Rechtsprechung
   KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11206
KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06 (https://dejure.org/2007,11206)
KG, Entscheidung vom 27.07.2007 - 9 U 211/06 (https://dejure.org/2007,11206)
KG, Entscheidung vom 27. Juli 2007 - 9 U 211/06 (https://dejure.org/2007,11206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker

  • Telemedicus

    Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geldentschädigung bei Kennzeichnung einer Person in mehreren aufeinander folgenden Zeitungsausgaben durch eine plakativ herausgehobene schlagwortartige, einprägsame und herabsetzende Kurzbezeichnung; Rechtmäßigkeit der Titulierung einer Person als "Puff-Parlamentarier" ...

  • Judicialis

    ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Geldentschädigung wegen herabwürdigender Bezeichnung als "Puff-Politiker" in aufeinander folgenden Zeitungsartikeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06

    Geldentschädigungsanspruch wegen Pressekampagne - Puff-Politiker

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Gert Winkelmeier

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2008, 407
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    b) Die von der Beklagten verschuldete rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung macht es unabweislich, die Beklagte zur Zahlung einer Geldentschädigung in der vom Landgericht ausgeurteilten Höhe, gegen die Bedenken nicht bestehen, zu verurteilen, weil es sich - bei der gebotenen Gesamtbetrachtung - um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und der Beeinträchtigung nicht in anderer Weise begegnet werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    Enthält eine Äußerung einen ehrkränkenden Inhalt, ist aber auch dann, wenn eine Schmähkritik nicht vorliegt, eine Abwägung der betroffenen Grundrechte erforderlich, also zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3771; BGH NJW 2000, 3421, 3422).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    Die Entscheidung, ob eine hinreichend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also von dem Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrig verursachten Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- und Rufschädigung des Verletzten sowie von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. BGH NJW 1996, 985, 986; NJW 1994, 1952f.).
  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    Enthält eine Äußerung einen ehrkränkenden Inhalt, ist aber auch dann, wenn eine Schmähkritik nicht vorliegt, eine Abwägung der betroffenen Grundrechte erforderlich, also zwischen Persönlichkeitsrecht und Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 2006, 3769, 3771; BGH NJW 2000, 3421, 3422).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    Sie endet erst dort, wo die Kritik sich nicht mehr auf die Sache bezieht, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 3760; BVerfG NJW 1993, 1462; BGH NJW 1994, 124, 126).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 151/93

    Meinungsfreiheit und Schmähkritik bei Rezension des Romans von Heinrich Böll "Und

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    Sie endet erst dort, wo die Kritik sich nicht mehr auf die Sache bezieht, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 3760; BVerfG NJW 1993, 1462; BGH NJW 1994, 124, 126).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2145/02

    Unzutreffende Annahme von Schmähkritik bei Polemik im politischen Meinungskampf

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    Sie endet erst dort, wo die Kritik sich nicht mehr auf die Sache bezieht, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW 2003, 3760; BVerfG NJW 1993, 1462; BGH NJW 1994, 124, 126).
  • BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93

    Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    Dabei spricht in Angelegenheiten, die die Öffentlichkeit wesentlich berühren, eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit (vgl. BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
  • LG Berlin, 24.08.2006 - 27 O 461/06

    Gert Winkelmeier

    Auszug aus KG, 27.07.2007 - 9 U 211/06
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom 24. August 2006 - 27 O 461/06 - wird zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 16.12.2021 - 27 O 195/21

    Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR wegen sexistisch-diffamierenden

    Die von der Klägerin angeführten Entscheidungen zu den Äußerungen "Puff-Politiker" (KG, Urteil vom 27. Juli 2007 - 9 U 211/06 -) und "Menschenkarikatur" (LG Berlin, Urteil vom 15. August 2013 - 27 O 183/13 -), für die jeweils eine Geldentschädigung in Höhe von 20.000,00 ? zugesprochen wurde, sind nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbar.
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2018 - 5 U 53/18

    Geldentschädigung wegen einer identifizierenden Berichterstattung über einen

    Dass das Ansehen des Klägers in erheblicher Weise gemindert worden wäre (vgl. KG, KGR 2008, 663: "Abstempeln"; OLG Koblenz, NJW-RR 2010, 1348; OLG Dresden, NJW 2004, 1181: "Pranger"), oder dies gar geeignet war, ihn in seinem gesellschaftlichen Ansehen zu "vernichten" (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237; weitere Beispiele bei Rixecker, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., Anh. § 12 Rn. 302), kann bei dieser Sachlage nicht festgestellt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht