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   OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94   

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OLG Köln, 14.02.1995 - 9 U 298/94 (https://dejure.org/1995,1997)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.02.1995 - 9 U 298/94 (https://dejure.org/1995,1997)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - 9 U 298/94 (https://dejure.org/1995,1997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB 84 § 21 Nr. 16, Nr. 3; VVG § 6 Abs. 3
    Verspätete Erstellung einer Stehlgutliste - Versicherung, Diebstahl, Relevanz, Stehlgutliste, Vorlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung; Versicherungsfall; Verspätetes Einreichen einer Stehlgutliste; Nachteile; Leistungsfreiheit; Relevanz; Exklusives Bekleidungsstück; Modehaus; Zeitnahe Entdeckung; Einbruchdiebstahl; Zuordnung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1055
  • VersR 1996, 1143
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 112/99
    Nur die Vorlage einer Stehlgutliste innerhalb kurzer Zeit erfüllt den Zweck der Obliegenheit des § 21 Nr. 1 c VHB 92, der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den von dem Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern (OLG Köln NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

    Dem zudem durch die Obliegenheit des § 21 Nr. 1 c VHB 92 verfolgten Zweck, den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung eines Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (vgl. OLG Köln NJW-RR 1996, 1055 (1056)) war vorliegend bereits dadurch Genüge getan, dass der Kläger am 11.07.1996 neben der Schadenanzeige eine Stehlgutliste erstellte und beides der Beklagten zeitnah übersandte.

    Ohne frühzeitig im Besitz einer Stehlgutliste mit der Aufstellung der entwendeten Gegenstände zu sein, hatte die Polizei überhaupt keine Möglichkeit, gezielt eine erfolgversprechende Sachfahndung zur Wiedererlangung der entwendeten, überwiegend sehr wertvollen und gut individualisierbaren Gegenstände vorzunehmen (vgl. OLG Köln r+s 1998, 250; NJW-RR 1996, 1055 ff.; OLG Hamburg r+s 1997, 206 f.).

    Soweit in Fällen der folgenlosen Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten zusätzlich noch eine Belehrung des Versicherungsnehmers über den Eintritt der Leistungsfreiheit gefordert wird (vgl. dazu Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 34 Rdnr. 22), ist das für den vorliegenden Fall ohne Bedeutung, da die Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung der Stehlgutliste konkret in § 21 Nr. 1 c VHB 92 festgelegt ist und vom Versicherungsnehmer daher bei Eintritt des Versicherungsfalles spontan - ohne eine vorherige Aufforderung durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung - zu erfüllen ist (OLG Köln NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

  • OLG Celle, 25.10.2006 - 8 W 76/06

    Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung

    Die Obliegenheit zum Einreichen einer Stehlgutliste auch bei der Polizei verfolgt zum einen den Zweck, dieser eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und damit den Schaden des Versicherers zu vermindern, sowie zum anderen den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschungen des Schadens zu erhöhen (OLG Köln VersR 2005, 1531 ; NVersZ 2001, 29; VersR 1996, 1143, 1144; OLG Hamburg r+s 1997, 206).

    Die Obliegenheit zum Einreichen einer Stehlgutliste auch bei der Polizei verfolgt nämlich - wie oben dargelegt - zum einen den Zweck, der Polizei eine erfolgversprechende Fahndung zu ermöglichen und damit den Schaden des Versicherers zu vermindern, sowie zum anderen den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschungen des Schadens zu erhöhen (OLG Köln VersR 1996, 1143, 1144).

    Die generelle Eignung der Interessengefährdung ergibt sich hier daraus, dass durch die unzureichende Liste mögliche Fahndungsmaßnahme der Polizei erschwert werden sowie andererseits durch eine detaillierte Liste die Hemmschwelle für die Vortäuschung des Versicherungsfalles erhöht und der Gefahr der Aufbauschung des Schadens begegnet werden soll (OLG Köln, aaO.; VersR 1996, 1143, 1144; OLG Hamburg VersR 1998, 50, 51; OLG Hamm NJW-RR 1995, 666, 667).

  • OLG Köln, 19.10.1999 - 9 U 46/99

    Rechtsstreitigkeit der Einreichung der Stehlgutliste

    Nur die Vorlage einer Stehlgutliste innerhalb kurzer Zeit erfüllt den Zweck der Obliegenheit des § 21 Nr. 1 c VHB 92, zum einen der Polizei eine Erfolg versprechende Fahndung nach den entwendeten Gegenständen zu ermöglichen, um den von dem Versicherer gegebenenfalls auszugleichenden Schaden zu vermindern und zum anderen, auch den Versicherungsnehmer zu veranlassen, den eingetretenen Schaden zeitnah zu ermitteln und sich insoweit frühzeitig festzulegen, um die Hemmschwelle für vorgetäuschte Schäden und nachträgliche Aufbauschung des Schadens zu erhöhen und somit die Vertragsgefahr zu mindern (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

    Soweit in Fällen der vorsätzlichen, aber folgenlosen Verletzung von Aufklärungs- und Auskunftsobliegenheiten zusätzlich noch eine Belehrung des Versicherungsnehmers über den Eintritt der Leistungsfreiheit gefordert wird (vgl. dazu Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 34 Rn. 22), ist das für den vorliegenden Fall schon deshalb ohne Bedeutung, weil die Obliegenheit zur unverzüglichen Einreichung der Stehlgutliste konkret in § 21 Nr. 1 c VHB 92 festgelegt ist und vom Versicherungsnehmer daher bei Eintritt des Versicherungsfalles ohne eine vorherige Aufforderung durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung spontan zu erfüllen ist (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1996, 1055 (1056)).

  • OLG Köln, 19.09.2000 - 9 U 41/00

    Unverzügliche Einreichung einer Stehlgutliste; Versicherung; Hausratversicherung;

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. OLG Köln, Senat, r+s 2000, 248; OLGR 2000, 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).

    Bei einer vorsätzlichen, jedoch folgenlosen Obliegenheitsverletzung tritt Leistungsfreiheit ein, wenn der Verstoß gegen die Obliegenheit generell geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn dem Versicherungsnehmer ein erhebliches Verschulden zur Last fällt (vgl. zur Relevanzrechtsprechung Senat, r+s 1995, 147 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2000 - 3 U 102/99

    Hausratversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Täuschung durch Vorlage

    Trotz der allgemein schlechten Aufklärungsquote bei Diebstählen läßt sich nämlich nicht ausschließen, dass bei unverzüglicher Einreichung einer Stehlgutliste die entwendeten Gegenstände oder Teile davon hätten sichergestellt werden können (OLG Celle, ZfS 1996, 307; OLG Köln, VersR 1996, 1143).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2008 - 4 U 114/08

    Rechtsfolgen des Unterlassens der Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei

    Einer vorhergehenden Aufforderung zur Vorlage der Stehlgutliste durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung bedarf es angesichts der in § 27 Nr. 1 lit. c) VHB 2000 ausdrücklich hervorgehobenen Obliegenheit nicht (OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 1995, 9 U 298/94, NJW-RR 1996, 1055).
  • OLG Köln, 29.04.2003 - 9 U 87/02

    Leistungsfreiheit eines Versicherers wegen Verletzung der Pflicht zur

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. Senat, NVersZ 2001, 29; NVersZ 2000, 287; OLGR 2000, 248 und 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).
  • OLG Nürnberg, 09.12.2009 - 8 U 1635/09

    Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung: Obliegenheitsverletzung durch verspätete

    Einer vorhergehenden Aufforderung zur Vorlage der Stehlgutliste durch den Versicherer mit entsprechender Belehrung bedarf es angesichts der in § 33 Ziffer 1.3 AVB ausdrücklich hervorgehobenen Obliegenheit nicht (OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 1995, 9 U 298/94, NJW-RR 1996, 1055; siehe auch die Ausführungen weiter oben.).
  • OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 46/96

    Folgenlosigkeit unrichtiger, später korrigierter Angaben des

    Folgenlos ist eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit dann, wenn der Versicherer noch keine Leistungen aus dem Versicherungsvertragsverhältnis erbracht hat (Senat VersR 1996, 1143, 1144), die Verletzung also Einfluß weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung gehabt hat (vgl. die Regelung in § 6 Abs. 3 Satz 2 VVG).
  • OLG Köln, 12.11.2002 - 9 U 33/02

    Anspruch eines Versicherten auf Entschädigung gegenüber einem Hausratversicherer

    Er soll sich zum Schadenumfang frühzeitig festlegen müssen, um zu verhindern, dass er den Schaden nachträglich zu Unrecht aufbauscht (vgl. Senat, NVersZ 2001, 29; NVersZ 2000, 287; OLGR 2000, 249, 250; r+s 1995, 147; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl. § 21 VHB 84, Rn 5).
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