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   OLG Jena, 21.09.2011 - 9 W 391/11   

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https://dejure.org/2011,64459
OLG Jena, 21.09.2011 - 9 W 391/11 (https://dejure.org/2011,64459)
OLG Jena, Entscheidung vom 21.09.2011 - 9 W 391/11 (https://dejure.org/2011,64459)
OLG Jena, Entscheidung vom 21. September 2011 - 9 W 391/11 (https://dejure.org/2011,64459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 22, 29 GBO
    Richtigstellung des Vornamens des eingetragenen Eigentümers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung des Vornamens des eingetragenen Eigentümers

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Richtigstellung des Vornamens des eingetragenen Eigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; GBO § 29
    Berichtigung des Vornamens des eingetragenen Eigentümers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 23.05.2019 - 12 Wx 20/19

    Grundbuchsache: Richtigstellung der fehlerhaften Bezeichnung eines

    Die Richtigstellung tatsächlicher Angaben erfordert nur, dass das Grundbuchamt sich auf jede geeignete Art von der unrichtigen Bezeichnung des Eingetragenen überzeugt, wobei es demjenigen obliegt, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, dessen Recht von der Richtigstellung betroffen ist (Demharter, a.a.O., § 22, Rn. 23; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. August 2017 - 5 W 6/17 -, Rn. 14; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. September 2011 - 9 W 391/11 -, Rn. 6, juris).

    Die Identität einer Person lässt sich - worauf das Grundbuchamt zu Recht abstellt - nicht allein durch Vor- und Zunamen bestimmen, vielmehr sind weitergehend auch das Geburtsdatum, der Geburtsort und möglicherweise zudem die Wohnanschrift oder der Beruf heranzuziehen (vgl. § 15 Abs. 1 lit. a GBV; KG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2011 - 1 W 638 - 639/11 -, Rn. 6; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. September 2011 - 9 W 391/11 -, Rn. 6, juris).

    Dies dürfte als Nachweis für die Personenidentität ausreichen (ebenso: Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. September 2011 - 9 W 391/11 -, Rn. 9, juris).

  • OLG München, 28.07.2014 - 34 Wx 286/14

    Grundbuchverfahren: Abgrenzung von Richtigstellung und Berichtigung bei

    Die Richtigstellung tatsächlicher Angaben erfordert nur, dass das Grundbuchamt sich auf jede geeignete Art von der unrichtigen Bezeichnung des Eingetragenen überzeugt, wobei es demjenigen obliegt, die erforderlichen Nachweise zu erbringen, dessen Recht von der Richtigstellung betroffen ist (OLG Jena vom 21.9.2011, 9 W 391/11 Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2022 - 5 W 11/22

    Zu den Anforderungen an den Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit bei behaupteter

    Allein die im Eintragungsvermerk enthaltene Berufsbezeichnung "Schlossermeister" deutet zwar auf den Antragsteller hin, auch sie individualisiert ihn aber nicht und räumt die Möglichkeit, dass auch eine andere Person gemeint sein könnte, nicht zuverlässig aus (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 21. September 2011 - 9 W 391/11, juris).
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