vornehmen darf oder muss, ist nach allgemeiner Auffassung (der auch der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt) in der Weise zulässig, dass auf den gesamten Bruttobetrag geklagt wird (vgl. etwa BGH, WM 1966, 758 f.. LAG Düsseldorf, BeckRS 2006, 43699. Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., Rdnr. 51 zu § 611, Zöller/Stöber, ZPO, 27. Aufl., Rdnr. 6 zu § 704. Boewer in Münchner Handbuch zum Arbeitsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 54 zu § 78. Germelmann, Arbeitsgerichtsgesetz, 6. Aufl., Rdnr. 55 zu § 46 sowie Rdnr. 56 zu § 62).
  • OLG Rostock, 05.01.2005 - 6 U 122/04

    Zur Zulässigkeit der Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des fristlos

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2009 - 9 U 138/08
    Eine planwidrige Regelungslücke besteht insoweit nicht (vgl. auch OLG Rostock, 6 U 122/04, BeckRS 2005, 30348467. Musielak/ Voit, ZPO, Rdnr. 5 zu § 592. Pesch, NZA 2002, 957 ff.).
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