Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.04.2005 - 9 W 14/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5806
OLG Celle, 14.04.2005 - 9 W 14/05 (https://dejure.org/2005,5806)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.04.2005 - 9 W 14/05 (https://dejure.org/2005,5806)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. April 2005 - 9 W 14/05 (https://dejure.org/2005,5806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,5806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Stellvertretung: Eintragung einer globalen Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot bei der Handelsregisteranmeldung der inländischen Zweigniederlassung einer englischen private limited company

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Eintragung der Befreiung einer englischen Limited von den Beschränkungen des § 181 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Eintragung der Befreiung einer englischen Limited von den Beschränkungen des § 181 BGB

  • Judicialis

    BGB § 181; ; HGB § 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; HGB § 13
    Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens, Eintragung einer Limited

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 324
  • NZG 2006, 273
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 28.07.2006 - 20 W 191/06

    Handelsregistereintragung einer KG: Eintragungsfähigkeit der Befreiung vom

    Hiergegen wendet sich die Antragstellerin mit der weiteren Beschwerde, mit der sie insbesondere geltend macht, durch die Vorinstanzen werde verkannt, dass sich die dort zitierte Entscheidung des OLG Celle vom 04. April 2005 (GmbHR 2005, 1303) auf die Eintragung der Zweigniederlassung einer Limited als ausländischer Gesellschaft beziehe, während es hier allein um die in der Satzung nach deutschem Recht geregelte Vertretungsmacht für eine inländische Kommanditgesellschaft gehe.

    Dies wird derzeit von der wohl herrschenden Meinung unter Hinweis auf die sich vom deutschen Recht wesentlich unterscheidenden englischen Rechtsgrundlagen, die ein gesetzliches Verbot des Selbstkontrahierens nicht kennen, aber besondere Treuepflichten für den director (fiduciary duty) beinhalten, ihn im Falle von Interessenskonflikten zur Offenlegung verpflichten und ihm verbieten, gegen die Interessen der Gesellschaft zu handeln (non-conflict-rule) abgelehnt (vgl. OLG Celle GmbHR 2005, 1303; OLG München Rpfleger 2006, 84; Klose-Mokroß BStR 2005, 1013/1015; Heckschen NotBZ 2005, 24/25; Wachter GmbHR 2005, 169/172; a.A.: LG Freiburg GmbHR 2005, 168; LG Ravensburg GmbHR 2005, 489; LG Augsburg NZG 2005, 356).

  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Für den director als solchen kann eine Eintragung betreffend § 181 BGB nicht erfolgen, da sich die gesetzliche Vertretungsmacht dieses Gesellschaftsorgans allein nach englischem Recht richtet, § 181 BGB also von vorneherein keine Anwendung findet (ebenso OLG München NZG 2006, 512; NJW-RR 2005, 1486; OLG Celle NZG 2006, 273).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2008 - 20 W 425/07

    Handelsregister: Erzwingen einer Anmeldung bei Übernahme der Stellung als

    Sowohl in der EU-Zweigniederlassungsrichtlinie (Elfte Richtlinie 89/666/EWG über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsform errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen, vom 21. Dezember 1989 - ABl. Nr. L 395/36) als auch in der Einpersonen-Gesellschaft-Richtlinie (Zwölfte Richtlinie 89/667/EWG auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 21. Dezember 1989 - ABl. Nr. L 395/40, geändert durch Beschluss vom 01. Januar 1995 - ABl. Nr. L 1/144) wird die Vergleichbarkeit der englischen Limited mit einer GmbH deutschen Rechts bestätigt (vgl. KG FGPrax 2004, 45; OLG Celle GmbHR 2005, 1303; Wachter ZNotP 2005, 122/123; Klose-Mokroß DStR 2005, 971/972).
  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 20 W 263/07

    Zweigniederlassung einer englischen private limited company by shares:

    Von einer derartigen Vergleichbarkeit der britischen private limited company by shares mit der GmbH deutschen Rechts ist insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Zweigniederlassungsrichtlinie (Elfte Richtlinie 89/666/EWG über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen vom 21. Dezember 1989 - ABl. Nr. L 395/36) und der Einpersonen-Gesellschaft-Richtlinie (Zwölfte Richtlinie 89/667EWG auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 21. Dezember 1989 - Abl. Nr. L 395/40, geändert durch Beschluss vom 1. Januar 1995 - Abl. Nr. L 1/144), welche eine Auflistung der der GmbH vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen enthält, auszugehen (vgl. KG FGPrax 2004, 45; OLG Celle, GmbHR 2005, 1303; OLG Frankfurt NZG 2006, 515 = FGPrax 2006, 126; Wachter ZNotP 2005, 122/123; Klose-Mokroß DStR 2005, 971, 972).

    Aus diesen Gründen erachtet der Senat in Übereinstimmung mit der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte München (Rpfleger 2006, 84 und GmbHR 2006, 603), Celle (GmbHR 2005, 1303) sowie Hamm (FGPrax 2006, 276) und Düsseldorf (NJW-RR 2006, 1040/1042) für den director einer in das deutsche Handelsregister deklaratorisch einzutragenden Zweigniederlassung einer englischen Limited eine Eintragung der Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung als ausgeschlossen.

  • OLG Frankfurt, 29.12.2005 - 20 W 315/05

    Eintragung der inländischen Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten

    Von einer derartigen Vergleichbarkeit der britischen private limited company by shares mit der GmbH deutschen Rechts ist insbesondere unter Berücksichtigung der EU-Zweigniederlassungsrichtlinie (Elfte Richtlinie 89/666/EWG über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegen vom 21. Dezember 1989 - ABl. Nr. L 395/36) und der Einpersonen-Gesellschaft-Richtlinie (Zwölfte Richtlinie 89/667EWG auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter vom 21. Dezember 1989 - Abl. Nr. L 395/40, geändert durch Beschluss vom 1. Januar 1995 - Abl. Nr. L 1/144), welche eine Auflistung der der GmbH vergleichbaren ausländischen Gesellschaftsformen enthält, auszugehen (vgl. KG FGPrax 2004, 45; OLG Celle, GmbHR 2005, 1303; Wachter ZNotP 2005, 122/123; Klose-Mokroß DStR 2005, 971, 972).
  • OLG München, 04.05.2006 - 31 Wx 23/06

    Keine eintragungsfähige Befreiung von den gesetzlichen Beschränkungen des

    Lediglich im Einzelfall kann in der Regel dem director nach Anzeige des Konflikts an die anderen Direktoren und deren anschließender Zustimmung ("dis-closure") eine Befreiung von der dem "equity"-Recht entstammenden "no-conflict-rule" erteilt werden (vgl. Schall NZG 2006, 54; OLG Celle, NJW-RR 2006, 324).
  • LG München I, 26.04.2007 - 5 HKO 12848/06

    Wirksamkeit des Beschlusses einer Hauptversammlung betreffend die Wahl von

    Die organschaftliche Vertretungsmacht der Geschäftsführer einer Gesellschaft bemisst sich nach dem Gesellschaftsstatut, mithin nach dem Gründungsrecht bzw. dem Recht am Sitz der Hauptverwaltung (vgl. BGH NJW 1992, 618 [BGH 08.10.1991 - XI ZR 64/90] ; OLG Celle NJW-RR 2006, 324; Palandt-Heldrich, BGB, 66. Aufl., Anh. zu Art. 32 EGBGB Rdn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht