Rechtsprechung
KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- aufrecht.de
Durch Untersagen der Fotoveröffentlichung ist auch Veröffentlichung der Silhouette untersagt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verbotsumfang eines Unterlassungstenors "... wie in ... geschehen"; "Bildnis" i. S. d. § 22 Kunsturhebergesetzes (KUG) bei Abdruck der Silhouette einer Person
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- Judicialis
KUG § 22
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KUG § 22
Anforderungen an die Formulierung eines Unterlassungstenors; Begriff des Bildnisses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Verbot einer Fotoveröffentlichung umfasst auch Silhouette
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verbot einer Fotoveröffentlichung umfasst auch Silhouette
Verfahrensgang
- LG Berlin, 08.06.2006 - 27 O 66/06
- KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06
Papierfundstellen
- ZUM 2007, 60
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06
Vielmehr knüpft der Tenor der einstweiligen Verfügung mit der Formulierung "wie ... geschehen" an das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestandes an (vgl. BGH WRP 1998, 42 zu II.2.b; BGH NJW 2000, 2195 zu I.2; BGH GRUR 20012, 529 zu II.2). - BGH, 26.06.1979 - VI ZR 108/78
Schadensersatz für die nicht genehmigte Werbung mit einer Abbildung des Klägers - …
Auszug aus KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06
Die Silhouette stellt aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung ein Bild der Gläubigerin dar; an die Erkennbarkeit sind nur geringe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH NJW 1979, 2205). - BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95
Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des …
Auszug aus KG, 22.08.2006 - 9 W 114/06
Vielmehr knüpft der Tenor der einstweiligen Verfügung mit der Formulierung "wie ... geschehen" an das Charakteristische des konkreten Verletzungstatbestandes an (vgl. BGH WRP 1998, 42 zu II.2.b; BGH NJW 2000, 2195 zu I.2; BGH GRUR 20012, 529 zu II.2).