Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3236
OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07 (https://dejure.org/2008,3236)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.03.2008 - 9 UF 123/07 (https://dejure.org/2008,3236)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. März 2008 - 9 UF 123/07 (https://dejure.org/2008,3236)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Billigkeitsprüfung nach 23 Jahren Ehezeit und 11jähriger Trennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Härteklausel nach § 1587c Nr. 1 BGB bei einer über 11 Jahre andauernden Trennung; Ansehung einer Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Erwerbstätigkeit des oder der Ehegatten als eine Versorgungsgemeinschaft; Teilweiser ...

  • Judicialis

    BGB § 1587c Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587c Nr. 1
    Anwendung der Härteklausel bei langandauernder Trennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 1105
  • FamRZ 2008, 1865
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.2006 - XII ZB 2/02

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Nach der sowohl vom Familiengericht als auch von der Antragstellerin zutreffend in Bezug genommenen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2004, 1181; FamRZ 2006, 769; vgl. auch BGH, FamRZ 2007, 1964, m.w.N.) soll der Versorgungsausgleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass jede Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Erwerbstätigkeit des oder der Ehegatten im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft ist.

    Dies gilt jedenfalls, nachdem bei der gegebenen Sachlage davon auszugehen ist, dass eine Versorgungsgemeinschaft seither nicht mehr bestanden hat und eine wirtschaftliche Verselbständigung der Parteien - anders als in der vom Familiengericht in Bezug genommenen höchstrichterlichen Entscheidung, in der sich die Parteien während der gesamten Trennungszeit wirtschaftlich nicht verselbständigt hatten (BGH, FamRZ 2006, 769) - eingetreten ist.

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Auch bietet die Auskunft der RZVK unter Berücksichtigung der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Vereinbarkeit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem endgehaltbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebssystem (BGH, Urteil vom 14. November 2007 - IV ZR 74/06, FamRZ 2008, 395 mit Anmerkung Borth) keinen Anlass zu Beanstandungen.
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 14/03

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Nach der sowohl vom Familiengericht als auch von der Antragstellerin zutreffend in Bezug genommenen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2004, 1181; FamRZ 2006, 769; vgl. auch BGH, FamRZ 2007, 1964, m.w.N.) soll der Versorgungsausgleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass jede Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Erwerbstätigkeit des oder der Ehegatten im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft ist.
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 107/04

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei sog. phasenverschobener Ehe und Eintritt

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Nach der sowohl vom Familiengericht als auch von der Antragstellerin zutreffend in Bezug genommenen höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 2004, 1181; FamRZ 2006, 769; vgl. auch BGH, FamRZ 2007, 1964, m.w.N.) soll der Versorgungsausgleich dem Gedanken Rechnung tragen, dass jede Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Erwerbstätigkeit des oder der Ehegatten im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft ist.
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 277/03

    Bewertung von Anwartschaften in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Da die Versorgungsanwartschaften der Antragstellerin bei der RZVK, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, FamRZ 2004, 1474), der der Senat folgt (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 7. Dezember 2004 - 9 UF 142/04), lediglich im Anwartschaftsstadium als statisch, hingegen im Leistungsstadium als volldynamisch zu bewerten sind, hat eine Umwertung der Versorgungsanwartschaften der Antragstellerin bei der RZVK in eine dynamische Versorgung unter Heranziehung der Tabelle 1 zu § 2 Abs. 2 BarwertVO zu erfolgen.
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 66/07

    Berücksichtigung einer niederländischen AOW-Pension im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Die Gründe, die den Bundesgerichtshof in vorgenanntem Urteil bewogen haben, die Ermittlung der Startgutschrift für rentenferne Jahrgänge für unwirksam zu erachten, sind aber auf die Anwartschaften der Antragstellerin nicht übertragbar (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2008 - XII ZB 66/07).
  • BGH, 28.10.1992 - XII ZB 42/91

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit bei längerer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Nach dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs als beiderseitiger Alterssicherung kann daher eine lange Trennungszeit schon für sich genommen einen zumindest teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 1587 c Nr. 1 BGB rechtfertigen (BGH, FamRZ 2007 a.a.O.; FamRZ 2004 a.a.O.; vgl. auch BGH, FamRZ 1993, 302).
  • BGH, 15.10.1996 - XII ZB 225/94

    Versorgungsausgleich bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Insbesondere hat die DRV Bund bei ihrer Auskunft für den Antragsgegner berücksichtigt, dass dieser eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, mit deren Entziehung bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahres nicht zu rechnen ist, und hat entsprechend den auszuschließenden Anteil aus der bezogenen Rente errechnet, da diese höher als die fiktive Altersrente ist (vgl. BGH, FamRZ 1997, 160).
  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 34/86

    Berücksichtigung vor der Ehezeit erworbener Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Jedoch ist hierbei außer Betracht gelassen, dass infolge der vom Antragsgegner seit Juni 1991 bezogenen Rente wegen Erwerbsminderung auch während der Trennungszeit Zurechnungszeiten berücksichtigt sind, die vollumfänglich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind (vgl. hierzu auch: BGH, FamRZ 1988, 489, FamRZ 1986, 337).
  • BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 77/83

    Berücksichtigung von Zurechnungszeiten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.03.2008 - 9 UF 123/07
    Jedoch ist hierbei außer Betracht gelassen, dass infolge der vom Antragsgegner seit Juni 1991 bezogenen Rente wegen Erwerbsminderung auch während der Trennungszeit Zurechnungszeiten berücksichtigt sind, die vollumfänglich in den Versorgungsausgleich einzubeziehen sind (vgl. hierzu auch: BGH, FamRZ 1988, 489, FamRZ 1986, 337).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2013 - 3 UF 22/12

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung einer langen Trennungszeit

    Da eine Vorverlegung der Ehezeit nicht in Betracht kommt (BGH FamRZ 2006, 769 ff; 2001, 1444 ff; OLG Saarbrücken FamRZ 2008, 1865), bleibt allerdings das Ehezeitende gemäß § 3 Abs. 1 VersAusglG Bemessungsgrundlage der auszugleichenden Anrechte.
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2013 - 6 UF 44/13

    Versorgungsausgleich: Wegfall wegen grober Unbilligkeit auf Grund einer so

    Eine lange Trennungsdauer, die - gerade bei phasenverschobenen Ehen - den (Teil-)Ausschluss des Versorgungsausgleichs rechtfertigen kann (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - XII ZB 527/12 -, juris; BGH FamRZ 2013, 106; 2007, 1964; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 19. März 2008 - 9 UF 123/07 -), liegt hier nicht vor und wird von der Ehefrau auch nicht geltend gemacht, zumal diese in ihrer persönlichen Anhörung im Scheidungsverfahren am 13. Februar 2009 selbst vorgetragen hat, dass sie von einem Getrenntleben der Ehegatten erst seit Anfang 2008 ausgehe.
  • OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 9 UF 129/11

    Versorgungsausgleich: Ausschluss bei langer Trennungsdauer

    Deshalb kann nach dem Grundgedanken des Versorgungsausgleichs als beiderseitiger Alterssicherung eine lange Trennungszeit, für deren Dauer sich kein allgemeiner Maßstab anlegen lässt, schon für sich genommen einen vollständigen oder teilweisen Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG rechtfertigen und um so eher zur Anwendung der Härteklausel führen, je länger sie im Verhältnis zum tatsächlichen Zusammenleben gewährt hat (BGH, Beschl.v. 11. September 2007, XII ZB 107/04, FamRZ 2007, 1964, m.w.N.; BGH, Beschl.v. 29. März 2006, XII ZB 2/02, FamRZ 2006, 769; BGH, Beschl.v. 28. September 2005, XII ZB 177/00, FamRZ 2005, 2052; Senat, Beschl.v. 19. März 2008, FamRZ 2008, 1865; OLG Brandenburg, FamRZ 2010, 471).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht